Die Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland gelten auch für Nur-Hotel-Buchungen,
das steht so in der Einleitung zu den Bedingungen
"Mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 2.6., 5.3., 6.2. S.2, 2. Alt. und 15 finden diese Bedingungen zudem entsprechende Anwendung auf Verträge über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)."
Es gilt also auch Ziff. 4.1 (entsprechend). Bei einer Nur-Hotel-Buchung muss es daher eine Änderung bei der Steuer und bei den Abgaben gegeben haben, also von Kosten, die das Hotel nicht beeinflussen kann.