• A-S-
    Dabei seit: 1506975771970
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    geschrieben 1506979184190

    @zipeter sagte:

    .......

    Das bedeutet dann wohl doch, dass es schwer wird, für nur Hotelbuchungen das gezahlte Geld erstatte zu bekommen, wenn ich das ....

    JT wirbt damit!

    https://www.jt.de/presseartikel/jt-touristik-bietet-sicherungsschein-kuenftig-auch-fuer-nur-hotels

    A-S-

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506979272218 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @A-S-

    Ggf. muss der Vermittler die Gültigkeit prüfen, sonst ist er mitverantwortlich und kann in Anspruch genommen werden.

    Ich glaube trotzdem du machst es dir etwas zu einfach.

    Sicherlich ist nach Widerspruch die Zahlung erst einmal rückgängig gemacht, das ändert aber nichts am Anspruch. Wenn diesem zu deinen Lasten Recht gegeben wird kann ein Titel erwirkt und die Forderung 30 Jahre lang in deine gesamten Einkünfte und dein Vermögen vollstreckt werden.

    Diese ganzen hihi-Kisten sind demnach nur sehr oberflächlich hihi-mäßig, und ein Mega-Hangover könnte schneller folgen als man hihi sagen kann ...:confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • A-S-
    Dabei seit: 1506975771970
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    geschrieben 1506979704512

    Wenn vor Ort rauskommt, das JT nicht gezahlt hat und wir aufgefordert werden nochmals zu zahlen, dann hat doch Jt den Vertrag nicht erfüllt. Dann steht doch einer Rückbuchung nichts in Wege?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506979809411 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Sorry @Wülfi71 ... aber das hilft doch nicht wirklich sondern dient nur nur symptomatisch ... :confused:

    Da hat dann ggf. einer seine Penunsen wiedererlangt und wird mit einem Verfahren überzogen, bei dem er mit dem drei- oder noch mehrfach zur Kasse gebeten wird - toll!?

    Bitte immer zuendedenken und möglichst gleich die rechtlich unstreitigen Schritte machen ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Marc1305
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    geschrieben 1506979865426

    Hallo zusammen, hallo vonschmeling:wink: Klasse, wie du hier bereit bist jedem zu helfen.

    Wir haben auch eine Reise über Check24 bei JT Touristik von 31.10. Bis 14.11. Gebucht. Der Flug geht noch am 31.10. Abends nach Abu Dhabi, das Hotel können wir ab 01.11. Für 13 Tage beziehen. So weit in der Theorie. Wir haben den Gesamtpreis schon gezahlt und auch einen Sicherungsschein erhalten (gilt dieser jetzt für die ganze Reise oder nur für den 31.10.? Da die Vereinbarung mit der Versicherung und JT Touristik ja nur bis 31.10. Gilt). Ich habe jetzt beim Hotel angefragt, für das Zimmer liegt eine Reservierung auf meinen Namen vor, gezahlt wurde es aber noch nicht. Das Hotel hat mir jetzt sogar zwei mal angeboten einen Link zur Bezahlung zu senden. Bin natürlich nicht weiter darauf eingegangen, da ich das Zimmer ja nicht nochmal zahlen will sondern das ja JT Touristik machen sollte. Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Die Reise bei Check24 mit dem Hinweis des Hotels, dass das Zimmer noch nicht bezahlt wurde kündigen oder eher noch warten, da das Zimmer bisher durch JT Touristik noch nicht storniert wurde aber auch noch nicht bezahlt.

    Mittlerweile wäre es mir das Liebste, einfach das Geld zurück zu erhalten und nach einer anderweitigen Reise zu suchen.

  • A-S-
    Dabei seit: 1506975771970
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    geschrieben 1506979989835

    @vonschmeling sagte:

    @A-S-

    Sicherlich ist nach Widerspruch die Zahlung erst einmal rückgängig gemacht, das ändert aber nichts am Anspruch

    Anspruch auf was? Welchen Anspruch hat bitte JT, wenn keine Leistung von denen erbracht wurde und ich deshalb mein Geld zurückbuchen lasse? Und zwar nicht vor sondern nach den Zeitpunkt der zu erbringenden Leistung?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506980350485

    @Marc1305

    Die Absicherung gilt für alle Reisen, die bis zum 31.10. angetreten werden.

    Wenn dich die Lust inzwischen verlassen hat kannst du kündigen mit dem Hinweis, das Hotel habe eine erneute Bezahlung der Beherbergungskosten von dir verlangt, da diese vom Veranstalter noch nicht geleistet wurde.

    Lies bitte mal so 3-5 Seiten zurück.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506980520432 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @A-S-

    Ja, es muss Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Gelingt die hat der Vertragspartner Anspruch auf deine Gegenleistung und wird sie mit Sicherheit einfordern.

    Wahrlich keine leichte Kost, aber das ist die Juristerei so oder so nicht ... :confused:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • A-S-
    Dabei seit: 1506975771970
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    geschrieben 1506980886616

    Vielen Dank für Deine schnellen Feedbacks und Deiner Unterstützung!

    Dem Veranstalter wird es kaum gelingen, seinen Vertrag zu erfüllen, nachdem wir angereist sind und womöglich wieder zurück sind.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1506980901523

    @A-S- sagte:

    Wenn vor Ort rauskommt, das JT nicht gezahlt hat und wir aufgefordert werden nochmals zu zahlen, dann hat doch Jt den Vertrag nicht erfüllt. Dann steht doch einer Rückbuchung nichts in Wege?

    Nein, aber ist es dann nicht schon zu spät für einen Widerspruch?

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