• zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
    Beiträge: 34
    geschrieben 1507200832942

    @vonschmeling sagte:

    Ja, ich habe das schriftlich.

    Sorry - geht´s noch?

    Das ist nicht möglich, bzw. nur wenn der Insolvenzverwalter dem zustimmt. Dies kann er erst, wenn er sich über die Aktiva und Passiva einen Überblick verschafft hat.

    Viel Unsicherheit entsteht durch falsche Aussagen hier oder wildes Durcheinanderwürfeln von Sachverhalten. Besser einmal tief druchatmen und step by step vorgehen. Beispielsweise ist ein Rücktritt trotz Kostenübernahmeerklärung und verbriefter Absicherung darüber hinaus kostenpflichtig und keine besonders strategische Maßnahme.

    Wenn das Geld auf einem Treuhandkonto ist..welches unrechtmässig erworben wurde..durch fehlendem Sicherungsschein

    gehört das Geld den Reisenden und NICHT zu der Insolvenzmasse..also Geld weiterleiten und gut ist..

    Wenn du es schriftlich hast..datfst du gerne eine Kopie reinstellen....

  • Miezekatz55
    Dabei seit: 1506980339414
    Beiträge: 10
    geschrieben 1507201322302

    @alter-sack103 sagte:

    Wenn doppelt zurück gezahlt würde, wäre die Reise umsonst gewesen. Einmal bezahlen muss man die Reise schon. Die Zahlungen vor Ort werden von der Generali auf Antrag erstattet

    Oh Gott. .. na klar! Da siehste mal wie durcheinander ich mittlerweile bin...

  • marcus_b88
    Dabei seit: 1507101862583
    Beiträge: 8
    geschrieben 1507202468743 , zuletzt editiert von marcus_b88

    @vonschmeling sagte:

    Weshalb sollte die Versicherung eine Reise absagen? Wenn schon sagt der Veranstalter sie ab und die Versicherung steht für die daraus entstehenden Kompensationsforderungen ein.

    => Ja richtig, jedoch entscheidet die Versicherung ob die Reisen ab dem 15.10 durchgeführt werden oder nicht. So die Aussage des Veranstalters JT. Das die Stornierung durch JT erfolgen muss, ist mir durchaus bewusst

    Welches Problem den bitte?! Das der vollständigen Zahlung und ungehinderter Reise???

    => Das Problem, das viele Reisen ab den 15.10 bereits vollstänig gezahlt sind laut Aussagen von Hotels, Fluggesellschaften und des Veranstalters JT, aber ob diese Reise trotz der vollständigen Zahlung überhaupt angetreten werden können liegt dann ja in der Entscheidung der Versicherung (siehe oben). JT hat hier keine Handhabe über solche Fälle zu entscheiden

    In welchem Fall denn? Und warum machst du dir überhaupt Gedanken über die Belastung der Versicherung?

    => Beispielsweise in meinem Fall: Reiseantritt 16.10, Flüge, Hotel und Transfer alles gezahlt. Reise kann aber nur angetreten werden, wie schon oben mehrmals erwähnt, wenn die Versicherung zustimmt, das auch die Reisen im Zeitraum 15.10 - 31.10 durchgeführt werden.

    Sie bürden sich somit die Stornokosten der Leistungserbringer sowie die Rückerstattungskosten an die Reisenden auf. Mich interessiert nur der Grund, warum man so vorgeht....

    Klar ist es ihr Geld und sie können es meinetwegen auch verbrennen, letzendlich sind die Leidtragenden aber wieder die Reisenden, die ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten können.

    Trotzdem noch mal ein Großes Dank an Dich @vonschmeling, das du dir hier sehr viel Zeit für die Fragen und Sorgen der betroffenen nimmst. Großes Lob!

    ***Edit: sorry für die komische Formatierung***

  • Capsalay
    Dabei seit: 1507202465693
    Beiträge: 1
    geschrieben 1507203732217

    Info Benalmadena/Malaga/Hotel San Fermin - 09. - 16.10.2017 - Reise bei JT über Check24 gebucht:

    Um eventuelle Schwierigkeiten beim Check-in spätabends, insbesondere Nochmal-Zahlung mit der folgenden langen Wartezeit auf Rückerstattung, zu vermeiden, habe ich auch beim Hotel nachgefragt. Zunächst sollte sich der "Incoming Agent" bei mir melden, was der natürlich nicht getan hat. Auf erneute Anfrage hat mir das Hotel aber nun schriftlich bestätigt, dass mit der Buchung alles korrekt sei. Sollte somit jetzt eigentlich alles ganz normal ablaufen.

    Auch ein grosses Dankeschön an die hilfsbereiten Mitglieder hier.:smile:

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25379
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1507204228246 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @Capsalay sagte:

    Info Benalmadena/Malaga/Hotel San Fermin - 09. - 16.10.2017 - Reise bei JT über Check24 gebucht:

    Auch ein grosses Dankeschön an die hilfsbereiten Mitglieder hier.:smile:*

    Finde ich super dass Du das auch erwähnst.

    ... und da sehe ich neben einigen anderen Usern : In erster Reihe vonschmeling--

    Danke nochmal auch von uns Admins, vs. Der Dank geht natürlich auch an die anderen "Helfer" hier :thumbsup:

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58806
    geschrieben 1507205335462

    @zorro555

    Das predige ich seit gefühlten 200 Seiten - darum ging´s aber in deinem Beitrag nicht, sondern um die Zahlungen an Erfüllungsgehilfen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
    Beiträge: 34
    geschrieben 1507206542287

    Ok. Dann war das ein missverständnis

    Ja dann sollen die mal Gas geben:-)

  • elif kelsoy
    Dabei seit: 1456358400000
    Beiträge: 27
    geschrieben 1507206844811

    Hallo,wollte fragen ob jemand weiss oder gehört hat das die frist bis 14.10 .17 jetzt verlängert wird und wann wir darüber informiert werden?laut aussage vom jt touristik sollte es im verlauf diese woche geschehen...wir haben heute donnerstag!

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
    Beiträge: 80
    geschrieben 1507207473402

    Darf ich eine gebuchte Reise,die erst über Weihnachten stattfinden soll und wo noch keine Zahlung erfolgt ist und der Sicherungsschein fehlt, jetzt beim Reisevermittler (Opodo) Kündigen?

    Opodo verweist mich lediglich an die Generali, aber die hat mit Reisen im Dez.ja nun gar nix mehr zu tun.

    Ist nun ein gültiger und nicht mehr kündbarer Vertrag zustande gekommen, ohne dass bei Übersendung der Rechnung/Buchungsbestätigung ein gültiger Sicherungsschein mitgeliefert wurde?

  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
    Beiträge: 34
    geschrieben 1507208767629 , zuletzt editiert von zorro555

    Der Reise-Sicherungsschein

    Das Gesetz verlangt vom Reiseveranstalter, dass er dem Reisenden, bevor er dessen Geld annehmen darf einen Reise-Sicherungsschein ausgeben muss. Der Sicherungsschein ist eine von einem Kreditinstitut oder einer Versicherung ausgegebene Vertragsurkunde, die dem Reisenden versichert, dass er im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters sein Geld zurück erhält oder - wenn die Reise bereits begonnen hat - die Kosten der Rückreise erstattet bekommt.

    Ob ein Vertrag zustande gekommen ist...

    Weis ich noch nicht genau..habe Reise bezahlt und keinem bekommen..ich warte bis Montag das angekündigte Statement an...sollte diese Woche kommen...und dann bin ich beim Anwalt und lasse das prüfen...und der RA ist sehr gut

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