• HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1516199949065

    Sofern Sie als Reiseteilnehmer vor Ort nochmals zur Zahlung bestimmter, bereits gebuchter Reiseleistungen (wie z.B. Hotelzimmer) aufgefordert werden, bezahlen Sie den entsprechenden angemessenen Betrag. Zur Geltendmachung bei der R+V Versicherung reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:

    klick mich

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1516201666163

    ... weshalb auch die Taxirechnung der kunis eingereicht werden kann mit der Bitte um Erstattung.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Zabriskiepoint
    Dabei seit: 1202947200000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1516202975165

    Aus dem Brief der Versicherung, den Haberling eingestellt hat, geht hervor, dass nur Pauschalreisen versichert sind, d.h. mindestens zwei gebündelte Einzelleistungen, also beispielsweise Flug und Hotel/Schiff. Wenn man also Flug und Schiff separat gebucht hat, bei MK nur das Schiff und bei einem anderen Unternehmen den Flug, wird nichts erstattet. 

    Zabriskiepoint
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1516203745639

    genau: Nicht versichert sind: Einzeln gebuchte Leistungen (wie z.B. nur Hotel oder nur Flug) sowie die Kosten einer Reiserücktrittskostenversicherung oder etwaige Reisemängel.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • Zabriskiepoint
    Dabei seit: 1202947200000
    Beiträge: 55
    geschrieben 1516204259072

    Das birgt Zündstoff. Ich habe das nicht gewusst, habe wieder etwas gelernt. Ich befürchte, dass viele Geschädigte, die bei MK nur die Kreuzfahrt - aber nicht den Flug - gebucht haben, eine unangenehme Überraschung erleben werden.

    Zabriskiepoint
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1516206106485

    Ist mir auch sofort aufgefallen, und widerspricht meiner Ansicht nach dem geltenden Pauschalreiserecht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • schwerelos
    Dabei seit: 1510067561711
    Beiträge: 11
    geschrieben 1516213985116

    Man kann alle benötigten Unterlagen direkt per E-Mail an ruv@ruv schicken.

    FG

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