Nippynell, irgendwelche Bewertungen (auch deren Quoten) zu egal welchen Zeitpunkten mögen (in diesem Falle) für Dich persönlich eine gewisse Aussagekraft haben, reiserechtlich relevant sind sie deshalb trotzdem nicht.
Und nein, die Sternezahl hat nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der "Semmelauswahl" zu tun und nein, hier ergeben sich auch keine Beschwerdeoptionen.
Aber ja, ich würde auch nochmal "höflich und argumentativ nachfragen".
Edit:
Unterlagen sollten immer und grundsätzlich schon von Beginn an einer Beschwerdeführung komplett(!) beigelegt werden. Es ist schlichtweg wenig zielführend den RV Unterlagen "bei Bedarf" anzubieten.