Das ist eine etwas zu platte Aussage in Anbetracht des doch recht komplexen Geschehens.
Es ist ja nicht etwa "eine Leistung nicht erbracht" worden sondern ein Anspruch auf die Erstattung der Anzahlung bleibt unerfüllt. In diesem Falle würde ein KK ausgebendes Unternehmen auch nicht "einfach zurückgeben", es wäre ja zunächst die Richtigkeit des Anspruchs darzulegen.
Die Zahlweise - direkt an TUI - hatte Donko17 schon anfangs ihrer Beiträge zur Thematik auf Rückfrage mitgeteilt. Ferner ist bekannt, dass im gegenständlichen Reisebüro nur storniert wurde, die neue Reise buchte man in einem anderen (erklärt vielleicht die Trägheit?).
Fakt soweit, dass die Rückzahlung bereits seit August geschuldet ist und sie von der Buchungsstelle nur eher merkwürdige Auskünfte erhielt.
Rätselhaft bleibt ebenso, weshalb auf ihre zahlreichen Einreden (auch per Email - Erreichbarkeit und Personalmangel hin oder her) bislang überhaupt keine Reaktion seitens TUI zu verzeichnen ist. Man könnte vermuten, dort gilt der Vorgang irrtümlich als erledigt und man sieht sich deshalb nicht in der Pflicht zur Erteilung einer Auskunft.
Immerhin hat sie ja inzwischen in der Buchhaltung vorsprechen können, vielleicht kommt jetzt endlich Bewegung in die Causa?
So oder so - es handelt sich um einen Einzelfall, bei dem offenbar alle Möglichkeiten des Schieflaufens ausgeschöpft wurden.
Die offenkundige Ignoranz des Kunden seit inzwischen 6 Monaten ist jedoch leider nicht mehr mit "tut uns leid" zu erledigen, das ist schon ganz harter Tobak!