• dumpf.backe17
    Dabei seit: 12.08.2009
    Beiträge: 33
    geschrieben am 09.01.2018 um 18:18 , zuletzt editiert von dumpf.backe17

    Selbiges Schreiben war heute auch bei uns im Briefkasten. Habe eigentlich auch keine Forderungen, da ich selbst meine Lastschrift zurück gebucht habe. Danach kam dann das Inkasso- bzw. Anwaltsschreiben. Später hat JT dann meinen Reisevertrag (aufgrund meines Kündigungsschreibens) noch storniert und wollte mir (trotz Lastschriftrückbuchung) noch den Reisepreis abzüglich Stornogebühren erstatten. In dem Anschreiben zur Stornorechnung stand dann noch etwas von der Gläubigerliste, auf die ich mich setzen lassen sollte.

    Ist alles etwas kompliziert - möglicherweise war meine Rückbuchung (wegen fehlendem Sicherungsschein) zu spät, da bereits das Insolvenzverfahren lief? Da könnte ja dann etwas bei mir hängen bleiben, das ich dann evnetuell über die Gläubigerliste anmelden müsste ...

    Andererseits ist die Sache mit der Rechnung von JT (Stornierung der Reise durch mich??) und der darin ausgewiesenen Stornierungsgebühr aus meiner Sicht auch nicht korrekt - ich hatte wegen des fehlendem Sicherungsschein ja den Reisevertrag widerrufen/gekündigt.

    Bin froh, dass sich mein Anwalt darum (bisher Abwehr der Forderungen gemäß Schreiben des Anwalstsbüros) kümmert - werde ihm nun das aktuelle Schreiben bezüglich Gläubigerliste bei Gelegenheit senden. Mal sehen, was der dazu meint.

    Zur Zeit bin ich noch fein raus - mein Geld habe ich ja wieder und bei den eventuell noch anstehenden Streitigkeiten habe ich glücklicherweise Rechtschutz über den ADAC. Schaue mir das ganze deshalb mal ganz entspannt an und warte ab, was da noch kommt.

    Wünsche auch allen anderen Leidensgenossen alles Gute - und vielen Dank an die größtenteils sinnvollen Posts und Hilfestellungen in diesem Forum.

  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
    Beiträge: 9.993
    geschrieben am 09.01.2018 um 23:15 , zuletzt editiert von HABERLING

    So wie ich das sehe meint JT den Betrag den du zurück gebucht hast, der in die Insolvenzmasse einfließen soll und einen Anspruch darauf anmelden sollst.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 09.01.2018 um 23:25

    Das glaube ich offengestanden nicht - aus vielerlei Gründen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • BrakerJunge
    Dabei seit: 07.08.2014
    Beiträge: 54
    geschrieben am 10.01.2018 um 06:58

    @haberling sagte:

    So wie ich das sehe meint JT den Betrag den du zurück gebucht hast, der in die Insolvenzmasse einfließen soll und einen Anspruch darauf anmelden sollst.

    Könnte ich mir auchvorstellen. Hoffe aber das es nicht so ist.

    In meinen Kopfkino läuft folgendes ab. Zahle die Rücklastschrift zurück und bekomme dann 5-10 Prozent wieder. Hilfe!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 10.01.2018 um 07:27

    Genau, und deshalb bietet man dumpf.backe17 eine Erstattung seiner nicht bezahlten Reisekosten im Vorwege an um dann kryptisch eine Zahlung via Anmeldeformular zur Gläubigerliste zu verlangen?

    Ich empfehle den Herren ein paar "Lockerungsübungen" ... :smirk:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • HABERLING
    Dabei seit: 30.08.2010
    Beiträge: 9.993
    geschrieben am 10.01.2018 um 07:33 , zuletzt editiert von HABERLING

    aber dieses Damoklesschwert schwebt über den JT Kunden

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 10.01.2018 um 09:09 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, tut es. Allerdings messe ich dem kein großes Risiko bei, sofern außerordentlich gekündigt wurde mit der Berufung auf die fehlende Kundengeldabsicherung.

    Die tatsächliche Forderung von Stornogebühren wird für die Betreffenden eindeutig als solche erkennbar sein.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • dumpf.backe17
    Dabei seit: 12.08.2009
    Beiträge: 33
    geschrieben am 11.01.2018 um 22:55 , zuletzt editiert von dumpf.backe17

    @brakerjunge sagte:

    Könnte ich mir auchvorstellen. Hoffe aber das es nicht so ist.

    In meinen Kopfkino läuft folgendes ab. Zahle die Rücklastschrift zurück und bekomme dann 5-10 Prozent wieder. Hilfe!

    So sehe ich die Wünsche/Vorstellungen von JT bzw. dem Insolvenzverwalter auch. Da ich aber mein Geld behalten werde :smile: habe ich zur Zeit auch kein Bedarf an der Gläubigerliste. Bleibt nun offen, ob das Factoringunternehmen bzw. Inkassobüro bezüglich der Rücklastbuchung sich bei mir vor Gericht durchsetzen möchte. Ich warte beruhigt mal ab - es handelt sich bei mir auch nur um einen kleineren Reisegesamtbetrag (unter 400 Euro) und ich habe ja glücklicherweise Rechtsschutz.

    Falls es mal neues gibt, poste ich es natürlich hier.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 13.12.2004
    Beiträge: 58.984
    geschrieben am 11.01.2018 um 23:08

    :confused:

    Wie legst du denn Wünsche und Vorstellungen gemeinhin aus - wünsch dir was?

    Nee, so läuft das nicht ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Wülfi71
    Dabei seit: 04.03.2014
    Beiträge: 1.068
    geschrieben am 12.01.2018 um 20:15

    @dumpfbacke17 sagte:

    Bin froh, dass sich mein Anwalt darum (bisher Abwehr der Forderungen gemäß Schreiben des Anwalstsbüros) kümmert - werde ihm nun das aktuelle Schreiben bezüglich Gläubigerliste bei Gelegenheit senden. Mal sehen, was der dazu meint.

    Das obige Schreiben vom InsO-Verwalter ist ein 08/15 Standardserienbrief, der an alle raus geht, die gegen das insolvente Unternehmen eine Forderung haben könnten. Da schreibt man lieber mal einen zu viel, als zu wenig an. Der InsO-Verwalter kommt damit nur seiner Informationspflicht nach. Geprüft wird erst nach Anmeldung. Wer keine Forderung hat, braucht auch nichts anmelden. Übrigens kann man für 15,-- € auch immer noch nachträglich anmelden, falls erforderlich.

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