@Wülfi71 sagte:
Die Frage ist m.E. verkehrt herum gestellt. Wie bereits oben geschrieben: Der Vertrag zwischen JT und Hotel ist wegen Nichtzahlung erloschen,
Falsch die Hotels werden immer erst nach der Abreise des Kunden bezahlt. Der Vertrag mit dem Hotel gilt weiter. Warten Sie mal die nächsten 2-3 Tag ab. Informieren Sie JT darüber, daß das Hotel den Auftenthalt stornieren möchte. Bleibt es dabei, daß das Hotel seine Leistung nicht erbringen will (Sie haben die Nachweispflicht), treten Sie die Reise nicht an und stornieren auch nicht. Sie haben Anspruch auf 100% Erstattung des Pauschalreisepreises. Die Abwicklung übernimmt die ERV. Sie können alternativ eine neue Reise buchen, falls Sie finanziell dazu in der Lage sind die Zeit zu überbrücken.
Du hast keinen Vertrag mit dem Hotel, das Hotel kann den Preis mit Dir neu ausverhandeln und wird sich am aktuellen Markt orientieren. Die Frage muss doch sein: Wie viel wird die Versicherung erstatten, und die Antwort kann m.E. nur lauten: Den Preis der Pauschalreise abzüglich der Flugkosten. Spannend wäre daher die Frage: Welchen Betrag zieht die Versicherung für die Flüge ab? Gibt es darüber hinaus noch Mehrkosten, bleibst Du auf jeden Fall darauf sitzen.
Falsch siehe oben. siehe 651k BGB. Der Kunde erhält 100% bei Nichtdurchführung der Reise. Bestätigt der Insolvenzverwalter die Durchführung der Reise, müssen Sie die Reise antreten, der Versicherer hat ein Wahlrecht wie er entschädigt.