• CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1271151013000

    Im Wirtschaftleben hat nunmal jeder per Gesetz das Recht einen Irrtum bzw. Fehler zu korrigieren. Auch ein Reiseveranstalter!

    Natürlich sollte es nicht passieren, natürlich ist es für den betreffenden Kunden ärgerlich ... aber so ist´s halt im Leben.

    Ob es 20,- EUR sind oder der doppelte Betrag, ob eine Null vergessen worden ist oder bei der Dateneingabe ein Zahlendreher passiert ist. Das spielt nunmal keine Rolle.

    Und um mal die Mär von der "Absicht" ein wenig zu relativieren ... ja, es sind lediglich Einzelfälle bei denen sowas passiert ( und im übrigen für den Reiseveranstalter genauso ärgerlich wie für den Kunden - denn zumeist kommt die Buchung zum neuen Preis ja nicht zu Stande ), auch wenn das in einem solchen Forum naturgemäß anders ausschaut. Die Quote dürfte - wenn überhaupt - gerade mal im Promillebereich sein.

     

    Viele Grüße.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • papaya46
    Dabei seit: 1269734400000
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    geschrieben 1271151802000

    CaptainJarek:Im Wirtschaftleben hat nunmal jeder per Gesetz das Recht einen Irrtum bzw. Fehler zu korrigieren. Auch ein Reiseveranstalter!

    Hallo, ja das stimmt, aber das soll bitte für Alle gelten.Wenn ich bei der Buchung einen Fehler mache kostet mich das gleich mindst. 20 % des Reisepreises, also gleiches Recht für Alle.

     

    mit L.G.

    Peter

    ***suum cuique***
  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1271159175000

    Dieses Recht gilt nach wie vor selbstverständlich auch für Dich als Kunden.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )
  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1271160069000

    Wir haben auch über diese Irrtumsgeschichte schon diskutiert. CJ hat Recht, wenn er darauf hinweist, das die Entdeckung des Irrtums und die Korrektur innerhalb von 3 Tagen erfolgte. Die Gerichte billigen sogar u.U. einen Zeitraum bis zu 8 Tagen.

    Trotzdem ist es genau so richtig, das es keine "Waffengleichheit" gibt. Nach der Unterschrift im RB oder mit dem Druck auf den button bei IT-Buchung gelten andere Regeln. Und das wird hier von einigen usern ebenfalls zu Recht moniert. Es sollte ein zeitlich befristetes Widerrufsrecht geben.

    Gruss Gabriela

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1271160926000

    Es gelten keine "anderen" Regeln, sondern die akzeptierten Vertragsbedinungen.

     

    Davon unabhänig gibt´s für jeden - auch für den Kunden - nach dem BGB die Möglichkeit sich z.B. auf einen Irrtum zu berufen. Das sind zwei gänzlich andere Paar Schuhe!

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  • gastwirt
    Dabei seit: 1157414400000
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    gesperrt
    geschrieben 1271161687000

    Freilich hat jeder der Parteien die gleichen Rechte! genauso wie beim Boxen Chancengleichheit besteht, wenn die Hallmich gegen Klitschko antritt! :p

  • CaptainJarek
    Dabei seit: 1178755200000
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    geschrieben 1271163777000

    Justizia ist blind!

    Und machen wir uns mal nix vor, bei den meisten Urlaubern liegt nicht z.B. ein Irrtum vor, sondern man hat a) plötzlich keine Lust mehr auf die Reise ... b) hätte die Reise zwei Tage später günstiger buchen können ... c) stellt auf einmal fest, dass man doch nicht so viel Geld übrig hat ... usw. usf. ... und da kann auch Justizia nicht helfen.

     

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  • Günter/HolidayCheck
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1271164442000

    ....Den Punkt mal wieder exakt getroffen, Captain!

  • gabriela_maier
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    geschrieben 1271164799000

    Sehr schön, danke für die Hilfe. Brauche ich nicht von mir aus auf mein "liebstes Thema" zu kommen. Ja, ja, die AGB der RV. Die Urlauber haben ja keine "Einkaufsbedingungen", wie sie heute in der freien Marktwirtschaft gang und gäbe sind.

    Und deswegen wären Widerrufsfristen eine Lösung. Von mir aus gestaffelt in Richtung Reisetermin, und von mir aus auch mit einer dead-line, wo eben nichts mehr geht. Könnte noch einiges anführen, aber wir sind jetzt ganz klar OT. Das wird sicher gleich gerügt werden.

    Gruss Gabriela

  • gastwirt
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    geschrieben 1271164900000

    @Günter Ich denke, wenn auch nur knapp, daneben getroffen. Wenn sich wirklich bei einer Netz-Buchung unbeabsichtigt  jemand verklickt, sich dann auf Irrtum berufen will braucht er viel Zeit und neben einer guten Rechtsschutzversicherung sehr starke Nerven!

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