Haben gerade eine E-Mail von unserem Reisebüro bekommen bezüglich unserer Reise nach Bulgarien:
"Liebe Kunden,
sicherlich haben Sie sich schon sehr auf Ihren Urlaub gefreut und tatsächlich gibt es inzwischen sehr positive Zeichen dafür, dass Sie diesen auch wieder in der Ferne verbringen können, nachdem die deutsche Bundesregierung mitgeteilt hat, dass die bislang geltende weltweite Reisewarnung jedenfalls für mehrere Zielländer über den 14.06.2020 hinaus nicht verlängert wird. Die Erleichterung darüber ist groß und alle unseren touristischen Partner in den Destinationen (Hotels, Airlines, Busunternehmen, Reiseleitung) arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung von Konzepten, um Ihren Aufenthalt so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten.
Noch gilt die Aufhebung der Reisewarnung jedoch nicht für alle Länder und auch in den Ländern, die nun sehr bald wieder bereist werden können, wird es im Interesse der Gesundheit aller Einschränkungen oder neue Regeln geben, die Sie von bisherigen Urlaubsreisen nicht gewohnt sind. Nahezu überall werden Maßnahmen zum social distancing eingeleitet. DDies wird dazu führen, dass man längere Wartezeiten etwa beim Flughafen-Check-In, bei der Gepäckausgabe, beim Bustransfer, beim Hotel Check-In, bei Nutzung von Hotelaufzügen und auch bezüglich der Gegebenheiten rund um die gebuchte Verpflegungsleistung in den jeweiligen Hotels einplanen muss. Vorläufig wird es auch keine Selbstbedienungsbuffets geben. In Flugzeugen, Flughäfen, Transferbussen und in einigen allgemein zugänglichen Hotelbereichen wird man das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verlangen. Auch wird es je nach nationalen Vorgaben der jeweiligen Länder Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs von angebotenen Leistungen innerhalb der Hotels geben: so werden Indoorpools, Hoteldiscotheken und Fitnessräume überwiegend geschlossen bleiben. Einschränkungen kann es bis auf weiteres auch bei Animationsprogrammen und Wellnessangeboten geben. Der Zugang zu Mini-Clubs oder auch zu Hotelpools kann je nach Größe von der Anzahl der Personen begrenzt sein.
Insofern es sich bei den vorgenannten Änderungen des Leistungsangebotes um erhebliche Beeinträchtigungen Ihrer Reise handelt, haben Sie das Recht, kostenfrei von der gebuchten Reise zurückzutreten. Geleistete Zahlungen werden wir Ihnen zurückerstatten, wobei wir an dieser Stelle ausdrücklich um Ihr Verständnis bitten möchten, dass die Rückerstattung aufgrund der großen Vielzahl an zu bearbeitenden Vorgängen bis zu 40 Tage in Anspruch nehmen kann.
Wie bereits in unserem Informationsschreiben erwähnt, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unser Angebot auf Vertragsänderung als von Ihnen angenommen gilt, insofern Sie sich bis zum 26.06.2020 nicht diesbezüglich bei uns zurückmelden. Wir und alle unsere touristischen Partner würden uns sehr freuen, wenn Sie sich dazu entschließen würden, trotz der aufgrund der Corona-Pandemie notwendig gewordenen Leistungsänderungen Ihre Urlaubsreise anzutreten.
Wir möchten unseren Kunden (ausgenommen sind Nur-Flug-Buchungen sowie Eigenanreise-Buchungen mit Ziel Deutschland, Niederlande, Polen, Österreich und Kroatien) mit Reiseantritt zwischen dem 01.08. und dem 31.08.2020, die sich an dieser Stelle dennoch weiterhin unsicher sind, ob sie die gebuchte Reise unter den veränderten Voraussetzungen antreten möchten, eine freiwillige, sichere und unkomplizierte Alternativen anbieten:
1.
Wir bieten Ihnen zum einen die Möglichkeit, die bestehende Buchung kostenfrei zu stornieren. Sie verzichten auf eine unmittelbare Rückerstattung der bereits an uns geleisteten Zahlung, dafür wandeln wir Ihre Zahlung in einen Gutschein über ein Reiseguthaben für eine zukünftige Reise mit schauinsland-reisen um. Für diesen Gutschein gelten sodann folgende Bedingungen:
- Das Reiseguthaben über Ihre bereits geleistete Zahlung bei schauinsland-reisen:
- kann anteilig auf mehrere Buchungen eingelöst werden
- kann auf Buchungen mit Abreise bis zum 31.10.2021 eingelöst werden
- ist auf eine andere Person übertragbar
Soweit Sie das Reiseguthaben bis zum 31.10.2021 nicht eingelöst haben, können Sie sich den Betrag von uns erstatten lassen.
- Das Guthaben kann in dem Reisebüro eingelöst werden, in dem Sie die vorige Buchung getätigt haben
Wenn Sie aktuell unter den gegebenen Bedingungen nicht verreisen wollen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich für die Umwandlung Ihrer geleisteten Zahlung in ein Guthaben für eine zukünftige Reise entscheiden würden. Hiermit unterstützen Sie alle touristischen Leistungsträger in den Destinationen wie auch Ihr Reisebüro, welches Sie zuverlässig und fachlich qualifiziert über Reisemöglichkeiten weltweit berät. Selbstverständlich ist die Entscheidung für diese Möglichkeit freiwillig. Daher möchten wir Sie auch darauf aufmerksam machen, dass das Bundeskabinett am 20.05.2020 in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie für die Pauschalreisebranche beschlossen hat und hier nun sehr zeitnah auch eine gesetzliche Grundlage zu erwarten ist.
Die Rechte der Reisenden werden dabei gewahrt, indem die Gutscheine nicht nur der gesetzlich obligatorischen Insolvenzversicherung für Pauschalreisen unterstellt werden, sondern zusätzlich auch staatlich abgesichert werden. Nähere Einzelheiten hierzu finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reisebranche-gutscheinloesung-1755506
Mit der zusätzlichen staatlichen Absicherung wird für Reisende ein echter Anreiz geschaffen, sich für Gutscheine statt Rückzahlung der Anzahlung zu entscheiden, wenn die Reise wegen der Corona-Pandemie ausfallen muss.
2.
Sollten Sie hingegen kein Reiseguthaben für eine zukünftige Reise wünschen und von Ihrem kostenfreien Rücktrittsrecht unter Erstattung des bereits gezahlten Reisepreises Gebrauch machen wollen, dann teilen Sie uns dies bitte über das untenstehende Formular verbindlich mit („Rückerstattung“).
Alternativ können Sie uns über das untenstehende Formular mitteilen, falls Sie sich für einen kostenfreien Rücktritt und eine Umwandlung Ihrer bereits geleisteten Zahlung in ein Reiseguthaben entscheiden („Guthaben“).
Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das Formular, da uns dies eine schnelle systematische Abarbeitung der Vorgänge deutlich erleichtert.
Bitte beachten Sie auch: die technische Stornierung Ihres Vorgangs in unserem Buchungssystem sowie die Ausstellung der Stornierungsbestätigung bzw. des Gutscheins kann zeitlich etwas verzögert erfolgen, jedoch spätestens unmittelbar nach Ablauf der Frist 26.06.2020."