Wir möchten Schauinsland hier mal loben. Wir waren im Oktober 23 im Steigenberger Makadi. Leider hatte uns das Hotel nicht gefallen und wir fragten beim Reiseleiter eine Umbuchung in das Iberotel Makadi Beach an. Die bekamen wir für den nächsten Tag, sollte 450 Euro kosten, damit waren wir einverstanden, unterschrieben die Umbuchung. Am nächsten Tag wir warteten ausgecheckt auf das Golfcar welches uns in das Iberotel bringen sollte, da bekam ich auf Whatsapp eine Sprachnachricht vom Reiseleiter, er hätte sich geirrt, die Umbuchung würde nicht 450 Euro kosten sondern 2.700. Er würde sofort kommen. Als er kam, diskutierten wir eine Weile, dann mussten wir unter Protest die fehlenden 2.400 zahlen, weil wir nicht im Steigenberger Makadi bleiben wollten. Wir sollten auch alle Unterlagen herausgeben von der alten Umbuchung, sonst würde es nicht in das neue Hotel gehen. Zum Glück hatten wir vorher vorsorglich Kopien gemacht. Außerdem hatte ich alles auch noch auf Whatsapp, das Angebot und die Sprachnachricht. Als wir wieder zu Hause waren, haben wir uns - sehr höflich - an Schauinsland gewandt, alle Unterlagen geschickt und um Prüfung gebeten. Schauinsland erbat sich 6 Wochen Zeit zur Prüfung, das haben wir eingesehen. Nach sieben Wochen ( ein Erinnerungsschreiben von uns), bekamen wir ein Entschuldigungsschreiben von Schauinsland und uns wurden 2.400 Euro erstattet. Wir hatten uns innerlich schon auf einen Rechtsanwaltbesuch eingerichtet. Wir waren sehr erleichtert, das hätten wir so unkompliziert nicht erwartet.
Schauinsland Teil II
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geschrieben 1705862151721
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geschrieben 1706717063091
+ + + + Reiseabsage aufgrund Verdi-Streik am 01.02.2024 + + +
Sehr geehrte Kunden, liebe Urlaubsfreunde,
wie Sie sicherlich mitbekommen haben, müssen aufgrund des
Streikaufrufs der Gewerkschaft ver.di am 01.02.2024
zahlreiche Flüge an den Flughäfen Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Köln/Bonn, Stuttgart, Hannover, Leipzig/Halle, Bremen, Dresden
und Erfurt abgesagt werden.
Davon ist leider auch Ihr Abflug betroffen, welcher von der Flug-
gesellschaft wegen der Streikmaßnahmen nicht durchgeführt werden
kann und ersatzlos gestrichen wurde.
Wir haben uns intensiv bemüht, für alle betroffenen Reisenden
gemeinsam mit unseren Airline-Partnern eine zumutbare Alternative
für diesen Flug zu finden. Dies war jedoch leider aufgrund des
außergewöhnlichen Ausmaßes des Streiks nicht möglich.
Aus diesem Grund müssen wir Ihnen hiermit schweren Herzens die
gebuchte Reise absagen bzw. vom Reisevertrag wegen unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände
zurücktreten.
Wir bedauern außerordentlich, Ihnen diese Mitteilung machen zu
müssen.
Die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises wird von uns
umgehend vorgenommen.
Soweit Sie eine neue Reisebuchung vornehmen wollen, wenden
Sie sich bitte an Ihren Reisevermittler. Selbstverständlich
stehen wir zur Verfügung, gemeinsam mit Ihrem Reisevermittler
und im Rahmen der streikbedingten Umstände, für Sie neue
Reisemöglichkeiten herauszusuchen.
Das zum Thema Schauinsland.
Gebucht im Mai 23, drei Wochen........keine Alternative wird angeboten, Flüge ab Nürnberg, München, Memmingen, etc. wären möglich.
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geschrieben 1706718272946
Ich denke, dass, wenn es Schauinsland möglich gewesen wäre, man euch einen anderen Flug angeboten hätte.
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
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geschrieben 1706723295843 , zuletzt editiert von vonschmeling
"Wir haben uns intensiv bemüht, für alle betroffenen Reisenden gemeinsam mit unseren Airline-Partnern eine zumutbare Alternative für diesen Flug zu finden. Dies war jedoch leider aufgrund des außergewöhnlichen Ausmaßes des Streiks nicht möglich."
Ich würde sagen, diese Aussage ist eindeutig!?
Es wäre hilfreich gewesen, du hättest dein Routing bekannt gegeben um die genauen Umstände besser beurteilen zu können. Im Übrigen wird der Streik auch auf die nicht bestreikten Flughäfen enorme Auswirkungen haben, da nicht für!
Vorsorglich: Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen des Ausfalls besteht weder gegenüber dem RV noch dem LFU.
Ein Leitsatz der Bestimmungen zu Ansprüchen ist immer "alles Zumutbare unternommen haben", somit ein ähnlicher Sachstand wie bei katastrophalen Witterungsbedingungen / Generalstreik etc.
Meine Meinung: Ein Glück, dass Schlauinsand dich rechtzeitig informiert hat!
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1706779520425
Wenn ich richtig gelesen habe wollte JoSchl07 für drei Wochen in Urlaub und hat die Reise im Mai 23 gebucht. Jetzt kommt der Streik dazwischen und Schauinsland teilt ihm mit dass sie trotz aller zumutbaren Bemühungen keinen andren Flug gefunden haben und deshalb die Reise stornieren.
Ich könnte mir vorstellen, dass JoSchl07 unter den gegebenen Umständen (Streik) bereit gewesen wäre seinen Urlaub um einige Tage zu verkürzen. Aber das hat ihm Schauinsland nicht angeboten, stattdessen schlagen sie ihm vor den Urlaub neu zu buchen. Wahrscheinlich zu einem wesentlich höheren Preis als im Mai23.
Wenn Schauinsland im Recht ist, so frage ich mich was passiert, wenn ich im Urlaub bin und am Tag meiner Rückreise gestreikt wird. Teilt mir mein RV dann mit, dass ich , da er leider keinen Alternativflug gefunden hat, jetzt bis ans Ende meiner Tag am Urlaubsort bleiben muss?
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Dabei seit: 1096243200000Beiträge: 30979Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Regiongeschrieben 1706781100418
Mit Marabu ging es von wo nach wo?
Sehr ärgerlich für Reisende, die Opfer eines Streiks werden, Aber wo soll man Ersatzflüge herzaubern, wenn nichts frei ist?
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Dabei seit: 1092268800000Beiträge: 25378Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventurageschrieben 1706783577732 , zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
@silvia-l sagte:
Wenn Schauinsland im Recht ist, so frage ich mich was passiert, wenn ich im Urlaub bin und am Tag meiner Rückreise gestreikt wird. Teilt mir mein RV dann mit, dass ich , da er leider keinen Alternativflug gefunden hat, jetzt bis ans Ende meiner Tag am Urlaubsort bleiben muss?
Ganz so verschlafen ist die Branche dann auch nicht:
Auch dazu schreibt ein grosser Veranstaltern intern : Es werden einige Airlines -- leer,also ohne Passagiere- in die Zielgebiete fliegen, um Gäste abzuholen
Für die Crews gibt es dazu eine Sonderregelung bei der Sicherheitskontrolle.
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geschrieben 1706784084374 , zuletzt editiert von vonschmeling
Ja, Silvia, man trifft ständig auf ältere Menschen, die seit einem Streik vor 12 Jahren noch im Urlaubsort rumlungern
Bekanntlich gehört Schlauinsand zu den eher dienstleistungsaffinen Veranstaltern. Wäre eine schlichte Verlegung um ein paar Tage möglich gewesen hätte man das JoSchl07 sicherlich unterbreitet.
Man muss sich einmal vergegenwärtigen, welch ein immenser organisatorischer Aufwand verbunden ist mit einem so umfangreichen Streik. Das ist Höchststrafe, zwangsläufig lässt sich nicht für alle Betroffenen eine Regelung finden.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.