• BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1515140071874

    Nein, das stimmt nicht ganz mit dem sofortzahlen.

    Viele Rechnungen werden und wurden immer kurz vor Fristablauf oder nach Androhung von Mehrkosten bzw. Gerichtsverfahren. Ein guter Freund hat eine eigene und sehr gut laufende Tischlerei. Der Zahlungseingang war schon vor 15 Jahren mehr als bescheiden.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515141435714

    Hab ich was verpasst?

    @jlechtenboehmer

    Es geht eben um nicht berechtigte Forderungen, wie die aus dem Beispiel hier, als eine Kanzlei im Auftrag eines Factoring Unternehmens für JT Gelder einforderte, die nach geltender Rechtslage keinesfalls erhärtbar "berechtigt" waren.

    Die Crux ist, dass eine Vielzahl der Adressaten diesen Forderungen nachkommt ("der Anwalt muss ja zu Recht handeln") und gar nicht erst infrage stellen, ob der Anspruch gegen sie überhaupt besteht.

    @Brakerjunge

    Wer schrieb von sofort zahlen?

    Ich weiß, dass man als Unternehmer zuweilen seine liebe Not hat an berechtigte Forderungen zu gelangen. Gerade deshalb schießen Inkassounternehmen ja nur so aus dem Boden - für die ist das ein lukratives Geschäft. Und wie in allen lukrativen Geschäften findet man schwarze Schafe, die Verbrauchern Angst und Schrecken bereiten mit völlig unfundierten Forderungsaufstellungen (Abos sind besonders beliebt) und zum Teil maßlosen Gebühren. Dem sollte man mit Aufklärung entgegenwirken.

    Bei JT wurden etliche Reisen nach konservativer Auslegung zu Recht gekündigt, dennoch verschickte eine Kanzlei Mahnungen an die Betroffenen in völliger Missachtung der Sachlage.

    Solche Maßnahmen sind inzwischen alltäglich und erschreckend erfolgreich für die Beitreibungsorgane. Ist die Kohle erst einmal weg wird´s ganz schwierig mit dem Widerspruch - das wird von manchen Branchenvertretern gnadenlos ausgenutzt.

    Der Käufer indes ist ein sehr seriöser Unternehmer (mittlerweile!), ich bin deshalb zuversichtlich, dass übernommene Forderungen erst nach eingehender Prüfung ihrer Rechtsgrundlage angemeldet werden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • dumpf.backe17
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    geschrieben 1515177481532

    @brakerjunge sagte:

    Es ist schon merkwürdig, dass die Personen nicht mehr posten, was nach dem Schreiben des inkassobüros passiert ist. Die Fristen sind alle doch wohl verstrichen.

    Da gibt es - zumindest bei mir - nichts neues zu posten. Mein Anwalt hat Ende Oktober das Inkassobüro angeschrieben und die Forderung als unbegründet abgewehrt (habe ich bereits gepostet) - seit dem ist Ruhe im Schacht ...

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1515189530737

    Brakerjunge fragt sich eben wie lange noch ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1515194358855

    @vonschmeling

    Genau das meine ich.

    Besonders muss man jeden "Fall" für sich alleine betrachten. Sind alle Schritte korrekt durchgeführt worden. Kein Problem, aber werden Schritte nicht durchgeführt, kann man nur abwarten.

    Zitat von einer Webseite: "Veranstalter, die ohne Sicherungsschein arbeiten, sehen meist trotzdem nicht davon ab, den Reisepreis vor Abfahrt zu verlangen. In diesen Fällen kann man nur dazu raten, die Herausgabe des Sicherungsscheins vom Veranstalter schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zu verlangen. Nach Ablauf der Frist können Sie vom Reisevertrag zurück treten."

    Hier wurde eine Frist gesetzt oder nicht? Fast gleicher Fall aber eine kleiner Unterschied: Frist gesetzt und verstrichen... Schon ist man rein rechtlich aus dem Vertrag gekommen, aber wenn nicht keine Frist gesetzt wurde...

    Vorher steht noch in einem Satz: "Der Reisevertrag selbst ist aber trotzdem wirksam. Die Reise ist durchzuführen. Es trifft sie nur keine Pflicht, den Reisepreis vor Beendigung der Reise zu zahlen." Ist auch hier das Prozedere eingehalten worden?

    D

    Auch wenn ich jetzt wieder eine auf die ****** bekomme! Die Rückbuchungen waren laut Insolvenzgesetz §55 Abs. 1 (3) nicht in Ordnung. Hier steht Masseverbindlichkeiten sind weiter die Verbindlichkeiten... (3) aus einer ungerechtfertigten Bereicherung der Masse. (Für Anzahlungen für Reisen 2018) Auch für zurück gebuchte Zahlungen für 2017 kann es noch kommen. Glück könnten die haben, wo es ein anderes Hotel oder Abflughafen usw. gab. Da ist es wieder eine Änderung des geschlossenen Vertrags.

    Deshalb ist es noch nicht ausgestanden und man muss abwarten und hoffen, dass es vom neuen Besitzer nicht angegangen wird.

    Kleiner Hinweis: Die Zitate und deren Rechte an den Texten liegen bei den Jeweiligen Inhabern der Internetseite! Sie stellen deren Meinung da.

  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1515194572475

    @dumpfbacke17 sagte:

    Da gibt es - zumindest bei mir - nichts neues zu posten. Mein Anwalt hat Ende Oktober das Inkassobüro angeschrieben und die Forderung als unbegründet abgewehrt (habe ich bereits gepostet) - seit dem ist Ruhe im Schacht ...

    Ich hoffe, dass es ein Fachanwalt war. Habe schon genug Anwälte erlebt, die den Himmel versprechen (weil bezahlt werden sie ja - so oder so) aber ihr Versprechen ("Das gewinnen wir!") nicht halten können.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1515195446750 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sehr komplizierte Darstellung einer ziemlich eindeutigen Rechtslage, Brakerjunge.

    Zu kompliziert würde ich sagen ... die von dir permanet fokussierten Fristen spielen überhaupt keine Rolle, da eine Nachbesserung ja gar nicht mehr möglich war.

    Richte deinen Blick auf die tatsächlichen Sachstände und spar dir und den übrigen Foris haarsträubende Theorien!

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  • vonschmeling
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    geschrieben 1515195977476 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @brakerjunge sagte:

    Ich hoffe, dass es ein Fachanwalt war.

    Welchen Fachs hoffst du?

    Habe schon genug Anwälte erlebt, die den Himmel versprechen (weil bezahlt werden sie ja - so oder so) aber ihr Versprechen ("Das gewinnen wir!") nicht halten können.

    Aha, und du bevollmächtigst sicherlich den, der dir unumwunden sagt, dass die Causa Brakerjunge etliche Schwachstellen ausweist?

    Besser wär´s - allein fehlt mir der Glaube!

    Abwarten würde ich empfehlen.

    Alle sehr verschieden motivierten Beiträge hier sind unnütz im Hinblick auf die Strategie des Markenkäufers.

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  • Türkeifliegende
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    gesperrt
    Verwarnt Bekannter Forentroll
    geschrieben 1515222880059

    etwas o.t. aber vertretbar.

    Ich hatte Mal leichten Ärger mit der Telekom, die mir 1,50 Gebühren für ein Telefon zuviel berechneten. Ich ab zum Anwalt nachdem die Telekom sich auf Nachfrage nicht Äusserten. Der Anwalt sagte mir auf meine Frage hin, obe er sich mit der Telekom anlegen möchte schlicht und einfach NÖ. Worauf sich die Beaugftragung erledigte. Diese Geschichte erzählte ich später einer Anwältin, mit der Bemerkung Respekt dafür. Ihr Kommentar es ist unser Geschäft den Mandanten zu vertreten. Man kann es also so oder so sehen.

  • BrakerJunge
    Dabei seit: 1407369600000
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    geschrieben 1515223301069

    @vonschmeling sagte:

    Welchen Fachs hoffst du?

    Aha, und du bevollmächtigst sicherlich den, der dir unumwunden sagt, dass die Causa Brakerjunge etliche Schwachstellen ausweist?

    Besser wär´s - allein fehlt mir der Glaube!

    Abwarten würde ich empfehlen.

    Alle sehr verschieden motivierten Beiträge hier sind unnütz im Hinblick auf die Strategie des Markenkäufers.

    Ganz einfach. Jeder Jurist lernt in jeden Bereich ein Grundwissen wie zum Beispiel Ärzte. Danach folgt oft die Fachausbildung. Hier wird das Wissen vertieft und spezialisiert. Nur der Unterschied ist, dass wir einen Ärztemangel und einen Überschuss an Rechtsanwälte haben. Die ums wirtschaftliche Überleben kämpfen. Die nehmen jeden Fall an. Die Versprechen das schaffen wir schon. Du schreibst es ja selber. Ich lasse mich beraten und wenn der Fachanwalt sagt: Das wird nichts lasse ich es auch sein.

    Natürlich heißt es jetzt abwarten und Tee trinken. Das haben wir auch gemacht. Wir haben auf den fehlenden Sicherungsschein hingewiesen. Es kam dann die Standartantwort. Bezahlen nach der Reise. Nach einiger Zeit haben wir den Rücktritt von der Reise wegen fehlenden Sicherungsscheins an JT geschrieben. Von JT kam prompt die Stornierungsbestätigung. Alles was ohne Anzahlung. So läuft es korrekt. Alles andere kann, muss aber nicht, Ärger geben. Wie einfach das Geld zurückbuchen. Mehr will ich nicht sagen.

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