Das Reisebüro/Club Magic Travel in Wien bzw. Leobendorf/NÖ bzw. dessen Geschäftsführer xx bitte Persönlichkeitsrechte beachtenxx hat seinem schlechten Ruf wieder einmal alle Ehre erwiesen. Anstatt des beworbenen bzw. gebuchten Hotels Titanic Beach in Lara/Antalya wurde den ca. 200 Reisenden erst an Ort und Stelle ein wesentlich billigeres Hotel (IC Green Palace) vorgesetzt und den Kunden hiefür keinerlei Preisnachlass gewährt. Die einzige Reaktion des Herrn editiert auf Beschwerden war, dass er im Reisebus den Reiseteilnehmern seinen nackten Hintern zeigte! Auch die übrigen Leistungen entsprachen z.T. nicht dem Prospekt, sodass hierüber nicht nur Beschwerde bei der Tourismus-Servicestelle im Ministerium erhoben wurde, sondern auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft ergehen wird.
Reisebüro/Club Magic Travel
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geschrieben 1450025714000
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30982Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1450026715000
Laut AGB handelt es sich um einen Vermittler, Reisebüro und nicht um den Veranstalter, der Ansprechpartner wäre.
Gebe dazu mal bitte kurz Rückmeldung.
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geschrieben 1450030929000
Wenn ich es richtig interpretiere tritt das Reisebüro hier als Veranstalter ein und ist demnach verantwortlich für die mängelunbehaftete Erbringung der gebuchten Leistungen.
Es wäre interessant zu erfahren, ob die Staatsanwaltschaft einen Ermittlungsbedarf erkennt und falls ja mit welchem strafrechtlichen Hinter(n)grund.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1450086682000
Es ist tatsächlich so, wie vonschmeling richtig interpretiert: In den Prospekten aller von Magic Travel organisierten Reisen wird zwar die Fa. Eko Travel aus Zilina (Slowakei) als Reiseveranstalter angegeben und es gelten auch die slowakischen Bedingungen, die natürlich kein Kunde kennt. Als Reiseveranstalter fungiert jedoch in der Realität der "Vermittler" Magic Travel, welcher somit für die mängelunbehaftete Erbringung der lt. Prospekt gebuchten Leistungen verantwortlich ist. Eine erfolgreiche zivilgerichtliche Klage gegen diese Firmen wegen Nichteinhaltung des Vertrages ist nahezu aussichtlos, seitens der österreichischen Stellen (Ministerium,Gewerbebehörde, Wirtschaftskammer) scheint auch kein großes Interesse an einer Verfolgung zu bestehen, obwohl ihnen die Missstände bekannt sein dürften, sodass nur mehr eine Sachverhaltsdarstellung bzw. Anzeige bei der Staatsanwaltschaft hoffen lässt, dass dem Treiben von Magic Travel und vor allem seines Geschäftsführers endlich einmal ein Riegel vorgeschoben wird. Andernfalls bleibt nur mehr die Möglichkeit, potentielle Kunden in Reiseforen dahingehend zu warnen, was hiermit geschehen ist.
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geschrieben 1450087675000
Es wird u.U. so sein, wie von @vonschmeling vermutet und von @Kritikus "erhärtend dargelegt"...
...m.E. aber fraglich, wie irgendwelche Stellen auf "in der Realität der RV" reagieren würden und hier eine Tatsache sehen würden.
Interessant wäre ebenso mal die Reisebeschreibung etc. exakt zu durchforsten...es gibt durchaus RV in diesem Segment, die irgendwo einen Vermerk a la "Beispielhotel" stehen haben.
“Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln! -
geschrieben 1450087804000
Ich versteh irgendwie nicht, dass man eine Reise bucht, ohne die Bedingungen des Reiseveranstalters zu kennen. Oder die gesetzlichen Grundlagen des Landes in dem der Veranstalter seinen Sitz hat.
Wenn Magic Travel Reisen eines ausländischen Unternehmens vermittelt, was soll denn da irgendeine österreichische Behörde unternehmen?
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geschrieben 1450090257000
"Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a BGB ist,
wer mindestens zwei touristische Hauptleistungen (z.B. Beförderung und Unterkunft ...) in einem Angebotspaket gebündelt zu einem Gesamtpreis anbietet und die Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung und für eigene Rechnung organisiert, anbietet und durchführt.Reiseveranstalter kann jede natürliche oder juristische Person sein, eine gewerbliche, gewinnorientierte oder ständige Veranstaltertätigkeit ist nicht erforderlich; auch ein gemeinnütziger Verein kann Reiseveranstalter sein. Vertragspartner des Kunden ist der Reiseveranstalter."
Quelle: DTV
Insofern ist auch nach österreichischem Recht der Vermittler, hier Magic Travel, als Veranstalter zu behandeln und unterliegt persönlich dem Reisevertragsrecht sowie der daraus resultierenden Haftung.
Daran kann es aus meiner Sicht keinen Zweifel geben.
Die ausländischen GB können somit unberücksichtigt bleiben hinsichtlich der Ansprüche der Kunden und ist Landesrecht (Sitz des Vermittlers in A) anzuwenden.
Sollte sich demnach herausstellen, dass Magic Travel eine Unterbringung seiner Kunden im fraglichen Hotel nie vorgehabt hat ist eine Anzeige wegen arglistiger Täuschung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft u.U. ein probates Mittel zur Wahrung der Interessen der Betroffenen.
Interessant wäre die Gestik des Herrn Veranstalters, wenn sagen wir 50% der Reisenden vor Ort auf ihrem Recht auf das gebuchte Hotel bestünden und die sofortige Heimreise begehrte, falls der Vertrag nicht erfüllt wird.
Er müsste sodann 100 Rückflüge organisieren und bezahlen, den gesamten Reisepreis erstatten und mit einer Forderung von zusätzlichen 50% als Schadenersatz rechnen ...
Möglicherweise wäre damit seinem Tun wirksam und nachhaltig entgegenzutreten?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1450090582000
Nachtrag:
Die Rechtsprechung ist hinsichtlich der veranstalterischen Tätigkeit von Vermittlern überaus verbraucherfreundlich. So ist beispielsweise eine Vermittlerklausel im Katalog / Prospekt unbeachtlich, wenn die sonstigen Umstände, Werbung, Kataloggestaltung und Buchungsunterlagen aus der Sicht des Kunden für eine Veranstaltertätigkeit sprechen.
Es kann somit jemand Reiseveranstalter sein, ohne sich als solcher zu bezeichnen.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1450090854000
hä, was willst Du eigentlich wirklich oder noch ?
Deine HB-Titel "Nicht enttäuscht", ......insgesamt gesehen, keine schlechte Alternative. Auf Grund meiner Beschwerde erhielten wir eine Junior-Suite, die wirklich luxuriös war.
Ges. 5,3, Preis/Leistung sehr gut usw.
Vllt. liest Du Deine eigene HB noch mal in Ruhe.
"Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort) -
geschrieben 1450090990000
Ad „Holginho“: Der Reiseprospekt der Fa. Magic Travel GmbH war einzig und allein auf das 5 Sterne Luxus Hotel Titanic Beach Lara mit ausführlichster Hotelbeschreibung ausgerichtet. Es gab keinerlei Segment, indem auch nur auf die Möglichkeit eines alternativen Beispielhotels hingewiesen wurde. Der Schlusssatz des Prospekts lautete: „Die Titanic lädt Sie auf eine unvergessliche Reise ein. Wir würden uns freuen Sie als Gast in dem Titanic Beach & Resort Hotel willkommen heißen zu dürfen.“ Ich habe auch an Ort und Stelle recherchiert und festgestellt, dass vom Reiseveranstalter bzw. Vermittler das Hotel Titanic offensichtlich niemals für die angegebene Zeit gebucht worden war, sondern einfach unter Vorspiegelung falscher Versprechungen die Kunden mehr oder weniger betrogen wurden. Wenn die Staatsanwaltschaft auf Betrugsvorwürfe nicht reagieren sollte, ist mir allerdings um den österreichischen Rechtsstaat bang.
Ad „Mam62“: Wie soll man bei der Buchung einer Reise auf einer Ferienmesse feststellen, ob der im Prospekt ganz klein gedruckte ausländische Veranstalter wirklich der tatsächliche Veranstalter ist und nicht doch der sogenannte Vermittler, dessen Geschäftsführer jederzeit den Eindruck erweckt, selbst der Reiseveranstalter zu sein,was er de facto auch ist? Und dann zeige mir jemand, wie man zu slowakische Bedinungen (sic!) kommt.