• vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507047774475

    @sany75 sagte:

    haben nun nochmal check24 angerufen und mitgeteilt, dass def. alle jt kunden am flughafen zur kasse gebeten werden. antwort von check24: es ist nicht rechtens, es ist alles bezahlt, wir sollen nicht zahlen und wenn nur unter protest und dies auch so schriftlich festhalten lassen oder wir sollen zur not die botschaft einschalten...

    Die Incoming Agentur in der Türkei muss Forderungen der Hoteliers bedienen, vielleicht wird das Verhalten ein wenig verständlicher wenn man sich mal in deren Lage versetzt. Da stehen vermutlich Millionenbeträge offen und mit Titeln bei Insolvenzen haben die fast alle sehr einschlägige Erfahrung. Es liegt aus ihrer Sicht demnach näher, die "Gunst der Stunde" zu nutzen und die Gelder direkt von den Hotel- und Transfergästen zu verlangen, zur Sicherheit und wohl wissend, dass diese sie sich zurückholen werden. Sie hingegen haben in schöner Regelmäßigkeit mit dem Insolvenzofenrohr ins Gebirge geschaut. In EU Reiseländern ist die Unsicherheit geringer, die Garantie wird daher recht mühelos vor Vorauszahlungsbegehren schützen.

    "Es ist alles bezahlt" ist eine etwas sportliche Behauptung - daran darf man gewisse Zweifel haben, insbesondere bei Nicht-EU Zielen.

    Dass man sich eine Zahlung quittieren lässt halte ich so oder so für selbstverständlich, die Botschaftsmitarbeiter werden jubeln über den Vorschlag von Check-24 und vermutlich gleich mal die Moves proben ...

    Ich empfehle nicht, die Reise nicht anzutreten, es können ggf. enorme Kompensationen gefordert werden.

    JT hat bis 14.10. stattfindende Reisen im rechtlichen Sinne korrekt abgesichert, ein schlichtes No-Show in der Erwartung des Eintritts der Versicherung dürfte ins Leere gehen und man bleibt dann auf den Stornokosten sitzen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507048121511

    @skubby

    Auch für dich wiederholt die 3 Hinweise:

    Der Sicherungsschein ist sofort bei Erhalt zu prüfen, erst dann sollte eine Zahlung erfolgen.

    Die Annahme der Zahlung war nicht rechtens, du kannst sie zurückverlangen - auch ohne Kündigung.

    Das Beste wäre für dich eine Durchführung der Reise, andernfalls sieht es etwas finster aus für deine Ansprüche ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Skubby
    Dabei seit: 1486582508739
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    geschrieben 1507048613710

    Vielen dank für deine Antwort,

    bis vor ein paar Tagen hab ich den ungelesen in meinen Unterlagen gehabt. Jetzt bin ich auch schlauer.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507049118732

    @peter_passau sagte:

    Noch eine Frage: In der Zusammenfassung von HolidayCheck steht:

    Reisen ab dem 1.11.17 sollen lt. eigener Einschätzung von JT Touristik planmäßig durchgeführt werden können.

    Auf welcher Grundlage will JT denn das zum jetzigen Zeitpunkt einschätzen können? Sie haben doch noch keine Nachfolgeversicherung und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie so schnell eine finden werden, wenn es heißt, dass der Sanierungsprozess drei Monate dauern soll...

    Die Grundlage werden sie dir kaum offenlegen. Das könnten beispielsweise Kreditzusagen sein und damit die Möglichkeit, die Sicherungsleistungen für einen neue Kundengeldabsicherung sein, es nützt jedenfalls nix, sich darüber Gedanken zu machen.

    Im Grunde "leidet" JT unter der Einschlagquote von Veranstalterinsolvenzen - vergleichbar ist das mit deiner Elementarschadenversicherung, deren Beiträge sich wegen enorm gewachsener Risiken ja vermutlich auch fast verdoppelt haben.

    Entsprechende Rücklagen zu schaffen ist für einen Reiseveranstalter in einem erbittert über den Preis erkämpften Markt praktisch unmöglich. Streng genommen ist es ein Kollelateralschaden oder der Preis, den der Verbraucher jetzt für seine an sich bumfaszinöse Absicherung im Rahmen von Pauschalreisen zahlt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507049750123 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Dino_BY sagte:

    Wir haben ein Hotel bei JT über ein Reisebüro für Anfang November in New York gebucht (also Reiseantritt nach 31.10.). Die Zahlung mussten wir bereits per Überweisung leisten.

    Habt ihr einen Tipp wie wir uns verhalten sollen? Bringt es was die Zahlung zurückzufordern bei JT oder noch abwarten?

    Danke für Eure Hilfe.

    Bei einer Nur-Hotel Buchung ist vermutlich keine Kundengeldabsicherung zugesagt worden, deine Forderung würde demnach ins Leere gehen da JT sie nicht befriedigen darf.

    Du kannst demnach:

    • Reisen und ggf. den Hotelpreis noch einmal aufbringen, ohne nennenswerte Aussicht auf Regress.
    • Nicht reisen und auch noch die Kosten für die Flüge in den Sand setzen.
    • Hoffen, dass JT die angestrebte Hürde (alle Reisen ab dem 1.11. ordentlich durchzuführen) nimmt.

    Leider sehe ich im Augenblick keine weiteren zielführenden Optionen.

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  • Lord_Naicon
    Dabei seit: 1507013370552
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    geschrieben 1507054181610

    @worldwanderer

    Warst bzw. bist du zufällig im Interconti?

    Ich hab genau das gleiche erlebt - ohne Zahlung keine Möglichkeit ans Gepäck zu kommen, da das Hotel ale Türkarten gesperrt hat.

    Alpha Tours war bei mir weder am Sonntagabend noch am Montagmorgen telefonisch zu erreichen. Den seitens Alpha Tours am Samstag schriftlich bestätigte Transfer haben sie nicht durchgeführt - kam kein Fahrer.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507055613322

    Auch hier sollte Verständis gegenüber den Gläubigern aufgebracht werden: Sie haben die Leistung erbracht und wollen sich absichern.

    Bitte hängt nicht die Falschen hin.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Kerihl
    Dabei seit: 1392681600000
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    geschrieben 1507059602139

    hi.

    in den AGBs von Jt steht folgendes

    2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich ausgegeben wird.

    also ist eine reine hotelbuchung doch abgesichert?

    ich weiß schon gar nicht mehr was stimmt und was nicht...

    lg kerihl

  • Kerstin1975
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    geschrieben 1507059962582

    Hallo, auch wir sind von der Insolvenz betroffen. Unsere Reise sollte morgen nach Kreta gehen. Nach tagelangen Telefonaten waren wir sicher reisen zu können. Die Flüge sind lt. Buchhaltung Condor bezahlt (Buchung der Reise war bereits im Januar). Hotel war gestern morgen auch noch klar. Heute Nachmittag vorsichtshalber nochmal mit dem Hotel telefoniert. Dort die Auskunft, dass wir storniert wurden und uns an JT wenden sollen. Da erreicht man natürlich seit dem WE niemanden. Das Hotel kann uns leider die Stornierungsmail nicht schicken (interne Mail) und bittet uns im Meeting Point Kreta (vermutlich werden dort alle Hotels koordiniert) anzurufen. Dort die Aussage das tatsächlich storniert wurde und JT kontaktiert werden soll. Achja, das Hotel ist mittlerweile ausgebucht (das haben wir schriftlich, per Mail vom Hotel bekommen). Auch eine Bezahlung vor Ort würde uns also nicht weiter helfen. Die nette Dame bei Holidaycheck rät unter diesen Bedingen von der Reise ab (wir reisen mit zwei kleinen Kindern). Der Vertreter der Generali würde unter diesen Umständen auch nicht reisen und verweist auf die Schadensmeldung bei der ERV.

    Dann doch noch jemanden von JT am späten Abend erreicht. Diese Dame sagte wir müssen!!! fahren, obwohl wir keine Unterkunft haben. JT hätte nichts storniert sondern die Anweisung der Generali alle Reisen durchzuführen!

    Wir wollen nicht mit unseren Kindern am Ende in Kreta auf der Straße stehen. Unsere Freunde sind seit heute in unserem gebuchten Hotel (anderer Veranstalter), wir wollten gemeinsam Urlaub machen und nicht vielleicht in einem anderen Hotel...

    Wie kommen wir aus dieser Nummer unbeschadet wieder raus?

    Nie wieder JT Touristik!!!

  • vonschmeling
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    geschrieben 1507060513602

    @Kerihl sagte:

    2.2 Rechnung/Reisebestätigung sowie Sicherungsschein werden grundsätzlich per E-Mail versandt. Im Reisepreis für alle Pauschalreisen sowie Hotelbuchungen als Einzelleistung ist jeweils auch der Sicherungsschein inkludiert, der gemäß § 651 k Abs. 3 BGB einheitlich ausgegeben wird.

    also ist eine reine hotelbuchung doch abgesichert?

    Schau mal hier ...

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
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