• carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1214147355000

    @bernhard

    Tui in Deutschland? Also die Reiseleitung vor Ort kann bzw. darf das nicht?

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1214150226000

    carsten

    TUI in Deutschland ist Ansprechpartner für die Rechnungsstellung habe ich geschrieben.

    Die Reiseleitung vor Ort ist selbstverständlich der Ansprechpartner für Reklamationen im Hotel, Organisation der Rückflüge und vielleicht noch ein Ansprechpartner um Ausflüge zu buchen. Dafür darf sie auch eine Quittung ausstellen, bzw. wie auch einmal in unserem Fall, für ein Upgrade in ein anderes Hotel und fällige Zuzahlung den Erhalt der Zahlung quittieren.

    Im konkreten Fall wurde wahrscheinlich die Reiseleitung vor Ort mit dem Inkasso einer noch ausstehenden Forderung von TUI beauftragt, dafür gab es ja auch eine Quittung.

    Ob die Forderung von TUI berechtigt ist wissen wir alle nicht, Housil lässt uns da ja auch (vielleicht bewusst) im Unklaren.

    Vor allem seine Äusserung

    „„Selbst wenn wir den Differenzbetrag in Deutschland vor Reiseantritt schon bezahlt hätten, müssen wir ihn jetzt noch einmal bezahlen. Und das habe ich schwarz auf weiß - als keine "Räuberpistole" wie oben auch schon mal in Erwägung gezogen...“

    bezweifle ich.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1214150842000

    ja Bernhard, das ist mir soweit klar. Mich hat einfach mal rein informativ interessiert, in wie fern eine Reiseleitung vor Ort eine solche Bestätigung ausstellen kann/darf?

  • Housil
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    geschrieben 1214910942000

    @bernhard707 sagte:

    Ob die Forderung von TUI berechtigt ist wissen wir alle nicht, Housil lässt uns da ja auch (vielleicht bewusst) im Unklaren.

    Es ging um eine ursprüngliche Kinderermäßigung für die 14 jährige Tochter die dann vor Ort "plötzlich" widerrufen wurde, da die Tochter mittlerweile 15 war. Das Alter hatten wir aber bei der Buchung angegeben und steht auch so auf unserer Rechung. :frowning:

    Selbst wenn die Nachforderung berechtigt ist/wäre, seit wann ist es legitim bzw. das Aushängeschild eines großen Reiseunternehmens mit solchen Moskau-Inkasso Methoden dem Kunden vor Ort das Geld aus der Tasche zu (er)pressen.

    Von einem seriösen Unternehmen kann ich erwarten, mir eine ordnungsgemäße oder korrigierte Rechnung zu stellen. Oder hat die TUI etwas zu verbergen :shock1: das sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehrt?!

    @bernhard707 sagte:

    Vor allem seine Äusserung

    „„Selbst wenn wir den Differenzbetrag in Deutschland vor Reiseantritt schon bezahlt hätten, müssen wir ihn jetzt noch einmal bezahlen. Und das habe ich schwarz auf weiß - als keine "Räuberpistole" wie oben auch schon mal in Erwägung gezogen...“

    bezweifle ich.

    "Seine" Äusserung habe ich - wie da steht - schwarz auf weiß (d.h. schriftlich)! Ich habe auch angeboten es jedem zu mailen der es ganz genau wissen will. Gemeldet hat sich aber bis Dato keiner bei mir. ;)

    Die TUI schreibt in ihrem Fax vom 20.05.:

    (...)

    Die aktuelle Preisdifferenz, zu deren Ausgleich sie verpflichtet sind, beträgt €438. Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.

    Soweit sie an ihr Reisebüro den Reisepreis einschließlich des Differenzbetrages bereits gezahlt haben, bitten wir Sie, dieses direkt dann mit ihrem Reisebüro zu klären. Hierzu können sie die erhalte Quittung... verwenden

    Die Interpretation des Reiseleiters zu dem Schreiben, nach Rücksprache mit dem Verfasser(!), war: Wenn sie das jetzt nicht bezahlen, schmeissen die (=das Hotel) sie raus - so wie es da steht.

    Vom Rückflug mal garnicht erst zu sprechen...

    In Deutschland wäre so etwas eine Nötigung nach §240 StGB. "Gott sei Dank" interessiert das ja in Ägypten keinen...

    Edit: Gestern kam die Antwort der TUI (nach 4 Wochen!). Zu den ganzen Vorwürfen sagen sie gar-nichts.

    Sie schreiben nur, dass sie nach ihren AGB´s sogar berechtig wären, eine "Bearbeitungsgebühr" von €30 noch zu kassieren..

    Naja. Habe gestern schon mit meinem RA telefoniert. :p

    Ring frei für die 2. Runde - aber nicht mehr hier.

    Wer nichts weiß, muß alles glauben
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1214922540000

    Housil

    „Es ging um eine ursprüngliche Kinderermäßigung für die 14 jährige Tochter die dann vor Ort "plötzlich" widerrufen wurde, da die Tochter mittlerweile 15 war. Das Alter hatten wir aber bei der Buchung angegeben und steht auch so auf unserer Rechung“

    So etwas ähnliches dachte ich mir schon. Welches Alter habt ihr bei Buchung angeben, bzw. steht auf der Rechnung?

    Kinderermässigungen gelten selbstverständlich für das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Wenn Du bei Buchung 14 Jahre angeben hast, obwohl Du wusstetest sie ist bei Reiseantritt bereits 15 Jahre alt, ist die Nachforderung von TUI jedenfalls berechtigt. Evtl. kann Dir sogar das Verschweigen des tatsächlichen Alters bei Reiseantritt als Täuschungsversuch angelastet werden.

    „Die TUI schreibt in ihrem Fax vom 20.05.:

    Die aktuelle Preisdifferenz, zu deren Ausgleich sie verpflichtet sind, beträgt €438. Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.

    Soweit sie an ihr Reisebüro den Reisepreis einschließlich des Differenzbetrages bereits gezahlt haben, bitten wir Sie, dieses direkt dann mit ihrem Reisebüro zu klären. Hierzu können sie die erhalte Quittung... verwenden“

    TUI hatte zumindest zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang des Reisebüros vorliegen. Es gibt auch keine Aussage von Dir, ob eine Zahlung der EUR 438 ans Reisebüro überhaupt geleistet wurde.

    In den AGB von TUI ist als Gerichtsstand Deutschland angeben, der ebenso anwendbar wäre, sollte das Reisebüro Deine Zahlung nicht an TUI weitergeleitet haben.

    „Die Interpretation des Reiseleiters zu dem Schreiben, nach Rücksprache mit dem Verfasser(!), war: Wenn sie das jetzt nicht bezahlen, schmeissen die (=das Hotel) sie raus - so wie es da steht.

    Vom Rückflug mal garnicht erst zu sprechen..."

    Diese Aussage des Reiseleiters beruht für den Leser allenfalls auf „Hörensagen“. Sollte sie nachweislich so gefallen sein, ist der Bezug die Formulierung von TUI:

    „Um eine weiterhin ordnunggemäße Unterbringung sowie Rückbeförderung zu sichern, möchten wir sie deshalb auffordern, den Differenzbetrag am Mittwoch, den 21.05. bei unserer TUI Betreuung mittels ... zu begleichen.“

    Ob hier tatsächlich eine Nötigung vorliegt, kann nur ein Gericht entscheiden. Ob´s die Mühe lohnt ist fraglich.

    „Edit: Gestern kan die erste Antwort der TUI (nach 4 Wochen!). Zu den ganzen Vorwürfen sagen sie gar-nichts.

    Sie schreiben nur, dass sie nach ihren AGB´s sogar berechtig wären, eine "Bearbeitungsgebühr" von €30 noch zu kassieren..“

    TUI könnte damit Recht haben, denn immerhin war eine Nachbearbeitung der ursprünglichen Buchung erforderlich.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • eva-maria
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    geschrieben 1230819275000

    Hallo Zusammen,

    wir haben die TUI Card Gold und sämtliche Kosten werden immer über diese Visakarte bezahlt, sowohl die 20% Anzahlung, als auch die Restzahlung, die zumindest bei uns immer schon ca. 3 Wochen vor Urlaubsantritt eingezogen wird. Anschliessend erhalten wir immer sehr zügig unsere Dokumente. Wir hatten noch niemals irgendwelche Probleme oder Beanstandungen.

    LG

    eva
  • Kernini
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    geschrieben 1231014778000

    Erst einmal ein Frohes neues Jahr....

    Wir haben schon öfters bei Tui gebucht und haben die Anzahlung und den Restbetrag immer überwiesen. Und es gab damit auch nie Probleme. Uns wurde auch nie was von einziehen gesagt. Wußte das bis gerade noch nicht einmal das die das sonst wollen...

    Lg Kerstin

    Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume !!!!!!!!!
  • Ralle08
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    geschrieben 1231152940000

    Nochmal zur Eröffnungsfrage.(Weil ich finde, Ihr driftet vom Thema ab)

    Wenn man dem Reisebüro bekannt ist ,kann man auch ganz normal die

    TUI Reise in Bar im RB zahlen.

    Seit 2000 muss ich noch nicht mal mehr die Anzahlung leisten.

    Mein Stammreisebüro ruft mich an wenn die Reiseunterlagen bei Ihnen

    eingetroffen sind und ich hole sie dann gegen Bar ab. Buche in der Regel ca.

    halbes bis dreiviertel Jahr vor Abflug.

    Liebe Grüße

    Michael

    ML World03-Iberotel Makadi Oasis06-ML Manar07-ML Kalawy09-ML Fuerte10-ML Sarigerme11-ML Candia Maris12-ML Kos Marmari.13l-ML Jacaranda 14/15/April17,Iberotel Boltenhagen21/TUI Blu Nissaki Beach22,Kairaba Mythos Palace Korfu
  • carstenW.
    Dabei seit: 1139875200000
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    geschrieben 1231163946000

    @Ralle

    kommt auch vieleicht individuell auf das Reisebüro bzw. den/die Mitarbeiter an.

    LG

  • Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1231237353000

    Noch eine kleine Info, die das Thema auch aus Sicht einer anderen Veranstalter-Gruppe beleuchtet:

    Thomas Cook verlangt inzwischen drei Euro für Überweisungen- lt.fvw wird der Beitrag fällig für alle Buchungen ab 18.12.2008. Gültig für die Marken Thomas Cook und Neckermann, Ab März auch für Bucher!

    Begründung: Die hohen Prozesskosten für Überweisungen.

    Bei Bezahlung via Lastschrift oder Kreditkarte entfallen diese Kosten.

    Quelle fvw

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