• Elton57
    Dabei seit: 1580658415415
    Beiträge: 112
    geschrieben 1759850423245

    Die Allgemeinen Reisebedingungen von Schauinsland gelten auch für Nur-Hotel-Buchungen,

    das steht so in der Einleitung zu den Bedingungen

    "Mit Ausnahme der Regelung in Ziff. 2.6., 5.3., 6.2. S.2, 2. Alt. und 15 finden diese Bedingungen zudem entsprechende Anwendung auf Verträge über die Erbringung einer Beherbergungsleistung ohne weitere Reiseleistungen (z.B. Nur-Hotel, Nur-Ferienhaus, Nur-Ferienwohnung)."

    Es gilt also auch Ziff. 4.1 (entsprechend). Bei einer Nur-Hotel-Buchung muss es daher eine Änderung bei der Steuer und bei den Abgaben gegeben haben, also von Kosten, die das Hotel nicht beeinflussen kann.

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
    Beiträge: 25995
    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1760005601238 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck

    Wir haben hier wirklich sehr wenige Angaben zur eigentlichen Buchung(Hotel/Destination, Preis, Dauer, Zeitraum usw.)

    Für den Bereich HotelOnly oder Acco wie man das heutzutage nennt- wirkt das allerdings etwas kurios.

    Auch wenn wir ganz wenige Details wissen-- würde ich mal persönlich und unverbindlich ---auf einen Preisfehler tippen, den hat man beim Controlling /Plausibilitätscheck entdeckt (- den Check machen die Veranstalter auch bei Pauschalreisen).

    Ist es so, dann begradigt man ihn (vermutlich) jetzt einfach. Oder versucht es eben.

    Warum nicht bei Schauinsland mal ganz konkret via Mail nachfragen?

    Ganz schwer einzuschätzen, was herauskommt.

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