• dodo1960
    Dabei seit: 1644086270660
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    geschrieben 1644086919495

    @haberling sagte:

    Hallo, schau mal hier, TUI Beförderung von Sportgepäck, klick hier

    hier noch der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? es geht um zusatzgebühr für den transfer, der wird definitiv vor ort mal verlangt, mal nicht. und wenn tui nichts davon in den agbs hat, ist es nicht korrekt. bei fti steht es tatsächlich in den agbs, aber bei tui finde ich aktuell nichts davon

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1644087413932

    Dir ist aber schon bewusst, dass "mal verlangt mal nicht" auch nichts in den AGB verloren hat?

    Dort reicht die Formulierung "können Gebühren entstehen" rechtlich betrachtet vollkommen aus.

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  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1644087970246 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @dodo1960 sagte:

    [...] der text. der stammt definitiv von 2012, warum sollte der noch gültig sein? [...]

    Weil er immer noch da steht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei sowas ein Verfallsdatum gibt. Falls doch, springt hier bestimmt @vs ein und korrigiert mich.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1644089995924

    Muss ich nicht, ein Verfallsdatum ergibt sich aus einer Anordnung auf Unterlassung.

    Eine solche liegt - nicht sonderlich überraschend!? - soweit nicht vor.

    Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

    Leider kann ich mir die Anmerkung nicht verkneifen, dass ich eine aufgeblasene Debatte über solche Petitessen nicht verstehe - Prinzip hin oder her.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • dodo1960
    Dabei seit: 1644086270660
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    geschrieben 1644090351305

    der text schwirrt immer noch als pdf im internet herum. das internet vergisst nichts. da sind mindestens 3 fluggesellschaften drauf, die es schon lange nicht mehr gibt.. trotzdem gelten nur die AKTUELLEN agbs von tui deutschland, einzusehen aud der homepage deutschland und da steht eben nichts davon drin. auch nichts von „können gebühren entstehen.“ oder kannst du da mal einen direkten link reinstellen?

    ich habe tui jetzt auch direkt angeschrieben, da ich das selbstverständlich im vorfeld abgeklärt haben möchte.

    und ja, letztes jahr habe ich bei fti gebucht, da stand es in den reiseunterlagen, ein zusattzgepäck kostet pro strecke 30 euro. da aber ein taxi nur 20 euro kostet, habe ich dankend auf den sammeltransfer verzichtet.

    jetzt bei tui deutschland gebucht, da steht eben nichts wieviel gepäck es sein darf.

  • dodo1960
    Dabei seit: 1644086270660
    Beiträge: 7
    geschrieben 1644090984900

    petitessen? es ist und bleibt nicht korrekt wenn gebühren verlangt werden, die nicht in den unterlagen stehen. und wenn irgend ein uraltes pdf als antwort auf eine frage im forum als rechtsgültig verkauft wird, kann man das doch auch richtigstellen oder

  • REJBodenheim
    Dabei seit: 1571503658169
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    geschrieben 1644091677246 , zuletzt editiert von REJBodenheim

    @vonschmeling sagte:

    Man kann das persönlich als "nicht korrekt" empfinden, rechtlich ist es kaum angreifbar.

    Sport- und Sondergepäck bei TUI: siehe hier. Tauchausrüstung = 65 EUR pro Strecke.

    Aber nur für TUI fly.

    "Für Flüge mit anderen Fluggesellschaften können für das Reisegepäck abweichende Informationen gelten. Für diese Flüge gelten nur die vom jeweiligen Luftfrachtführer bestätigten Informationen und Gebühren."

  • Ahotep
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    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1644091993961

    Nur weil das pdf Stand 2012 ist, ist es nicht ungültig Sehe es so, seit 2012 wurden die Gebühren für den Transfer von Sportgepäck im Zielgebiet nicht erhöht. Viele Regeln und Verfügungen sind Stand X Jahre vor Abreise. Sind sie deshalb alle ungültig, weil nicht jährlich erneuert?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1644092108564 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @dodo1960

    Wiederhole: Du hältst es nicht für korrekt.

    Es steht da "eventuell entstehen Kosten für die Beförderung" - vollkommen ausreichend aus rechtlicher Sicht.

    Du darfst leider auch nicht erwarten, dass in den AGB des Veranstalters steht ob penne al´arribiata serviert werden auf dem Flug oder ob der Pool eine Temperatur von 22° nicht unterschreitet.

    Es liest doch eh schon kaum eine Socke die AGB, was soll denn da noch alles haarklein verhackstückt werden?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
    Beiträge: 9598
    geschrieben 1644092190101 , zuletzt editiert von HABERLING

    :wink:Weil der Transfer von externen Anbieter kommen steht auch nichts in den TUI AGB.

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
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