@ vs.... man muss nicht immer mit dir konform sein....aber klasse das du versuchst den Leuten, zumindestens rechtlich, Tipps zun gebenEs ist ganz,ganz traurig was gerade bei Jt abgeht....
JT Touristik Teil II/ JT /Lidl-Digital
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geschrieben 1506970009879wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain
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geschrieben 1506972311840
An vonschmeling mit vielen Dank, nun habe ich die Vertragskündigung wegen dem fehlenden Reisesicherungsschein bei holidaycheck per Mail gemacht. Übermorgen schicke ich zusätzlich per Einschreiben. Bin gespannt ob ich mein Geld wiedersehe.
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geschrieben 1506974878051 , zuletzt editiert von vonschmeling
Anhand des Datums seiner Gültigkeit beispielsweise. Vermutlich steht da der 31.10. ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506976543839
Hallo!
-23.10.-02.11 Nur-Hotel Buchung über Check24.
-Bestätigung von Jt nebst Sicherungsschein erhalten ABER da steht was von Absicherung für Pauschalreisen.
-Abbuchung Komplettbetrag per Lastschrift erfolgt.
Einige schreiben hier, das NUR-Hotel Buchungen nicht abgesichert wären, obwohl JT damit wirbt und ja einen Sicherungsschein gemailt hat. sollte unser Hotel nicht bezahlt worden sein, würde ich den Vertrag kündigen und die Lastschrift stornieren bzw zurückbuchen lassen. Oder?
Beste Grüße
AS
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geschrieben 1506977015777 , zuletzt editiert von vonschmeling
Der Sicherungsschein für Nur-Hotel Buchungen wird ausgestellt, wenn JT in der Rolle des Veranstalters auftritt, also beispielsweise auch noch Transferleistungen mit der Buchung verbunden sind.
Mit einem gültigen Sicherungsscheins sollten auch Nur-Hotel Bucher nicht im Regen stehen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506977470978
@vonschmeling sagte:
Der Sicherungsschein für Nur-Hotel Buchungen wird ausgestellt, wenn JT in der Rolle des Veranstalters auftritt, also beispielsweise auch noch Transferleistungen mit der Buchung verbunden sind.
Mit einem gültigen Sicherungsscheins sollten auch Nur-Hotel Bucher nicht im Regen stehen.
Danke für Deine schnelle Rückmeldung!
Veranstalter? Die Bestätigung mit Rechnung und dem Sicherungsschein kam per Mail von check24. Aber alles unter dem Adressat von JT. Auch hat JT abgebucht. Transferleistungen haben wir keine zusätzlichen. Wie gesagt reine Hotelbuchung mit AI.
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geschrieben 1506977730262 , zuletzt editiert von vonschmeling
@A-S-
Schau mal hier rein, unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Nur-Hotel Buchung abzusichern. Du musst herausfinden, ob diese für deine Buchung valid sind.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1506978309832
@vonschmeling sagte:
@A-S-
Schau mal hier rein, unter gewissen Voraussetzungen ist auch eine Nur-Hotel Buchung abzusichern. Du musst herausfinden, ob diese für deine Buchung valid sind.
Danke!
Aber, ob ich das voraussehen muss, ob er Schein hier greift? Sobald das Hotel die Hand hinhält und mich zum zahlen drängt, werde ich den Vertrag mit JT kündigen und der Lastschrift widerrufen. Ich glaube das sollte legitim sein.
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geschrieben 1506978744689
Nun finde ich auf der Seite von ERV, der Schadensregulierungsstelle der Generali:
In welchem Fall bekomme ich mein Geld zurück?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, bekommt bereits geleistete Zahlungen von dem Insolvenzversicherer erstattet (s.u.).
und
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Reiseleistungen anbietet. Das sind z.B. Flug und Unterkunft oder Mietwagen, zu einem Gesamtpreis zusammengefasst.
Darüber hinaus kann nach deutschem Recht auch das Anbieten von Einzelleistungen durch einen Veranstalter als Veranstaltertätigkeit gewertet werden. Im Zweifelsfall helfen die Touristikverbände (ASR, BDO, DRV, RDA) oder ein Fachanwalt für das Reiserecht.
Das bedeutet dann wohl doch, dass es schwer wird, für nur Hotelbuchungen das gezahlte Geld erstatte zu bekommen, wenn ich das richtig lese.
Gefunden: https://www.reiseversicherung.de/reisegarant/index.html
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geschrieben 1506978789488
@ulca2 sagte:
An JT oder HolidayCheck. Irgendwo habe ich gelesen, dass dann nur 3% vom Reisepreis von der Insolvenzmasse zusteht oder kann man doch den vollbezahlten Betrag zurückbekommen?
Wenn Du keinen Sicherungsschein hast und schon gezahlt hast, stellt sich erst einmal die Frage, wie Du gezahlt hast:
- Per Lastschrift: Kannst Du wegen Widerspruch zurückgeben. Das geht bis zu acht Wochen nach Abbuchung ohne jede Begründung, meist sogar im Onlinebanking. Danach kann man es mit der Begründung "Betrug" trotzdem bei der Bank versuchen
- Per Kreditkarte: Wissen viele nicht: Auch hier ist eine Retoure wegen Internetbetrug möglich, auch hier die Bank ansprechen, eine Kollegin von mir hat das nach der Unister Pleite geschafft, hier ein Storno der Belastung zu bekommen
- Per Paypal: Käuferschutz von Paypal beanspruchen! Geht theoretisch für 180 Tage, ob sich das US-Unternehmen an seine Zusagen hält, kann ich nicht beurteilen, dafür fehlen mir die Erfahrungswerte
- Bar oder per Überweisung gezahlt: Dann ist das Geld erst einmal weg und Du kannst Deine Forderung nur zur Tabelle anmelden. Natürlich musst Du die volle Forderung anmelden, Du bekommst aber nur eine geringe bis gar keine Quote, sprich: Was an Substanz im Unternehmen noch zu Geld zu machen war, wird quotal auf alle Gläubiger verteilt. 3% wären da wohl schon eher ein gutes Ergebnis, bei so einem Laden würde ich mich auch über eine Null Quote, sprich Totalausfall nicht wundern...
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