@Miezekatz55 sagte:
@von schmeling
Ich denke du meinst den 14 .10 oder gibt es was neues?
Ja klar ... soviel zur Präzision!
Was ändert der Insolvenzverwalter denn nun für uns ?
Nix.
@Miezekatz55 sagte:
@von schmeling
Ich denke du meinst den 14 .10 oder gibt es was neues?
Ja klar ... soviel zur Präzision!
Was ändert der Insolvenzverwalter denn nun für uns ?
Nix.
@Miezekatz55 sagte:
... was ist schon irgend so ein Sicherungsschein gegen Bargeld?
Es ist eine Kostenübernahmeerklärung und so gut wie Bargeld. Der Sicherungsschein interessiert vor Ort tatsächlich keine Socke.
Nur kommen so natürlich Doppel- Forderungen auf die Versicherer zu.
Nein, der zahlt nur einmal - an den Leistungsträger.
NEUIGKEITEN,
HIER AUF TENERIFFA SIND VIELE BETROFFENE DIE DAS HOTEL NOCHMAL BEZAHLEN MUSSTTEN.
ALLE HABEN IHR GELD ERSTATTET BEKOMMEN VOM HOTEL. WIR NICHT WEIL WIR ÜBER HOLIDAY CHECK GEBUCHT HABEN.
HOLIDAYCHECK IST NICHT BEREIT MIT DEM HOTEL IN KONTAKT ZU TRETEN.
DAS IST EINE SEHR SCHWACHE LEISTUNG.
WIR WERDEN DARAUS UNSERE SCHRITTE ZIEHEN.
WIRKLICH TRAURIG.
Fragen und Antworten zur Insolvenz von JT Touristik:
Das sollten unsere Kunden wissen:
Können Kunden ihre bei JT gebuchten Reisen stornieren?
JT: Dies ist nicht ratsam. JT Touristik versucht alle Reisen zu realisieren, unabhängig vom Abreisezeitraum. Falls Kunden dennoch eine Stornierung wünschen, geschieht dies zu den AGBs der JT Touristik.
Gilt die Absicherung auch für Nur-Hotelbuchungen?
JT: Die Absicherung gilt für alle Reisen mit Abreise bis 14.10.2017, also auch für Nur-Hotelbuchungen, die über JT Touristik gebucht wurden. Die Information für Reisen ab dem 15.10. verkünden wir so bald wie möglich.
Werden von JT Touristik die Mehrkosten bei Alternativhotels vor Ort etc. übernommen?
JT: Wenn vor Ort eine Umbuchung anfällt, muss diese vom Kunden direkt beglichen werden. Hier gilt es die Mehrkosten bei der Generali einzureichen, da sie von ihr übernommen werden (Transfer, Alternativhotels, Flug). Generell ist hierbei zu beachten: Die Preise sollten in etwa der ursprünglichen Buchung entsprechen.
Was ist Kunden zu raten, wenn sie vor Ort ein zweites Mal bezahlen sollen?
JT: JT Touristik und Reisegarant, der Agent der Generali Versicherung, haben alle Dienstleister und Leistungsträger in den Zielgebieten über den aktuellen Stand der Dinge informiert und sie darum gebeten, alle Kunden gleich zu behandeln. Falls dennoch eine Kostenübernahme vor Ort gefordert wird, sollen die Kunden auf die Kostenübernahme-Erklärung von Reisegarant verweisen. Diese lässt sich unten in deutscher und in englischer Sprache herunterladen unter:
https://www.reiseversicherung.de/.galleries/_pdf/reisegarant/kostenuebernahmeerklaerung-Generali.pdf
/docs/user/zentrale/docs/liveticker/cost_coverage_generali_2017-10-01.pdf
Was ist zu tun, wenn Dienstleister und Leistungsträger vor Ort dennoch darauf bestehen, dass die Kunden vor Ort nochmals bezahlen?
JT: Wird vor Ort erneut bezahlt, müssen sich die Kunden unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Diese Nachweise sind an die Europäische Reiseversicherung (ERV) per Post zu schicken, da die ERV ist mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist. Die Adresse ist: Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Postfach 800620, 81606 München.
Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?
JT: Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht:
- der Sicherungsschein
- die Buchungsbestätigung von JT Touristik
- der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.
Was geschieht mit bei JT getätigten Buchungen nach dem Abreisetag 31.10.?
JT: Buchungen ab dem 1.11. versuchen wir ebenfalls umzusetzen, Stornierungen werden auch hier nicht empfohlen.
Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?
JT: Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 20 16 49 99 bzw. service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.
Stand: 4. Oktober, 14 Uhr
Hallo zusammen,
und vielen Dank an vonschmeling für die vielen Informationen und Geduld mit allen Fragen.
Wir haben "nur" eine Hotelbuchung Anfang November über JT getätigt - sind aber auf das Hotel fest fixiert/angewiesen. Der Reisepreis wurde vor 2 Wochen abgebucht - habe heute aber bei JT den Vertrag widerrufen, da sie ohne Sicherungsschein entgegen ihren AGB §2.2 den Reisepreis per Lastschrift eingezogen haben und JT mitgeteilt, dass ich die Abbuchung widerrufen habe. Das Geld wurde mir von meiner Bank auch umgehend erstattet und ich habe das Hotel mittlerweile (zu einen höheren Preis) bei einem anderen Veranstalter erneut gebucht.
Habe dann soeben noch eine Mail von JT mit unten stehendem folgendem Text erhalten. Bin nun mal gespannt, ob mein Widerruf als Stornierung (mit den entsprechenden Gebühren) oder als Vertragsauflösung (wegen nicht zur Verfügung gestelltem Sicherungsschein und unrechtmäßiger Abbuchung des Reisepreises) akzeptiert wird.
Viele Grüße an alle "Leidensgenossen".
Mail von JT:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Email.
Wir bitten vielmals um Verständnis, dass wir zum aktuellen Zeitpunkt leider keine Auskunft zu Ihrer Buchung geben können. Dies betrifft die Durchführung Ihrer Reise sowie Stornierung- und Umbuchungsmöglichkeiten.
Wir werden in den kommenden Oktoberwochen aktiv auf Sie zukommen. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis, dass jegliche Anfragen mit Reisedatum ab dem 01.11.2017 nicht beantwortet werden können. Wir bitten um Nachsicht bis zu dem genannten Zeitraum.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüße, Kind regards
Ihr JT Touristik Team
(was ein Nick???)
Du hast meines Erachtens eine "Suchwortantwort" ohne jede spezifische Prüfung deines Anliegens erhalten.
Das ändert nichts an der Tatsache, dass deine Handhabe rechtens ist und JT keinerlei weitere Ansprüche an dich richten kann.
Übrigens: Falls du die Buchung über einen Vermittler getätigt hast ist der Widerspruch unbedingt an ihn zu richten!
Bei wem fechte ich meinen Vertrag an , bei jt oder bei Holyday check?
Über den Vermittler (für dich HC) beim Veranstalter.
Meine gebuchte Reise geht Ende November los. Hab einen Sicherungsschein bis 31.10. Geld wurde noch nicht bezahlt.
soebe hat JT angekündigt den noch offenen Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.... angeblich, damit die Unterlagen versandt
werden können.
Darf JT das überhaupt in der jetzigen Situation tun? Kann/soll ich die Abbuchung verhindern?
Irgendwie nimmt dieser Wahnsinn einfach kein Ende.
@reisender49 sagte:
Meine gebuchte Reise geht Ende November los. Hab einen Sicherungsschein bis 31.10.
soeben hat JT angekündigt den noch offenen Betrag von der Kreditkarte abzubuchen.... angeblich, damit die Unterlagen versandt
werden können.
Darf JT das überhaupt in der jetzigen Situation tun?
Nein.
Kann/soll ich die Abbuchung verhindern?
Ja und ja.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!