Im Übrigen gibt es ja keinen Automatismus von Schadenersatz-Ansprüchen und ihrer Erfüllung, wie man aufgrund Deiner Ausführungen den Eindruck gewinnen könnte. Insofern teile ich auch nicht Deine Auffassung "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz,". Die Frage ist doch, wie wohlwollend/kulant geht ein Reiseveranstalter bzw. eine Fluggesellschaft mit den berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen seiner Kunden um. Reicht schon die bloße Reklamation eines Schadenersatz-Anspruches beim Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft oder ignoriert der RV bzw. die Fluggesellschaft die Ansprüche und es bedarf des Klageweges. Sollten die Ansprüche vom RV bzw. der Fluggesellschaft unbürokratisch und ohne Klageweg erfüllt werden, fällt das zwar nicht in den klassischen Rahmen einer Kulanz, spricht aber für einen wohlwollenden Umgang mit den berechtigten Ansprüchen.
TUI & XTUI Teil II
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geschrieben 1529528736116
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geschrieben 1529529392339
Und wo wurde jetzt genau dem zuwider verfahren?
Ich bin gespannt auf deine Präzisierung ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1529531642785
Ein wohlwollender/kulanter Umgang eines Reiseveranstalters bzw. einer Fluggesellschaft mit den berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen seiner Kunden fällt zwar nicht in den klassischen Rahmen einer Kulanz, aber in den erweiterten Rahmen einer Kulanz. Denn natürlich ist es für einen Kunden wesentlich angenehmer, wenn ein RV bzw. eine Fluggesellschaft vor die rechtliche/gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen den wohlwollenden/kulanten Umgang mit diesen Ansprüchen stellt. Insofern stehen die Ansprüche nicht "längst vor einer Kulanz", sondern für den Geschädigten ist es zielführender, wenn der wohlwollende/kulante Umgang mit seinen berechtigten Schadenersatz-Ansprüchen einhergeht.
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geschrieben 1529535984970
rhabarber rhabarber ... wo wurde dem zuwider gehandelt?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
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