• _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1668068194478

    Kann floydjimmy egal sein. Er wurde zu spät informiert. Die Airline hat's verpennt und muss nun für gerade stehen.

  • vonschmeling
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    geschrieben 1668069937561 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @floydjimmy sagte:

    Gebucht wurde im Februar 2022 eine Pauschalreise über CHECK24/Tui, Direktflug München nach Punta Cana (10,5 h) am 18.11. und zurück am 02.12.2022, 15 Nächte.

    Gestern kam seitens Reiseanbieter folgende Meldung über Flugplan Änderung für Hin und Rückflug ...

    Ich nehme an, ursprünglich war EW Discover vorgesehen?

    Gem. VO(EG)261/04 steht dir auf Grund der Streichung und der nicht rechtzeitigen Benachrichtigung ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600€/Ticket zu, den du beim LFU gelten machen kannst.

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  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1668070602520

    Hallo vs. auch wenn der RV und RB rechtzeitig vom LVU von der Streichung benachrichtigt wurden?

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • sanne678
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    geschrieben 1668071378359

    …. Das wäre auch meine Frage gewesen, denn das LF U muss ja nicht zwingend die Verzögerung verursacht haben.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1668072721500 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Ja, u.U. auch dann, so zumindest ein Beispiel aus der Spruchpraxis. Die Kammer befand, dass es Aufgabe des LFU sei, den Fluggast ggf. direkt von der Streichung zu unterrichten, um den Aspekt der Rechtzeitigkeit zu wahren. Ob die Entscheidung schon rechtskräftig ist weiß ich augenblicklich allerdings nicht.

    Ich würde tatsächlich einfach mal die Beschwerde einreichen, streiten kann der Floyd sich dann immernoch.

    Übrigens setze ich im Szenario eine Streichung des ursprünglich geplanten Operatings voraus, lt. Floyd wurden keine Angaben zu Gründen der Änderung gemacht.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1668078749573 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    Das ist quasi, seitdem es die VO EU 261 gibt geregelt. Aber wird gerne überlesen, da ganz am Ende stehend.

    Ich zitiere mal aus Artikel 5:

    "(4) Die Beweislast dafür, ob und wann der Fluggast über die Annullierung des Fluges unterrichtet wurde, trägt das ausführende Luftfahrtunternehmen".

  • HABERLING
    Dabei seit: 1283126400000
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    geschrieben 1668081278145

    Dazu müssten die Daten der Reisenden dem LVU vom RV vor der 14 Tage Pflicht übermittelt werden.:blush:

    "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1668087658401 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @HABERLING

    Richtig. Man muss wirklich alle Aspekte des Einzelfalls berücksichtigen.

    @_aqua_sports_

    ... eben deshalb hat das mit "gern überlesen" nichts zu tun (wir sind nicht so doof, wie du es offenbar glauben machen willst?!).

    Bei der Abfassung 2004 sind etliche Gegebenheiten der heute allfälligen Buchungsoptionen eben noch nicht berücksichtigt.

    Daher Einzelfallprüfung - dabei ist die Beschwerde beim LFU logischer Weise der erste Schritt aus Sicht des Verbrauchers.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • _aqua_sports_
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    Verwarnt
    geschrieben 1668178403937 , zuletzt editiert von _aqua_sports_

    @VS: sehr schade, dass du hier nach über 8 Std. nochmal editierst und ausholst, um mir noch etwas zu verkünden, nachdem du hier @Haberling ja bereits alles gesagt hast. Das sagt viel aus. Diese Unterstellung ist absolut unfair! Anders kann man es leider nicht bezeichnen - sehr schade! Und nein, in diversen Fachforen und sogar RA verlieren da gern mal den Überblick, da nehm ich mich logischerweise auch nicht aus! Ein schönes WE wünsche ich!

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1668187781039 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @_aqua_sports_

    Nur für´s Protokoll:

    Ich habe deinen Kommentar schlichterdings erst später gelesen und mich dann dazu geäußert.

    Was das mit "ausholen" zu tun haben soll, mit "Unterstellung" und mit dem "Verlust des Überblicks" weißt wohl auch nur du allein?!

    Zur Versachlichung:

    Ich würde an Floyd´s Stelle einfach mal eine Beschwerde wegen verspäteter Information über die Flugstreichung mit Forderung einer Kompensation an das LFU formulieren - vorausgesetzt natürlich, es handelt sich tatsächlich um eine Streichung?!

    (so richtig viel zum Sachverhalt wurde bisher nicht beigetragen)

    Sollten dem LFU noch keine Passagierdaten bekannt gewesen sein zum Zeitpunkt der Streichung kann es das sicherlich nachweisen und sich ggf. exkulpieren.

    Floyd schrieb, er/sie/es wolle sich nach der Reise beschweren beim Veranstalter TUI und auf ein Entgegenkommen im Hinblick auf die deutliche Verschlechterung seines Leistungsteils Flug hoffen, hielt einen Erfolg jedoch für unwahrscheinlich.

    Diese Einschätzung teile ich, der Veranstalter wird darlegen, er habe seine vertraglichen Pflichten wahrgenommen.

    Die weiteren Schritte in der Angelegenheit gehören dann m.E. zum Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und in den dort vorhandenen Thread zum Thema Änderungen vor Antritt der Reise.

    Mit TUI hat das spätestens dann nichts mehr zu tun, weshalb ich die Diskussion hiermit auch beenden möchte.

    Danke für Berücksichtigung!

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