Nirgends hörnchen20. Diese Info wurde selbst den TUI Mitarbeitern erst heute bekannt gegeben. vonschmelings Antwort dürfte sich aber nicht auf dich bezogen haben.
TUI & XTUI Teil II
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geschrieben 1588965926485 , zuletzt editiert von FrankenstephanLustig gelebt und selig gestorben, das heißt dem Teufel die Rechnung verdorben!
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geschrieben 1588968415619 , zuletzt editiert von vonschmeling
Doch, tat sie ... und die Doofe hat die "entscheidene Änderung" schlichterdings übersehen!!!
"Mehr Gewissheit" hatte ich als Prädikat für die Updates wohl irrtümlich irgendwie fundamentaler eingeordnet ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1588968980892
Kann man diese LInk von Hörnchen aufmachen? Ich kann nicht!
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geschrieben 1588969817052 , zuletzt editiert von Kourion
@Vive la France
Ja, kann ich. Du kommst da auf die TUI Seite (Aktuelle Reiseinformation: TUI Info Coronavirus) und scrollst dann runter bis "Hinweise für Reisende mit Reisebeginn vom 15.06. bis 31.08." - hier nochmal der Link
Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens) -
geschrieben 1589023628821
Hallo 112,
Wie Du warten noch viele, teilweise seit März, auf Ihre Erstattung ihres Reiseguthabens, ohne diesbezüglich irgend eine Information von TUI erhalten zu haben .
Ließ doch mal den Trustpilot TUI ist sehr informativ.
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geschrieben 1589025078741 , zuletzt editiert von vonschmeling
Habe mir mal unter xxx Link editiert! xxx die letzen 20 Einträge angesehen. Die Leute dort sind schon alle sehr frustriert, was auch nicht gutes ahnen lässt für deren zukünftige Buchungen. Interessanterweise erwähnen einige, dass nach Einschaltung eines Anwalts (zunächst per Brief, außergerichtliche Einigung) TUI die Rückzahlung dieser Reiseverträge priorisiert abarbeitet, was schlecht für alle anderen Wartesteller ist.
Die Frage ist, ob TUI dann noch zusätzlich das anwaltliche Honorar übernimmt, was ich nicht glaube. Nach Rückzahlung der Reisekosten sinken ja die Streitkosten.
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geschrieben 1589027388648
@urlaubrhodos sagte:
Die Frage ist, ob TUI dann noch zusätzlich das anwaltliche Honorar übernimmt, was ich nicht glaube.
Das glaubst du zu Recht. Weshalb sollten sie auch?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1589027645354
@urlaubrhodos sagte:
Nach Rückzahlung der Reisekosten sinken ja die Streitkosten.
was willst Du damit sagen.
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geschrieben 1589031840490 , zuletzt editiert von Chris Panadero
Moin,
wir haben heute die Stornierung per Mail von TUI erhalten. Kann mir zufällig jemand beantworten, was das hier...
Wenn die Stornierung aus versichertem Grund erfolgte,
können Sie die Stornierungskosten bei der Reiseversicherung geltend
machen. Bitte setzen Sie sich dazu mit dem Versicherer direkt in Verbindung.
... soll?
Gruß
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geschrieben 1589032703714
Ich denke, sollte die Stornierung etwa krankheitsbedingt erfolgt sein, würde z. B. die Reiserücktritts- Versicherung einspringen. Sicherlich ein automatisch eingefügter Zusatz.