• Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • chryssi221
    Dabei seit: 1325808000000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1593941788636

    Hallo!

    Ich habe im Februar über LMX 4 Tage Barcelona gebucht. Aufrund der Covid Situation habe ich ich mich dazu entschlosse, die Reise zu stornieren,. Abreise wäre am 10. August, Stornoanforderung habe ich am 03. Juli gestellt, also rechtzeitig 37 Tage vor Reiseantritt. Dass ich die 30% Stornogebühr bezahlen muss ist mir klar und auch in Ordnung. Nun will LMX aber 90% Stornokosten (€ 1.970 Stornokosten, Reisepreis €2.079). Auf Nachfrage bei Holidaycheck dass das ja nur ein Irrtum sein kann wurde mir mitgeteilt :

    " Bei der Berechnung der Höhe der Stornokosten sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt und mit den Stornopauschalen verglichen worden.

    Nach den wirksam vereinbarten AGB müssen wir, wenn die Höhe der Stornokosten nach der Berechnung der tatsächlich angefallenen Kosten die pauschalisierten Stornostaffeln übersteigt, die Höhe der Stornokosten nach den tatsächlich angefallenen Kosten berechnen. Sollten dies bei Ihnen der Fall sein, so sind in die Berechnung der Stornokosten die voraussichtlich tatsächlich anfallenden Kosten für z.B. vorausbezahlte Flüge und/oder Hotels außerdem Stornokosten für Flüge und/oder Hotels enthalten, die auch bei nicht Nutzung geleistet werden müssen sowie pauschalisierte Vermittlungsentgelte und Bearbeitungsgebühren"

    Wie kann ich dagegen vorgehen? Nach Rechersche Hotelkosten € 480,00, Flugkosten € 360,00. Es kann mir doch keiner erzählen, dass erstens LMX nicht billiger einkauft und zweitens LMX an unserer Reise lediglich € 120,00 verdient.

    Danke

  • karibiktigra
    Dabei seit: 1216425600000
    Beiträge: 11
    geschrieben 1593942854316

    @Chryssi221: meine Frage von letzthin ging ja in dieselbe Richtung; zwischenzeitlich habe ich denn doch mal juristische Hilfe gesucht.

    Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).

    Alle höheren Forderungen müssen durch Rechnungen, die bereits in der Vergangenheit durch LMX beglichen wurden, oder durch vertragliche Vereinbarungen über nicht mögliche Stornos seitens LMX bspw. mit dem Hotel, belegbar sein.

    Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...

    Und leider gibt es keinen Rechtsanspruch darauf vor dem Storno zu erfahren, wie hoch die Entschädigung tatsächlich sein wird.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25378
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1593944595630 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Und auf die Frage was LMX an der Reise verdient: Keine 120 Euro, das ist sicher. Noch nicht einmal die Hälfte.

    Gehe von 2% des Gesamtpreises aus, oder wenn dann dürftest Du richtig liegen, mehr hat ein dynamisch produzierender RV nicht an einer Reise an Rendite-

    Leider immer wieder ein völlig falsch eingeschätzter Punkt.

    Eigene Recherchen über Hotelpreise wie auch Flugkosten bringen da nicht viel, es hat sich seit Buchungszeitraum Februar zuviel geändert--

    Zudem sind in der Kalkulation nicht nur Hotel und Flug drin-- denke mal an Provisionen, Versicherungen, Incoming -Leistungen vor Ort-- das alles muss bezahlt und somit einkalkuliert werded, und so funktioniert die Produktion einer Pauschalreise.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1593972659883

    @karibiktigra sagte:

    Fazit: die Staffelung in den AGB ist pauschal, d.h. diesen Prozentsatz erhält LMX in jedem Fall bei einem Storno (ohne Corona).

    Ob mit oder ohne Corona: Es kommt darauf an, ob der Reisende den Vertrag kündigt oder der Veranstalter.

    Kann LMX diese Ausgaben tatsächlich belegen, müsst ihr lt. AGB leider zahlen ...

    Gemäß BGB wäre korrekt.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • MirjamDwenger
    Dabei seit: 1252108800000
    Beiträge: 8
    geschrieben 1595621172488

    Falls falsch hier bitte verschieben, danke.

    Wir haben eine Pauschalreise Gran Canaria für Septemberüber LMX Leipzig mit Condor gebucht.

    Leider habe ich (oder mein Autofill im Handy) beim zweitem Reisenden den gleichen Vornamen eingetragen.

    Mir ist es kurz nach Buchung aufgefallen und ich habe telefonisch alle versucht zu erreichen.

    Corona-bedingt habe ich niemanden erreicht und per email und facebook mein Problem bei LMX und holidacheck gemeldet.

    Selbst laut email heute, bekommt holidaycheck von LMX keine Bestätigung.

    Flüge der Pauschalreise gehen mit Condor und dort konnte ich mich mit Buchungsnummer und Name schon einloggen und Sitzplätze reservieren.

    Muss ich jetzt wirklich noch die 200 € Namensänderung bezahlen? Eigentlich habe ich das bei Condor doch schon alleine gemacht?Zumindest wird mir angezeigt das eine Namensänderung über den Veranstalter laufen muss, obwohl dort jetzt die richtigen Vornamen eingetragen sind

  • MattyDE
    Dabei seit: 1205452800000
    Beiträge: 63
    geschrieben 1595838574566 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    @karibiktigra sagte:XXXEditiert, ein @ User reicht völlig ausXXX

    Ich muss hier nochmal einhaken.

    in meinen AGB zur Buchung steht:

    unter 8.3 a)

    Flugpauschalreisen

    Aufgrund des unter 7.1. dargelegten Buchungsprinzips „Dynamic-Packaging“, gelten folgende Stornopauschalen:

    • bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

    • ab dem 29. bis zum 23. Tag vor Reiseantritt 65 %,

    • ab dem 22. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 70 %,

    • ab dem 14. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 %,

    (Hervorhebung von mir).

    Das "Aufgrund" hier heißt für mich das WEIL es Dynamic-Packaging gibt, ist die Stornopauschale 30%. Da kann die doch nicht noch höher werden DURCH Dynamic-Packaging. Sonst ist hier doch ein völlig falsches Wort gewählt worden? Das Wort "Pauschale" sagt ja eigentlich auch genau das aus: Pauschal ohne Berechnung des eigentlichen Gegenwerts...

    Außerdem liegt hier ein Formfehler vor weil auf 7.1 und nicht auf 8.1 verwiesen wird. Keine Ahnung ob das rechtlich was bewirken würde...?

    Danke euch!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1595841260043

    Es ist ein Schreibfehler und kein Formfehler, der natürlich keinerlei rechtliche Auswirkung entfaltet.

    Wenn der Veranstalter höhere Kosten als die in der Stornopauschale genannten nachweisen kann kann er sie auch fordern.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!