@Marco776
Die Bevollmächtigung eines Anwalts oder Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides haben sich als vollkommen zwecklos erwiesen.
Das Zauberwort heißt tatsächlich Geduld.
Die "erschreckend vielen Betroffenen" gibt es nicht allein bei LMX sondern über alle Veranstalter und Airlines - die staatlich gepamperte Lufthansa schuldet Mio Erstattungen!
Natürlich findet man in den einschlägigen Frustportalen bei gezielter Suche immer eine gefühlte Masse von Beschwerden; man sollte sich einfach klarmachen, dass eine Katastrophe unfassbaren Ausmaßes über die Branche (und nicht nur diese!) hereingebrochen ist und die Folgen bislang eigentlich erstaunlich moderat blieben.
Da es auch immer wieder warndend erwähnt wird:
Selbstverständlich gibt es zig Fälle, bei welchen die Absage zeitlich sehr nah an die kostenpflichtige Stornierung fällt.
Das ist aber nicht wie immer wieder unterstellt eine "Masche" sondern liegt eben an den zumeist sehr plötzlich ergehenden Entscheidungen der Behörden. Reisewarnungen werden quasi im Minutentakt ausgegeben, es kann nicht ausbleiben, dass man sich schließlich mit einem Storno quasi verzockt hat.
Nicca111 beschreibt ebenfalls ein vorhersehbares Szenario:
Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung storniert der Veranstalter kostenpflichtig - und zwar zuerst einmal zu Recht.
Daran kann häufig auch die viel besungene Sicherheitseinrede nichts richten - ggf. muss man das eigenmächtig bestreiten und die Kosten dafür auch noch vorstrecken - bei ungewissem Ausgang.
In Fällen, bei denen man erhärten kann, dass das gebuchte Hotel nicht verfügbar sein wird verhält es sich etwas anders.
Solche Einreden dürften überwiegend erfolgreich sein, da die Info irgendwann ja auch beim Veranstalter anlandet.