@vonschmeling: Bei der Versicherung nachzufragen, kann doch nicht schaden. Wenn dort Versicherungsschutz besteht, ist man für den Fall einer Insolvenz abgesichert und kann event. etwas ruhiger schlafen. Nur weil man keinen Schein erhalten hat, heißt es ja nicht automatisch, dass auch keine Versicherung besteht.
MeinKapitän / Glückskäfer Reisen
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geschrieben 1515954673537
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geschrieben 1515956261194 , zuletzt editiert von vonschmeling
Es handelt sich hier um verschiedene Sachverhalte:
Beim Kundengeldabsicherer Erkundigungen einzuholen ist sicher kein Fehler. Allerdings muss man sich schon fragen, weshalb der Sicherungsschein vorenthalten wurde, wenn eine Absicherung doch gegeben ist? Offengestanden hat sich da so einiges an Attitüden auf Seiten des Veranstalters angesammelt, was nicht geeignet ist zu einer obligatorischen Unschuldsvermutung.
Die Versicherung (welche auch immer?) wegen des Bedienens einer fälligen Restzahlung zu befragen ist hingegen sinnlos. Sie wird dazu keine Ratschläge erteilen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1515957021848
WWir haben die gleiche Reise gebucht und auch betroffen. Freitag anzeige bei der Polizei und morgen zu Anwalt. Gleichzeitig rufen wir bei MSC und Mk. Mal schauen was dabei rauskommt
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geschrieben 1515961096316Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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geschrieben 1515964589952
@vonschmeling sagte:
Doch, das kann schon funktionieren.
Ein JT Kunde beispielsweise hat seine Reise nicht angetreten, weil nicht sicher zu klären war, ob seine gebuchte Unterkunft zur Verfügung steht. Seine Rücktrittversicherung ging mit und hat die Stornokosten übernommen.
Man muss aber halt eben den Einzelfall prüfen, ansonsten bin ich bei meinen Vorschreibern: Stornieren ist keine gute Idee.
Jene Käferkapitänskunden, die keinen Sicherungsschein erhalten haben können den Reisevertrag anfechten.
Wie gesagt - ohne Sicherungsschein besteht seitens des Veranstalters kein Zahlungsanspruch.
Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden.
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geschrieben 1515964885513 , zuletzt editiert von jlechtenboehmer
@tom273 sagte:
Möglicherweise gibt es einen weiteren Anfechtungsgrund in Bezug auf den Reisevertrag:
Wer hat denn vom Käfer zusammen mit der Rechnung/Reisebstätigung die vollständigen AGB erhalten. Der Hinweis auf die geltenden AGB reichen nicht aus. Sie müssen dem Kunden "vollumfänglich" zur Kenntnis gebracht werden.
sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spät
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1515964974524
@wolf41-54 sagte:
Auch wir haben am 12.1.18 diese ominöse E-Mail (im Spam-Ordner) für die gebuchte und voll bezahlte Kreuzfahrt vom 21.01. - 01.02.2018 "MSC Sinfonia-Südafrika, Nationalpark und Städtetrip Kapstadt " mit dem lapidaren Hinweis: "... Ihre gebuchte Reise aus betrieblichen Gründen nicht stattfinden kann. ..." erhalten. Adressen: von: info@meinKapitaen.de an: info@meinKapitaen.de, also nicht an mich gerichtet.
Das ist bei Emailprogrammen so, wenn man eine gleichartige Mail an die Empfänger eine sog. Verteilerliste schickt und die Namen der einzelnen Empfänger aus Datenschutzgründen nicht bei allen Empfängern ankommen soll. Ist also in Ordnung. Du stehst nur als Empfänger in einer Liste und sollst die Namen der anderen nicht erfahren.
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geschrieben 1515965056346 , zuletzt editiert von Tom273
@jlechtenboehmer sagte:
sehr sehr dünnes Eis .... die stehen ja gleich auf der Homepage ...
Im Übrigen sollte die jeder vor der Buchung kennen, danach ist es für vieles eh zu spät
Und genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben (siehe § 6 (3) BGB-InfoV).
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben!
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geschrieben 1515965697743
@tom273 sagte:
Und genau deshalb sollst du sie ja auch vollumfänglich vorher zur Kenntnis haben.
Ich bin als Kunde jedoch nicht verpflichtet, Internet zu haben!
Das könnte man jetzt weiter spinnen : ich bin als Reisebürobucher auch nicht verpflichtet, vorher einen Katalog des Veranstalters in der Hand gehabt zu haben, in dem die AGB stehen ..... Aber irgendwoher muss ich ja die Infos zur Reise haben ?
Kann/konnte man den Käfer überhaupt anders buchen als übers Internet, telefonisch (wo man die Daten ja dann auch über die HP hat) oder in seinem eigenen Reisebüro ?
Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin) -
geschrieben 1515965985254
@jlechtenboehmer sagte:
Kann/konnte man den Käfer überhaupt anders buchen als übers Internet, telefonisch (wo man die Daten ja dann auch über die HP hat) oder in seinem eigenen Reisebüro ?
Über die Telefonnummer in einem Inserat, wo normalerweise keine AGB abgedruckt werden.