• keulesfrau
    Dabei seit: 1224288000000
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    geschrieben 1321542030000

    Danke GR -Fan

    also erwartet uns ein Jet2 Flug?

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1321542135000

    Ja GR-Fan...Du hast so betrachtet nur Fakten genannt...aber das Alter suggeriert u.U. bei einigen usern eine gewisse "Unsicherheit" oder ggfs. auch "mangelnde Qualität".

     

    Einerseits wird hier über das Für und Wider von Werbe-/Katalogsprache philosophiert...andererseits benutzen einige user aber auch "Sprache" und suggerieren damit ebenfalls bestimmte Dinge ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • abholl
    Dabei seit: 1125446400000
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    geschrieben 1321542203000

    Die besondere Betonung von unerheblichen Fakten kann auch eine Wertung darstellen! Aber wem erzähl ich das? :laughing:

  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
    Beiträge: 16169
    geschrieben 1321542352000

    @keulesfrau:

    Es gibt Dinge, die darauf hinweisen...und auch dann kommt ihr mit Sicherheit sicher ans Ziel.

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1321544716000

    @GR_Fan sagte:

    nun von RAK Airways mit einer geleasten (Wetleasing) Jet2 (15 Jahre alte B757-200 auf der Strecke ab/bis HAM/TXL) durchgeführt wird. Absolut nichts für uns (ebenfalls Flugangst trotz Vielreiserei)! Hotelwechsel etc. hätten wir anbetracht des Preises noch akzeptiert, aber nicht so ein Fluggerät...

     Das ist durchaus "wertend"! :shock1:

    Man verlangt Renommée und Seriosität, dann sollte man auch seriös argumentieren,

    zumindest aber sollte man selbst zu seinen Äußerungen stehen, wenn man Worttreue von anderen erwartet!

    Ich frage mich im Übrigen, mit welcher Gesellschaft GR-Fan vertrauensvoll reist, wenn man die durchschnittlichen Flottenalter betrachtet ...?

    Insbesondere für einen Verbraucher, der vom hier kritisierten Veranstalter scheints überaus fair und (Zitat) "zu seiner vollsten Zufriedenheit" Kulanz erfahren hat, scheint mir dein Engagement einigermaßen unfair!

    :?

     

    Der Verweis auf die "üblichen Verdächtigen" zur Lektüre von Airline"kritiken" ist - wie schon erwähnt! - ebenso unsinnig. Solange es Usus bleibt, dass Verbraucher dort aus den läppischsten Alltäglichkeiten ungehindert ein fliegerisches Desaster konstruieren dürfen, sollte man auf eine solche Informationsquelle (gerade als Aerophobiker!) tunlichst verzichten und sie hat ganz gewiss keine Beweiskraft im rechtlichen Sinne!

    Besser eignet sich eine fachliche Unfallstatistik. Hier verzeichnet Jet2 seit Erteilung der Flugbetriebsgenehmigung einen Accident (B733 G-CELU in Mailand 2008, keine Verletzten) und RAK keinen einzigen Eintrag. 

    Vielleicht wäre das allemal hilfreicher, als dilettantische Verbraucher-Aufsätze?

    :frowning:

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Holginho
    Dabei seit: 1086652800000
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    geschrieben 1321544879000

    Allerdings sind die natürlich beileibe nicht so "spektakulär" ;)

    “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1321544947000

    Sorry, ich hab irgendwie das Zitat vergeigt unnu kann ich es nicht mehr reparieren ... :disappointed:

     

     

     

    Du nicht ;)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • commanderh
    Dabei seit: 1228694400000
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    geschrieben 1321548135000

    Hallo Allerseits,

    ich verstehe die ganze Aufregung hier nicht. Es gibt ein deutsches Reiserecht, da ist ganz klar geregelt was der Veranstalter darf und was nicht.

    Wenn das gebuchte Hotel vom Veranstalter gewechselt wird und die Lage nicht mehr mit der Ausschreibung übereinstimmt hat jeder Kunde das Recht kostenlos zu stornieren und das ist Fakt, einer Umbuchung muss der Kunde zustimmen, sonst darf der Veranstalter das nicht tun ohne eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

    Wenn mit einer minderen Airline geflogen wird, steht dem Kunden auch eine Entschädigung lt. Frankfurter Tabelle zu. Ganz wichtig Mängelleistungen vor Ort schriftlich bei der Reiseleitung reklamieren und Abhilfe fordern, wenn keine Abhilfe geschaffen werden kann dies auch bei der Reiseleitung sich schriftlich bestätigen lassen und in Deutschland reklamieren und zwar gleich beim Veranstalter und dem Werbepartner erhöht die Entschädigung um einiges :-) und jetzt ein Tipp an Alle, erst verreisen und danach einfach reklamieren wenn man die Regeln des Reiserechts einhält bekommt man meistens etwas zurück, wenn etwas wirklich nicht mit der Ausschreibung übereinstimmt.

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
    Beiträge: 25346
    geschrieben 1321550319000

    @commanderh sagte:

    ...und jetzt ein Tipp an Alle, erst verreisen und danach einfach reklamieren wenn man die Regeln des Reiserechts einhält bekommt man meistens etwas zurück...

    Auch 'ne Finanzierungsmöglichkeit des nächsten Urlaubs :shock1: :?

     

    Wo bitte ist in der Frankfurter Tabelle von "...mindere Airline..." die Rede wenn sie nicht ausdrücklicher Bestandteil des Reisevertrags ist?

     

    Die Nummer

    "...kann dies auch bei der Reiseleitung sich schriftlich bestätigen lassen und in Deutschland reklamieren und zwar gleich beim Veranstalter und dem Werbepartner erhöht die Entschädigung um einiges..."

    kannste Dir 'eh klemmen :laughing:

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • herward1
    Dabei seit: 1268524800000
    Beiträge: 676
    geschrieben 1321552740000

    Schlaue Sprüche und graue Theorie : "vom Reiseleiter schriftlich bestätigen lassen..."; ich möchte den Reiseleiter sehen, der einen "Mangel" (im Blickwinkel des Kunden) schriftlich bestätigt, so seinem Arbeitgeber in den Rücken fällt und sein eigenes Grab schaufelt....

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