• Detlef M
    Dabei seit: 1442880000000
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    geschrieben 1584624460427

    Dem schliesse ich mich an!!!

    Sind schon mehrfach mit SIL im Urlaub gewesen.

    Ganz aktuell: Letzte Woche unseren für Anfang Mail gebuchten Griechenland Urlaub problemlos ohne nennenswerte Mehrkosten auf Mitte Oktober umgebucht.

    Danke Schauinsland, gerne wieder!!!

    02-14 - Kroatien ✈ 15 - Mallorca + Sri Lanka ✈ 16 - Fuerteventura + Zanzibar ✈ 17 - Sri Lanka ✈ 18 - Kos + Kuba ✈ 19 - Kos + Rhodos ✈ 20 - Kreta ✈ 21 - Kos ✈ 22 - Kreta + Kos ✈ 23 - Kreta + Makadi Bay ✈ 24 - Kreta + Makadi Bay
  • Plejadi
    Dabei seit: 1104105600000
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    geschrieben 1585410601611

    Wir würden am 3.6.20 nach Abu Dhabi fliegen, wollte nun auf Ende September umbuchen...wegen Linienflug abgelehnt! Super, obwohl auch Etihad auf deren Seite Umbuchungen zulässt. Keinerlei Kulanz, obwohl ich nur verschieben wollte...

    Erst mitte Mai gibt es Infos, ob die Reise möglich ist, vorher muss ich jedoch den Restbetrag überweisen. Dann gibt es einen Gutschein, der 1 Kahr gültig ist.....werde in Zukunft nicht mehr über SLR buchen.

    Klar ist es noch zu früh, die Reisewarnungen gelten hier bis Ende April, - denke nicht, dass die Araber im Juni einreisen lassen....

  • Michiii66
    Dabei seit: 1585755983795
    Beiträge: 67
    geschrieben 1585757596541 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Hallo an alle , jetzt gebe ich mal meinen Senf dazu :smiley:.

    Wir sind echt sauer auf den Reiseveranstalter , der vertröstet uns schon 14 Tage:rage: mit der Rückzahlung .

    Schon im Juni letztes Jahr gebucht und bezahlt.

    Letzte Woche Montag hatten wir Zusage das dass Geld zurück überwissen wird.

    Heute hatte ich wieder E-mail Kontakt mit ihnen .

    In ihrer Mail steht viel blablabla drin nur heiße Luft und sonst nichts ........... was man aber deutlich rauslesen kann das die hinter den Kulissen versuch was zu drehen , Gesetzesänderung , die Reiselobby ist wieder aktiv .

    Und dann ein paar rührende Worte ,um Bitte für Verständniss und blabla blaa ....

    So jetzt mal paar Fakten . Die Airlines (Tickets ) sind nicht bezahlt die Resorts auch nicht !!

    Die haben Versicherungen!!!

    Wo ist das Verständnis des Reiseunternemens gegenüber seinem Kunden ????

    Gutschein nein Danke , Jahresurlaub ist jetzt weg , und nächstes Jahr , gibts die dann noch , wer sagt mir das ich da noch Lebe oder noch in der Lage bin eine Fernreise anzutretten.

    Letztes Jahr erst ins Clo gegriffen mit der Neckermann pleite . Muss immer alles an dem kleinen Mann hängen bleiben ???

    xxx Textteile gem. Forenregeln editiert, bitte bleib sachlich! xxx

    Leute ich rate euch alle euch bei einem Rechtsanwalt beraten zu lassen bevor die wieder die Gesetze ändern .

    Ich habe einen ...........setzt Fristen und nicht vertrösten lassen.

    So das musste mal raus.

    Lg Michi

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28984
    geschrieben 1585758345800

    @michiii66 sagte:

    Wir sind echt sauer auf den Reiseveranstalter , der vertröstet uns schon 14 Tage:rage: mit der Rückzahlung .

    Letzte Woche Montag hatten wir Zusage das dass Geld zurück überwissen wird.

    Auch in normalen Zeiten wartet man auf eine Rückerstattung schon mal 14 Tage, manchmal auch etwas länger - veranstalterübergreifend.

    In nicht normalen Zeiten - wie derzeit - sollte / muss man noch etwas mehr Geduld aufbringen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
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  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1585761857095

    Nochmal, das ist hier kein Chat- sondern ein Forenthread- Beiträge gerne, aber für persönliche Unterhaltungen ist hier kein Platz. Danke. Beiträge gelöscht.

  • Travel1990
    Dabei seit: 1585761695248
    Beiträge: 5
    geschrieben 1585762163827

    Ähnlicher Sachverhalt bei uns auch. Rechtslage ist stand heute klar : bei Pauschalreise ist der Reisepreis nach § 651h Abs. 5 BGB innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten.

    Erst hat schauinsland kostenfrei storniert und geschrieben das dass Geld (komplett bezahlter Reisepreis) zurück überwiesen wird.

    Frist gesetzt. 14 Tage Frist seit knapp ner Woche verstrichen. Heute unser Anruf :aktueller Stand :aktuell wird keine Rückerstattung rausgehen. Es wird, auch laut Info Mail, gewartet bis die Gespräche mit der Regierung beendet sind weil wohl ein gesetzt erwartet wird welches erlaubt Gutscheine auszugeben statt Reisepreis zu erstatten.

    Meiner Meinung wird bewusst, zulasten des Verbrauchers, gegen geltendes Recht verstoßen.

    Sehr sehr Kundenunfreundlich. Trotz Ankündigung einer Klage keine nennenswerte Reaktion. Aber was bringt ein anwaltliche Schriftsatz? Ist die Klage bei Gericht und am Ende kommt das rückwirkend Gesetz bzgl Gutschein ist nichts gewonnen....

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585763154216

    Willkommen im Forum von HolidayCheck @Travel1990!

    Nun zu deinem Beitrag:

    Vollkommen richtig, gem. §651h Abs.5 BGB muss der Veranstalter den Reisepreis herausgeben, und zwar in der Form der Bezahlung.

    Immerhin kommuniziert Schlauinsand offen, dass man sich in Erwartung einer gesetzlichen Regelung vorerst gegen geltendes Recht stellt - das macht deine Situation keinen Deut besser, ist aber im Vergleich zu anderen Handhaben in der Branche recht bemerkenswert.

    Über die Auswirkung eines anwaltlichen Schreibens herrschen höchst unterschiedliche Meinungen.

    Vielfach betrachte man als das Mittel der Wahl, ich wage zu bezweifeln, dass in der gegenwärtigen Situation viel Heil davon zu erwarten ist.

    Falls du diese Methode ohne Kostenrisiko nutzen kannst solltest du es wohl versuchen.

    Geht das Ganze dann in eine streitige Einigung über betrachte ich - ganz subjektiv! - den Vorteil für unwahrscheinlich.

    Zum Gutschein als Alternative solltest du folgende Kriterien beachten:

    Er wird vermutlich eine Geltungsdauer von 12 Monaten haben. Kannst du dich in dieser Frist nicht zu einer Verwendung entscheiden begehrst du die Auszahlung.

    Verjährt (= nutzlos) würde er erst nach 3 Jahren, davor darf zwar der Aussteller die Leisung verweigern nicht aber die Erstattung des Wertes.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • Travel1990
    Dabei seit: 1585761695248
    Beiträge: 5
    geschrieben 1585763549352 , zuletzt editiert von vonschmeling

    xxx überflüssiges Zitat entfernt, ein @-username reicht bei einer direkte Antwort vollkommen aus xxx

    @vonschmeling

    Danke für ihre Meinung.

    Was meinten Sie hiermit :Geht das Ganze dann in eine streitige Einigung über betrachte ich - ganz subjektiv! - den Vorteil für unwahrschein.

    Sollte ein solches rückwirkendes Gesetz kommen wäre ein Gutschein dann wohl möglich. Sollte dies nicht kommen wird das Gericht wohl nach aktueller Rechtslage entscheiden. Inwiefern streitige Einigung?

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