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Streitige Einigung besagt, dass ein Gericht über die Causa urteilt, weil sich die Parteien auf der vorgerichtlichen Ebene nicht einigen konnten.
Variante a:
Der Veranstalter gibt klein bei und geht weiterm Ungemach aus dem Weg
Variante b:
Der Veranstalter stellt sich weiterhin quer und die Sache geht vor Gericht - daraus erwarte ich keinen (finanziellen!) Vorteil.
Ein Gesetzt kann per se nicht "rückwirkend" sein, da es hier aber um die Rechtsprechung in einer vollkommen neuen Dimension geht ist es es schließlich sinnvoll, dass alle betroffenen Verträge etc. darin erfasst werden.
Ein gute Beispiel ist die jüngste Anpassung der VO(EG)261/ 04 (Fluggastrechte), die alle Kompensationsforderungen im Rahmen der Covid 19 Krise ausschließt - auch rückwirkend.
Ferner wirst du vermutlich auf eine gerichtliche Entscheidung recht lang warten müssen - gehst also zusätzliche Risiken ein.
Anwälte sind soweit noch nicht ermächtigt zur Inanspruchnahme von Soforthilfen; falls du Gutes tun willst bevollmächtige einen!