• wollii
    Dabei seit: 1121644800000
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    geschrieben 1507127584024

    Hallo zusammen,

    Hab schon vieles gelesen, bin mir auch noch unsicher was ich machen soll.

    Reise ab 23.11 bis 7.12.2017 in die Dom.Rep. eine Pauschalreise.

    aber was noch dazu kommt ,der Flug ist mit Air Berlin.

    Wollte schon Info vor der Insolvenz ,wegen Air Berlin.

    ich hoffe das schnell eine Entscheidung kommt.

    bis jetzt nur Anzahlung.

    wurde aber diese Woche Aufgefordert den Rest zu bezahlen.

    werde sicher nichts bezahlen, bis ich weiß wie es weiter geht.

    Am besten für mich, eine Absage der Reise

    damit ich noch Zeit habe um eine Neue Reise zu buchen.

    damit noch mein Hotel frei ist und natürlich damit wir noch einen Flug bekommen.

    Wünsche allen viel Glück

  • schwanke
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    geschrieben 1507128388152

    Was heißt hier vorschnell.... ich hatte den Urlaub schon im Januar gebucht, weil es 50. Geburtstag ist! Wenn wir jetzt noch vier Wochen warten, bekommen wir viell. unser Wunschhotel nicht mehr und wie es mit dem Flusg bis dahin aussieht weiß man auch nicht. Wir sind auf spezielle Tage festgelegt 😧

  • Votumm
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    geschrieben 1507128706216

    Hallo,

    WWir haben die Info vom Hotel das der Reisevermittler in unserem Fall holiday check sein okay geben müsste

    ddann würden wir unser Geld wiederbekommen. Bei anderen Betroffenen hier hat es genau so funktioniert.

    SSind am betteln das Holiday Check dieses auch tut.

  • tulpe490
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    geschrieben 1507128798200

    Ich habe auch das Problem das der Sicherungsschein nur bis 31.10..geht aber unsere Reise erst am 11.11.stattfinden soll.Jetzt nach dem ist man schlauer und hätte dem Satz bis 31.10 stattfinden soll mehr Beachtung geschenkt.....also hat man doch schon gewusst das das im Oktober endet der Vertrag...wir haben schon im April gebucht...Für mich glatter Betrug am Kunden...Es ist also abzuwarten was bis 1.11 passiert....Wissen gar nicht mehr...wie wir uns verhalten sollen.Sind ein bisschen verzweifelt..haben wir durch den Sicherungsschein überhaupt eine Chance unser Geld bei Absage zurück zu bekommen?Antwortet oder informiert man uns überhaupt noch...Können ja aber auch nicht einfach stornieren und was anderes suchen...weil nichts 100 % geklärt ist...und ab 1.11 bis 11 .11 ist es sehr knapp.lg Ilona

  • marcoh1406
    Dabei seit: 1234051200000
    Beiträge: 29
    geschrieben 1507130286462

    JT Touristik: Insolvenzverwalter ernannt

    http://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/reiseveranstalter/news/datum/2017/10/04/jt-touristik-insolvenzverwalter-ernannt/

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507134657884

    @wollii

    Nachdem du mit großer Wahrscheinlichkeit keinen gültigen Sicherungsschein für deine Reise erhalten hast, war es keine gute Idee schon eine Anzahlung zu leisten.

    @tulpe490

    Selbiges gilt auch für dich. Natürlich wusste man schon frühzeitig, dass der Vertrag mit der Generali nur bis 31.10. Bestand haben würde, hatte aber fest damit gerechnet direkt mit einem anderen Versicherer abzuschließen.

    Grundsätzlich rate ich zur Vorsicht mit Anschuldigungen, das kann ins Auge gehen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507135708175 , zuletzt editiert von Ahotep

    Nochmal ganz wichtig:

    1)

    Es ist natürlich vollkommen richtig, dass man mit der Stornierung eines rechtsgültigen Reisevertrages nicht gleich sondern vielmehr wesentlich schlechter gestellt ist. Der Antrag auf Insolvenz löst keinen Anspruch auf ein kostenloses Storno aus, im Falle eines Falles hat man am Ende nicht nur keine Reiseberechtigung sondern auch noch einen Haufen Stornokosten am Hals.

    Weshalb hier auch keiner den Rat gegeben hat, ordentliche Verträge zu "stornieren" und ich demnach nicht so recht verstehe, worüber sich marcoh1406 so ereifert. Offenbar hat er nicht verstanden worum es geht?

    2)

    Reisende ohne gültigen Sicherungsschein können ihren Vertrag anfechten (= kündigen). Falls Zahlungen vereinnahmt wurde so war das nicht rechtens und sie können zurückverlangt werden - ungeachtet der Insolvenz. Der Veranstalter kann die Vertragsverletzung nur heilen, indem er umgehend einen Sicherungsschein zur Verfügung stellt.

    Dies (kein gültiger Sicherungsschein) betrifft vermutlich alle Reisenden, die nach dem 31.10. aufbrechen.

    3)

    Reisende, die bis 14.10. ihre Reise antreten sind vor Forderungen der örtlichen Leistungsträger durch die Kostenübernahmeerklärung der Reise Garant geschützt. Diese übernimmt die Abgeltung offener Forderungen im Rahmen von JT Reisen (ähnlich einem Kredit für den RV).

    Diese komplexe Thematik verlangt eine gewisse Präzision um welche ich mich nach Kräften bemühe. Allerdings muss man eben auch genau so präzise lesen - und im Falle mangelnden Verständnisses nochmal nachfragen.

    Das ist allemal zielführender als solche Gemeinplätze der Genese "wird viel zu früh storniert" rauszuhauen, gänzlich unbeachtlich der ziemlich umfangreichen Angaben, die hier gemacht wurden.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1507136207017

    4)

    Es steht jedem Einzelnen selbstverständlich frei die Entwicklung bei JT abzuwarten.

    Grundsätzlich ist die Kostenübernahmeerklärung ein gutes Zeichen für künftiges Potenzial.

    Wer jedoch ansgesichts der Geschehnisse kalte Füße bekommen hat kann die ungültigen Verträge mittels Kündigung anfechten und ist nicht für Kompensationen in Anspruch zu nehmen.

    Man sollte sich allerdings im Klaren sein, dass die Erstattung durch die Versicherung nicht von heute auf morgen erfolgen wird und man für eine neue Buchung in Vorleistung gehen muss.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. "When a clown moves into a palace he doesn´t become a king, the palace becomes a circus." (Türkisches Sprichwort)
  • Miezekatz55
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    geschrieben 1507136550139

    @von schmeling

    Ich denke du meinst den 14 .10 oder gibt es was neues? Wir liegen ja mit unserer Reise genau im zwischen Zeitraum 28.10-4.11..

    Und wie warten ungeduldig auf Neuigkeiten. Am liebsten wäre mir wegen der Unsicherheit mit drei kleinen Kindern mittlerweile eine Absage- denn anders kommt man ja scheinbar nicht raus - aber auf soviel "Glück 😜" hoffe ich eigentlich nicht mehr. Was ändert der Insolvenzverwalter denn nun für uns ?

  • Miezekatz55
    Dabei seit: 1506980339414
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    geschrieben 1507136833071 , zuletzt editiert von Miezekatz55

    Ja, viel Geld muss man so oder so auftreiben ( wers kann), entweder für Doppelzahlung oder Neubuchung... was ein Ärger! Aber ich verstehe Länder wie Griechenland oder Türkei auch. .. was ist schon irgend so ein Sicherungsschein gegen Bargeld? Nur kommem so natürlich Doppel- Forderungen auf die Versicherer zu. Ich bin gespannt. Die Aussage der erv war " eigentlich sollte das klappen, dass sie ihr Geld zurück bekommen. .." ähem...

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