@BesorgterUrlauber sagte:
Bis 31.10.2017 gilt ja auch noch der Sicherungsschein der Generali. Somit sollte dein Fall eigentlich der Normalfall sein. Die Frage ist, was mit den Reisen passiert, welche nach dem 1.11. beginnen.
War es aber nicht, insofern finde ich die aktuellen Rückmeldungen sehr hilfreich für Betroffene, die vor dem 31.10. abreisen.
Tja, was danach passiert kann man schwer vorhersagen. Auf alle Fälle ist es nicht besonders sinnvoll, jetzt bereits nachzufragen in den Hotels hinsichtlich der Bezahlung der Zimmer. Diese erfolgt nicht wie bei den Flügen im Voraus, man wird also wohl oder übel abwarten müssen.
Wer noch nicht bezahlt hat kann den Vertrag mangels Kundengeldabsicherung anfechten und neu buchen. Im Falle einer Absage werden auch die Zahlungen zurückfließen, die trotz der mangelhaften Erfüllung bereits getätigt wurden. Das kann jedoch leider dauern ...