@oscar271:
Darf ich fragen, in welcher Form sich der WDR bei Dir "eingeschaltet" hat? TV? Hörfunk? Inwiefern ist für Dich definitiv nachvollziehbar, daß genau dieses "einschalten" zur Rückzahlung des Reisepreises führte?
Prinzipiell positiv, daß Du Deinen Hilferuf an ein grundsätzlich ersteinmal eher ernsthaftes und ernstzunehmendes mediales "Werkzeug" gerichtet , und nicht eine der einzigst zur Quotengenerierung auf dem Markt befindlichen Comedy-Veranstaltungen gewählt hast. Gibt es "Deinen Beitrag" in einer Mediathek?
@hema2812 und @sixx72
An meinem Beitrag ("Das ist nicht zwangsläufig "arglistige Täuschung", sondern oftmals die Problematik die sich ergibt, wenn ein Partner ggfs. aus einem Vertrag aussteigen möchte. "Notbremse" geht nicht so einfach und v.a. so schnell, wie sich einige das wünschen und es manchmal auch "Sinn" machen würde. Aber so einfach ist das leider nicht!") vom 27.09.2016, 12:25:23 kann ich auch nach mehrmaliger, durchaus (selbst)kritischer Betrachtung weder etwas falsches, noch etwas anrühriges finden. Der Beitrag war eine recht sachliche Antwort auf den vorangehenden Beitrag von @sixx72 in welchem u.a. von "arglistiger Täuschung" geschrieben und somit ein Verdacht ausgesprochen wurde, welcher (aktuell) noch faktisch definitiven Grundlagen entbehrt. Das es Probleme gibt(?)/gab(?) ist offensichtlich, welche Ursache, welche Herkunft, welche Hintergründe diese haben ist (noch?) niemandem(!) (hier!) definitiv(!) bekannt.
Fakt ist aber, wie bereits beschrieben, das es in einem solchen Vertriebskonstrukt eben nicht so einfach ist, "mal eben so" aus laufenden Verträgen auszusteigen und insofern ist es auch wenig praktikabel "Druck" auf SE und/oder Groupon ausüben zu wollen. So ärgerlich das alles für Betroffene ist, auch hier ist zwischen "gefühlten Rechten" und tatsächlicher Rechtslage und den entsprechenden Handlungsoptionen zu unterscheiden.
Bei einem Gang zu einem Anwalt ist m.E. unbedingt ein Fachanwalt für Reiserecht zu wählen (und nein, auch ein Vertragsrechtler kann hier u.U. nur bedingt helfen). Das Konstrukt "visavis - SE - Groupon" könnte(!) ein recht kompliziertes sein. Infolgedessen wäre es vermutlich nicht in jedem Fall einfach, rechtliche Zuständigkeiten zu ermitteln.