• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1507208855716

    In diesem Falle ist der Vertrag noch nicht zustande gekommen. keep cool

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1507209147959

    Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!

  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
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    geschrieben 1507209222234

    @kleinek11 sagte:

    Das beantwortet aber noch nicht meine Frage, ob ich VOR Zahlung wegen des fehlenden Sicherungsscheins die Reise Anfechten kann bzw. kündigen. Ich kann nicht erst noch Wochen warten, ob die Reise Weuíhnachten stattfindet und wenn icht, dann erst was neues suchen. Da krieg ich nix mehr dahin und dann nur zu unmöglichen unzahlbaren Preisen!!!

    Was passiert mir, wenn ich ohne Sicherungsschein arbeite?

    Zunächst die gute Nachricht: Auf das Arbeiten ohne Sicherungsschein steht keine Gefängnisstrafe. Allerdings können die Konsequenzen doch recht tief greifend sein. Zunächst besteht die Gefahr einer Abmahnung. Diese führt zu einer Unterlassungserklärung und im Regelfall recht erheblichen Anwaltskosten. Zudem müssen Sie von heute auf morgen ihr Geschäftsmodell umstellen und entweder die Reiseveranstaltung unterlassen oder sich schnellstmöglich einen Sicherungsscheinanbieter besorgen. 

    Weitere Konsequenzen können sein, dass der Reisende seinen Reisepreis nicht zahlt und auch nicht zahlen muss, solange der Sicherungsschein nicht vorliegt. Er erhält sogar ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Danach kann er ohne irgendwelche Konsequenzen oder auch nur Storno-Gebühren von der Reise zurücktreten, wenn er keinen Sicherungsschein erhäl

  • kleinek11
    Dabei seit: 1200096000000
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    geschrieben 1507209402264

    Gerne haben wir Ihr Anliegen geprüft.

    Das kommt als Antwort von OPODO zu meinem Verlangen, den Vertrag zu KÜNDIGEN (hab denen nun zig mal geschrieben, dass es um Kündigung geht bzw. evtl. gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist) :

    Der Reisevertrag ist zwischen Ihnen und JT Touristik abgeschlossen worden.

    Wir treten hierbei lediglich als Vermittler auf.

    Bedauerlicherweise haben wir keinerlei Möglichkeit die Reise kostenfrei zu stornieren.

    Die letzte Information, die uns bezüglich der Insolvenz des Reiseveranstalters vorliegt ist, dass bis morgen entschieden wird, was mit den Reisen mit Anreisedatum ab dem 14.10.2017 passiert.

    Wie/wo kann ich diesen aktiven oder inaktiven Vertrag nun kündigen/anfechten?

    Wem gegenüber?

  • HC-Mitglied2555975
    Dabei seit: 1470873600000
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    geschrieben 1507209775302

    das kann doch nicht sein, dass wir OPODO jetzt auch noch aufklären müssen:rage:

  • zorro555
    Dabei seit: 1506949200352
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    geschrieben 1507209893871 , zuletzt editiert von zorro555

    Ich würde an Deiner Stelle bei beiden ( opodo + jt )kündigen...nicht stornieren..somit bist du auf der sicheren Seite..natürlich per Einschreiben...bei Briefkündigung...aber nach neuer Rechtslage kannst Du über Internet abgeschlossene Verträge auch über Internet kündigen..setze am besten noch einen verwanden auf cc in der email..

    Gruss

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1507210156408

    und eine Nachschulung der OPODO Mitarbeiter beantragen...

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • kleinek11
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    geschrieben 1507210306470

    ok, also schicke ich das ganze an OPODO direkt und wohin bei JT?

    Wenn ich das per Post Einschreiben mache, dauert das ja Jahre, eh sich da wer diese Dinge ansieht und reagiert?

    Ich muss für Weihnachten endlich was neues sicheres für Mallorca buchen können, da die gesamten Familie aus versch. Städten dort zusammen zu kommen und gemeinsam feiern wollen.

    Wer ist denn aber rein rec htlich nun für mich zuständig für die Kündigung bzw. Anfechtung des evtl. gültigen Vertrages?

  • zorro555
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    geschrieben 1507210904171 , zuletzt editiert von zorro555

    Solange Du keinen Sicherungsschein hast ist noch kein Vertrag zustande gekommen..ausserordentliches kündigungsrecht...

    An wenn Du Dich (Rechtlich) wenden musst kann ich leider nicht sagen...deshalb lieber beide anschreiben..ich würde es schriftlich und per E-Mail machen..

    service@jt.de 

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1507211030829

    an OPODO wegen nicht Ausstellung eines Sicherungsschein, aber kein Storno sondern Rücktritt:exclamation:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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