Das Thema ist "Ersatzperson" (Info für die Suche in den AGB), dazu gibt es auch bereits eine höchstrichterliche Entscheidung.
Man muss übrigens keinen Grund angeben ...
"Teuer" wird´s nur bei dynamisch zusammengestellten Arrangements, da das Ticket bereits ausgestellt und i.d.R. nicht übertragbar ist.
Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten gefordert werden (z.B. bei der Notwendigkeit zur Ausstellung neuer Flugscheine), meines Wissens ist die Causa allerdings noch vor dem EuGH anhängig und noch nicht final entschieden.
Zu berücksichtigen ist auch der Eintritt der Ersatzperson in die Pflichten aus dem Vertrag, z.B. haftet sie dann für die Bezahlung des Reisepreises.