@elif...
https://www.reiseversicherung.de/reisegarant/index.html hier kannst du die englische version herunterladen. Das ist die verlängerte Variante bis einschließlich 31.10.2017 als Abreisedatum.
@elif...
https://www.reiseversicherung.de/reisegarant/index.html hier kannst du die englische version herunterladen. Das ist die verlängerte Variante bis einschließlich 31.10.2017 als Abreisedatum.
unter Betracht der gestern neu erschienen Kostenübernahmeerklärung, habe ich noch eine Frage: wenn das Hotel storniert wurde bzw. noch nicht bezahlt ist durch JT und die Kostenübernahmeerklärung nicht anerkannt wird vor Ort. bin ich in dann verpflichtet ein Zimmer im gleichen Hotel wie von JT gebucht zu nehmen? Hier bestünde doch die Möglichkeit des Hoteliers die Gunst der Stunde zu nutzen um mir einen extrem hohen Zimmerpreis zu berchnen. Oder spielt es keine Rolle und ich könnte in so einem Fall in ein gleichwertiges Hotel wechseln und diese Kosten dann gegenüber der Versicherung geltend zu machen
Da kannst du alles nachlesen
https://www.jt.de/sanierungsverfahren-jt-touristik
Aktuelle Informationen zum eingeleiteten Sanierungsverfahren
Die Generali Versicherung AG München hat über ihre Abwicklungsstelle für Kundengeldabsicherung, Reisegarant, heute (5. Oktober 2017) gegenüber allen unseren Leistungsträgern schriftlich bestätigt, dass die Kosten für die zwischen der JT Touristik und dem jeweiligen Leistungsträger vertraglich vereinbarten Dienstleistungen (inklusive Flug) für Reisende, die bereits Reisen bei uns gebucht haben, seitens der Generali Versicherung im vollen Umfang übernommen werden. Die aktuelle Kostenübernahmeerklärung (englische Version hier) gilt für alle Reisen ab dem 29. September 2017 bis zum Abreisedatum von Deutschland 31. Oktober 2017. Wir bedauern zutiefst eventuelle Unannehmlichkeiten oder Verunsicherung bei unseren Kunden und Partnern.
Als Regulierungsstelle für die Generali Versicherung agiert die Europäische Reiseversicherung AG, Rosenheimer Straße 116, 81669 München, Telefon: +49 (0) 89 4166-1580.
Wie kann ich meinen Schadensfall einreichen?
Schadenmeldungen müssen bitte schriftlich eingereicht werden, zusammen mit der Reisebestätigung, dem Sicherungsschein und dem Nachweis über bezahlten Reisepreis. Das Formular für die Schadenmeldung ist abrufbar unter www.erv.de/reisegarant.
Bitte füllen Sie im Schadensfall dieses Formular aus und senden Sie die gesamten Unterlagen an:
Europäische Reiseversicherung AG
Leistungsabteilung
Postfach 800545
81605 München
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Einreichung per Post keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten.
Aktuelle Pressemitteilungen können Sie unter folgendem Link aufrufen: www.jt.de/presse.
Fragen und Antworten zur Insolvenz von JT Touristik:
Das sollten unsere Kunden wissen:
Können Kunden ihre bei JT gebuchten Reisen stornieren?
JT: Dies ist nicht ratsam. JT Touristik versucht alle Reisen zu realisieren, unabhängig vom Abreisezeitraum. Falls Kunden dennoch eine Stornierung wünschen, geschieht dies zu den AGBs der JT Touristik.
Gilt die Absicherung auch für Nur-Hotelbuchungen?
JT: Die Absicherung gilt für alle Reisen mit Abreise von Deutschland bis 31.10.2017, also auch für Nur-Hotelbuchungen, die über JT Touristik gebucht wurden.
Werden von JT Touristik die Mehrkosten bei Alternativhotels vor Ort etc. übernommen?
JT: Wenn vor Ort eine Umbuchung anfällt, muss diese vom Kunden direkt beglichen werden. Hier gilt es die Mehrkosten bei der Generali einzureichen, da sie von ihr übernommen werden (Transfer, Alternativhotels, Flug). Generell ist hierbei zu beachten: Die Preise sollten in etwa der ursprünglichen Buchung entsprechen.
Was ist Kunden zu raten, wenn sie vor Ort ein zweites Mal bezahlen sollen?
JT: JT Touristik und Reisegarant, der Agent der Generali Versicherung, haben alle Dienstleister und Leistungsträger in den Zielgebieten über den aktuellen Stand der Dinge informiert und sie darum gebeten, alle Kunden gleich zu behandeln. Falls dennoch eine Kostenübernahme vor Ort gefordert wird, sollen die Kunden auf die Kostenübernahme-Erklärung von Reisegarant verweisen. Diese lässt sich unten in deutscher und in englischer Sprache herunterladen unter:
Kostenübernahmeerklärung deutsche Version
Kostenübernahmeerklärung englische Version
Was ist zu tun, wenn Dienstleister und Leistungsträger vor Ort dennoch darauf bestehen, dass die Kunden vor Ort nochmals bezahlen?
JT: Wird vor Ort erneut bezahlt, müssen sich die Kunden unbedingt eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Diese Nachweise sind an die Europäische Reiseversicherung (ERV) per Post zu schicken, da die ERV ist mit der Abwicklung der Schadenfälle beauftragt ist. Die Adresse ist: Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Postfach 800620, 81606 München.
Welche Unterlagen müssen bei der ERV eingereicht werden?
JT: Einzureichen sind folgende Unterlagen:
- ein Schadenformular der ERV, das hier zum Download bereit steht:
- der Sicherungsschein
- die Buchungsbestätigung von JT Touristik
- der Nachweis über den bezahlten Reisepreis (z.B. eine Kopie/Ausdruck des Kontoauszugs) oder auch der Nachzahlung, falls eine solche erfolgt ist.
Was geschieht mit bei JT getätigten Buchungen nach dem Abreisetag 31.10.?
JT: Buchungen ab dem 1.11. versuchen wir ebenfalls umzusetzen, Stornierungen werden auch hier nicht empfohlen.
Wie kann ich mich bei Fragen an JT Touristik wenden?
JT: Telefonisch bzw. per Email erreichen Kunden JT Touristik unter 030 – 20 16 49 99 bzw.service@jt.de . Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass es aufgrund der großen Anzahl von Emails und Anrufen zu langen Wartezeiten kommen kann.
Stand: 5. Oktober, 15:30 Uhr
So muss much auch mal bei allen bedanken die sich hier einbringen..grosses DANKE an VS..
und an Neulinge..bitte nicht böse sein..bevor ihr fragen habt ..lest euch bitte durch das Forum.. weil teilweise die Antworten bzw. Links vorhanden sind..
Es kam heute auch noch mal eine Mail von JT direkt an mich, mit einer Kundeninformation als .pdf, mit der Erklärung wie man sich verhalten soll, falls die Kostenübernahme nicht anerkannt wird, oder das Zimmer schon storniert war. Es wurde auch geschrieben, das von der Versicherung ein Sonderkonto eingerichtet wurde, von welchem die Vertragspartner bezahlt werden und das dort immer genügend Geld zur Verfügung gestellt wird.
Weiß leider nicht wie ich eine .pdf hier rein bekomme.
Die Flüge müssen direkt bezahlt werden, insofern ist das nicht weiter verwunderlich.
@peter_passau sagte:
Gibt es hier im Forum jemanden, bei dem die Kündigung des Vertrags aufgrund fehlendem Sicherungsschein für eine Reise nach dem 01.11.2017 von JT angenommen und bestätigt wurde?
Für die Rechtskraft der Kündigung bedarf es weder einer Annahme noch einer Bestätigung.
Kleines Update von unserer Seite:
Nur-Hotel gebucht über check24 23.10.-02.11.2017, Türkei
Gestern angerufen im Hotel. Zimmer wurde seitens Incoming Agentur (Vertragspartner JT) storniert. Habe das auch schriftlich erhalten. Weitergeleitet an JT und Check24 mit der Bitte um schnelle Reaktion. Dann erhielt ich von JT per Mail eine Bestätigung, das die Kosten für Reiseantritte bis zum 31.10 gesichert sind. Ich zurück geschrieben, dass ich nichts damit anfangen kann, weil das Hotel ja unser Zimmer storniert hat. darauf hin kam eine Anwtort von JT, daß die Zimmer bzw Buchungen nach und nach reaktiviert werden.
Ende vom Lied: Das Hotel hat mir heute per Mail bestätigt, daß die Buchung wieder aktiv ist und ich mir keine Sorgen machen soll. Das Zimmer wird von der Incomingagentur bezahlt.
...nun hoffen wir, daß nix mehr schief geht!
Beste Grüsse und alles Gute Euch!
Habe heute von JT auf Nachfrage die Antwort erhalten das meine Buchung reaktiviert wurde. Bin ja mal gespannt.
Abreise ist der 13.10.17
Hallo zusammen,
falls es jemanden interessiert, heute haben wir die Info vom Reisebüro bekommen, dass JT unser Hotel in New York für November schon bezahlt hat.
Das bekommen wir noch schriftlich. Jetzt heißt es hoffen, dass alles so bleibt! Ich hoffe die anderen hier haben auch Glück.
Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!