Vielen Dank vonschmeling für die Antwort. Ja leider war mir nicht klar, dass der Sicherungsschein schon vor der Zahlung da sein muss. Aber nun ist es passiert. An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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geschrieben 1506965748831
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geschrieben 1506966173265
Hallo,
ich habe über JT Touristik ein Parador Hotelzimmer auf La Gomera vom 21.10.17 - 3.11.17 gebucht.
Nachdem ich heute über die Insolvenz gelesen habe, habe ich das Hotel angeschrieben und nach der Buchung gefragt. Dort teilte man mir mit, dass gar kein Buchung vorliegt. Ich habe eine Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein und auch einen Voucher.
Liegt das überhaupt an der Insolvenz oder wurde die Buchung garnicht vorgenommen?
Habe mit der Versicherung etc. gesprochen. Man teilt mir mit, dass JT Touristik der Ansprechpartner sei. JT schreibt mir pauschal: "ob die uns vorliegende Kostenübernahmeerklärung der Generali Versicherung AG München auf Buchungen bis zum Abreisedatum 31. Oktober 2017 ausgedehnt wird".
All das nützt mir ja nichts, wenn gar kein Zimmer gebucht wurde und für mich zur Verfügung steht.
Da ich Flüge, Fähre , Mietwagen etc separat gebucht habe, werde ich die Reise natürlich antreten, habe voraussichtlich kein Hotelzimmer.
Wenn ich jetzt ein weiteres Zimmer in einem anderen Hotel (Parador ist ausgebucht) buche, bleibe ich eventuell auf den Kosten sitzen.
Wer har Rat?
Danke
Peter
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geschrieben 1506966447711
@ulca2 sagte:
An welche Firma sende ich die Vertragskündigung? An JT oder HolidayCheck.
An HolidayCheck.
Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
Sicherlich in einem anderen Zusammenhang, dir steht jedenfalls die Erstattung alles Erlangten zu.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506966775796
Der Reisepreis ist abgesichert, allerdings nur in seiner exakten Höhe.
Sofern der Sicherungsschein gültig ist kannst du die Erstattung deiner Zahlung erwarten.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506966941568 , zuletzt editiert von zorro555
Danke für Deine schnelle Antwort
Hallo..leider ist die Reise schon bezahlt..
Ja..komme mir blöd vor..da kein Versicherungsschein vorhanden...
Dann hätten die das Geld gar nicht annehmen
dürfen bzw.hätten es sofort zurücküberweisen müssen.
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geschrieben 1506967087707
Sie hätten es nicht annehmen dürfen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506967925147
Hallo ich habe auch eine Reise ab 8.11.17 am 28.8.17 gebucht, Sicherungsschein ist vorhanden-die Bezahlung sollte eigentl. über meine Kreditkarte erfolgen. Es ist aber bisher nichts abgebucht worden. Kann ich die Reise kündigen oder muss ich warten. Da wir selber einen Betrieb haben, der auch ohne uns mit Aushilfen weiterlaufen muss, sind wir Zeitlich genau an den Termin gebunden und die Angebote werden knapp und immer teurer!
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geschrieben 1506969623499
Der Sicherungsschein dürfte keine Gültigkeit haben - bitte überprüfe das sicherheitshalber.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506969734289
... wir wurden heute per Email kontaktiert das wir das gesamte Geld verlieren würden...
da wir nur hotel gebucht haben - also keine pauschalreise- steht uns nichts von der generali Versicherung zu.
wir stecken in der Türkei fest und haben 1300 euro verloren bzw zahlen müssen um bleiben zu dürfen.
wir können es immer noch nicht fassen das sowas möglich ist.
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geschrieben 1506969870823 , zuletzt editiert von Baurnbarbara
@ vonschmeling wie kann ich das überprüfen?