Der Begriff 'Kulanz' bedeutet ja kein Rechtsanspruch, sonst würde man den auch als solchen bezeichnen !
TUI & XTUI Teil II
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geschrieben 1529679776239Life is too short to limit your vision ... indeed
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geschrieben 1529685189216 , zuletzt editiert von vonschmeling
@erhard50 sagte:
Vielleicht kann ja von Schmeling dazu etwas sagen.
Ja, kann er, er schläft bekanntlich mit dem Gabler unterm Kopfkissen:
Malinis Aussage ist 100% zutreffend.
Danke @bienekind, absolut einzig anwendbare Definition für die gegenständliche Kausa.
Die übliche Formulierung ist "ohne Anerkennung einer Rechtpflicht bieten wir Ihnen an ...".
Sollte die TUIfly sich durch fortgesetzte Wetterkapriolen exkulpieren können wird es keine Kulanz geben.
Die Betroffenen könnten dann wiederum den Veranstalter in Anspruch nehmen für die Verspätung, und zwar mit 5% eines Tagessatzes der Reise ab der fünften Stunde und für jede weitere.
Damit sind sie natürlich bedeutend schlechter gestellt, daher empfehle ich zuerst die Einrede beim LVU mit Berufung auf die VO(EG)261/04.
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1529686661679
Bei dem geballten Fachwissen muss ich wohl die Waffen strecken. Ich gehöre ja nicht zu denen, die immer recht haben müssen. Witzig ist allerdings, dass die von mir geschmähten Kollegen von Wikipedia mir bezüglich des Versicherungswesens zum Teil recht geben:
"Im Versicherungswesen ist die Kulanzzahlung eine entgegenkommende Leistung des Versicherers an den Versicherungsnehmer, insbesondere im Zusammenhang mit der Schadenregulierung. Der Schadensanspruch des Versicherungsnehmers besteht im Regelfall dem Grunde nach, nur die Höhe ist streitig. Da generell hierbei einer Rechtspflicht zur Zahlung besteht, handelt es sich nicht um eine Kulanz im engeren Sinne".
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geschrieben 1529687053427
Tja ich fürchte erhard50,
wenn Du Deinen letzten Satz genau durchliest, kommst Du zu dem Ergebnis, dass eine Kulanz eben keine Rechtspflicht vorrausetzt.
Gratuliere, wieder Einmal ein Sinnbefreiter Beitrag. Schöne Ostern noch
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geschrieben 1529687269596
Hier geht´s aber nicht um einen Versicherungsfall, erhard50 - und auch nicht um´s Recht haben.
Es geht vielmehr darum, einigen vermutlich ziemlich unentspannten Heimkehrern einigermaßen gängige Leitfäden zur Behandlung ihrer Problematik an die Hand zu geben. Vermutlich wird so manches Geschwurbel hier sie nur abstoßen?!
Mir geht´s jedenfalls so: Ich habe ein Problem und gehe Schritt für Schritt die Lösung an.
Wie gewisse Begrifflichkeiten im spätmittelalterlichen Sprachgebrauch verwendet wurden würde mich eher am Rande interessieren ...
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1529687524686 , zuletzt editiert von vonschmeling
@tuerkeifliegende sagte:
Gratuliere, wieder Einmal ein Sinnbefreiter Beitrag.
Du kannst dir gleichwohl selbst gratulieren, wobei dir bei dem Aufkommen vermutlich schon längst die Schüttelhand abgefallen ist.
Und wenn du des sinnerfassenden Lesens auch nur einigermaßen mächtig wärst, würdest du auch an erhard50 keinen solchen Schwachsinn richten.
Sich zu bekennen zu gewissen Defiziten ist kein Freibrief für unendliche Unverschämtheiten.
Ich hoffe, wenigstens das verstehst du?
Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins. -
geschrieben 1529687849532
ich freue mich auch bei Dir Grund zum Gratulieren gefunden zu haben. Wozu?
Na zu Deinen immer so klasse formulierten und sachlichen Beiträgen.
Wie war das noch? Wen juckts