@vonschmeling sagte:
Nur mal so ... ich kann mir schwerlich vorstellen, dass mit einem Mal alle örtlichen Vertretung rechtlich unangefochten eine Zuständigkeit für den enstprechenden Veranstalter aufgegeben haben wollen?!
Drehe den Spieß um: Falls sie noch ausstehende Forderungen haben sollten sie diese nachweisen.
Eine Kostenübernahmeerklärung ist kein banaler Wisch sondern ein Zahlungsnachweis. Gegenteiliges = die Berechtigung zu weiterhin bestehenden Forderung möge bitte dokumentiert werden.
Rechtlich gesehen wird es Ansprechpartner geben, aber in der täglichen Praxis wird sowas in einem arabischen Land ausgesessen. Zumal die Incoming Agentur auf der gleichen Seite des Tisches sitzt wie die Hoteliers. Wenn kein Geld kommt von JT wollen die auch nichts mehr damit zu tun haben.
Und jein, eine Kostenübernahmeerklärung ist eine Zusage das eine Zahlung geleistet wird und kein Zahlungsnachweis. Wenn mein Gegenüber das aber nicht reicht oder man schlicht und ergreifend sich mit dem Thema nicht auseinander setzen will, ist das zwar rechtswidrig aber vor Ort mach ich da als Kunde garnichts