Nochmal ganz wichtig:
1)
Es ist natürlich vollkommen richtig, dass man mit der Stornierung eines rechtsgültigen Reisevertrages nicht gleich sondern vielmehr wesentlich schlechter gestellt ist. Der Antrag auf Insolvenz löst keinen Anspruch auf ein kostenloses Storno aus, im Falle eines Falles hat man am Ende nicht nur keine Reiseberechtigung sondern auch noch einen Haufen Stornokosten am Hals.
Weshalb hier auch keiner den Rat gegeben hat, ordentliche Verträge zu "stornieren" und ich demnach nicht so recht verstehe, worüber sich marcoh1406 so ereifert. Offenbar hat er nicht verstanden worum es geht?
2)
Reisende ohne gültigen Sicherungsschein können ihren Vertrag anfechten (= kündigen). Falls Zahlungen vereinnahmt wurde so war das nicht rechtens und sie können zurückverlangt werden - ungeachtet der Insolvenz. Der Veranstalter kann die Vertragsverletzung nur heilen, indem er umgehend einen Sicherungsschein zur Verfügung stellt.
Dies (kein gültiger Sicherungsschein) betrifft vermutlich alle Reisenden, die nach dem 31.10. aufbrechen.
3)
Reisende, die bis 14.10. ihre Reise antreten sind vor Forderungen der örtlichen Leistungsträger durch die Kostenübernahmeerklärung der Reise Garant geschützt. Diese übernimmt die Abgeltung offener Forderungen im Rahmen von JT Reisen (ähnlich einem Kredit für den RV).
Diese komplexe Thematik verlangt eine gewisse Präzision um welche ich mich nach Kräften bemühe. Allerdings muss man eben auch genau so präzise lesen - und im Falle mangelnden Verständnisses nochmal nachfragen.
Das ist allemal zielführender als solche Gemeinplätze der Genese "wird viel zu früh storniert" rauszuhauen, gänzlich unbeachtlich der ziemlich umfangreichen Angaben, die hier gemacht wurden.