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  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1529562422292

    @traveler737 sagte:

    ... Unabhängig von dem zuvor dargestellten Thema "Schadenersatz" bei Flugverspätungen soll es angeblich in einem Forum nicht verboten sein, ein neues Thema aufzumachen. In diesem Fall heißt das "Kulanz bei TUI" ...

    Das wäre es, wenn es nicht allein um das Bestreiten ginge und der Leser erfahren dürfte, weshalb der TUI ein kulantes Verhalten abgesprochen wird. Auch du trägst da nichts Substanzielles sondern lässt dich darüber aus, wie wirksam "Kulanz" sein kann in Sachen Kundenbindung.

    Das ist an sich unbestritten, allerdings sind die Vorstellungen von Kunden, was so alles als "kulant" durchgewunken werden soll, gelegentlich schlicht absurd.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • gnarze
    Dabei seit: 1513095473143
    Beiträge: 676
    Verwarnt
    geschrieben 1529566143201

    Unter Kulanz verstehe ich z.b. den Verzicht einer Umbuchungsgebühr (anderes Hotel, gleicher Reisezeitraum) o.ä.

    Der hier geschilderte Fall passt nicht zum Thema Kulanz(wurde mittlerweile ja auch vom Ersteller revidiert), so wie auf vieles Andere, was denn eher ins Reiserecht fällt.

    Dies sollte uns aber nicht vergessen lassen, dass Al Bundy 1966 4 Touchdowns in einem Spiel gemacht hat und den Polk High School Panthers damit zur Stadtmeisterschaft verholfen hat.
  • katjaworld
    Dabei seit: 1177459200000
    Beiträge: 1017
    geschrieben 1529571835406

    @Traveler737, vor dem wohlwollenden Umgang mit Schadenersatzansprüchen steht erstmal der Rechtsanspruch selbst, der sich aus dem BGB ergibt. Dabei spielt es erstmal überhaupt keine Rolle, ob Frau Dingens von der TUI auch im Urlaub ihre Mails checkt und umgehend nach Hause eilt, um noch vor dem Eingang der Mängelrüge an den RV die Schadensregulierung vorzunehmen. Du selbst bist ja offensichtlich in der Lage, rechtlich "Anspruch" und "Erfüllung" abzugrenzen. Warum fällt es dir dann so schwer, "Anspruch" und "Kulanz" zu unterscheiden?

    Der von dir zitierte Satz von vs "Die Betroffenen des gegenständlichen Operatings haben Ansprüche längst vor einer Kulanz" ist rechtlich einwandfrei und bedarf keiner gesonderten Meinungsdebatte. Ob letztendlich bei TUI kurzfristig und wohlwollend für den Geschädigten entschieden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da kannst du dann gern auch nochmal mit Kundenbindung und -zufriedenheit um die Ecke kommen. Es ändert aber nichts daran, dass der Geschädigte hier einen klaren Anspruch vor Kulanz hat.

  • pzl64
    Dabei seit: 1107993600000
    Beiträge: 1866
    geschrieben 1529579555988

    . Es ändert aber nichts daran, dass der Geschädigte hier einen klaren Anspruch vor Kulanz hat.

    Der Satz widerspricht sich doch.

    Entweder habe ich Anspruch auf "Entschädigung" (oder wie man es auch immer nennen will), aber nicht auf Kulanz.

    Die kann der RV natürlich obendrauf satteln, aber einen Anspruch hat man nicht.

    Kulanz ist doch was freiwilliges (siehe Wikipedia: „gefällig“, „entgegenkommend“)...

  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
    Beiträge: 28986
    geschrieben 1529580106858 , zuletzt editiert von Kourion

    Zu Anspruch und Kulanz (aus meinen früheren Erfahrungen mit TUI) :

    • 2x Ersatzhotels aufgrund frühzeitiger Schließung der gebuchten: Ich hatte Anspruch auf je zumindest ein Angebot für gleichwertige Hotels. Sehr kundenfreundlich / kulant dann beide Male unmittelbar Angebote für deutlich bessere Hotels ohne Zuzahlung meinerseits.

    • 1x kein Flug ab / zum gebuchtem Flughafen: Ich hatte Anspruch auf das Angebot eines Ersatzflughafens. Der angebotene Flughafen war in diesem Fall kein Problem für mich. Kundenfreundlich / kulant dann die Zahlung seitens TUI in Höhe von 50 € für die Änderung. (Rail&Fly Ticket hatte ich schon lt. Vertrag.)

    • Umbuchung meinerseits des Flughafens: TUI hatte Anspruch auf Umbuchungsgebühren. Kundenfreundlich / kulant - musste ich nicht zahlen.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Detlef M
    Dabei seit: 1442880000000
    Beiträge: 939
    geschrieben 1529581196517 , zuletzt editiert von Detlef M

    Schaut man im Netz mal nach, was Kulanz bedeutet, kann man bei Wikipedia folgendes lesen.

    Kulanz

    Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.

    Zum Beispiel: Der Flieger kommt eine halbe Stunde zu spät an und die Fluggesellschaft gibt den Passagieren, ohne das sie es müssten, einen Kaffee gratis. Aus Kulanz :smirk:

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  • HC-Mitglied2421491
    Dabei seit: 1450396800000
    Beiträge: 82
    gesperrt
    geschrieben 1529582676669

    Na ja, Kulanz wäre das, aber ganz schön knauserige Kulanz. Eine Tasse Kaffee, die sich alle Passagiere teilen sollen, wie arm ist das denn?

  • Detlef M
    Dabei seit: 1442880000000
    Beiträge: 939
    geschrieben 1529582815408

    aber immerhin :thumbsup:

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