• Ahotep
    Dabei seit: 1096243200000
    Beiträge: 30979
    Administrator Zielexperte/in für: Nilkreuzfahrten Nil-Region
    geschrieben 1529691982556 , zuletzt editiert von Ahotep

    Kommt von Dir auch was zum Thema, Türkeifliegende? Unterlasse das bitte, letzte Ansage!

    Plaudern und Blödsinn verzapfen kannst Du im dafür vorgesehenen Thread.

  • loka
    Dabei seit: 1220745600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1529869246252

    @vonschmeling,

    ich habe in einem Forum gelesen, dass ein User zwar von der SÖP einen Betrag X zuerkannt wurde, aber die Airline diesen verweigert hat, was kann man in solch einem Fall noch machen???

    Freundliche Grüße

    loka

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1529869749902

    Die SÖP kann keinen "Betrag zuerkennen", sie schlichtet.

    Das ist logischerweise gleichbedeutend mit der Herbeiführung eines Einigungsangebotes des Luftverkehrsunternehmen gegenüber dem Beschwerdeführer, wobei letzterer das Angebot ablehnen und einen Gerichtsprozess anstrengen kann.

    Was auch immer du gelesen hast war demnach alles Mögliche - nur nicht authentisch.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1529958599835

    Die Aufgabe der SÖP ist die Herbeiführung einer vorgerichtlichen Einigung ohne unnütze Kosten.

    Die Zuerkennung eines Anspruchs in bestimmter Höhe obliegt allein den Gerichten

    Die SÖP prüft im Sinne des Beschwerdeführers nur die rechtliche Lage und evaluiert gleichermaßen die Vorträge zur spezifischen Causa seitens des Luftverkehrsunternehmens.

    Zuweilen werden daher Vergleichsangebote unterbreitet - immerhin ohne die lästigen Kosten einer Aufrechnung bei einem Vergleichsvorschlag seitens eines Gerichtes.

    Ich bin bekennender Befürworter des Prinzips der Schlichtung - die Abläufe nehmen wesentlich weniger Zeit in Anspruch, entlasten die Gerichte, und da die Schlichter Volljuristen sind, erhält man ein wahrlich hochrangiges Feedback - ganz ohne Eigeninteressenbelastung (=Penunsenschneiden z.B.!)

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • loka
    Dabei seit: 1220745600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1530464387857

    @vonschmeling,

    ich habe meine Forderungen bezüglich des Flugausfalls als auch der (Reisemängel bezüglich des Hotels mit Fotos) per E - Mail sowie per Einschreiben mit Rückschein an TUI Hannover mit einer Frist geschickt.

    Was mache ich, wenn TUI sich trotz festgesetzter Frist nicht rechtzeitig meldet???

    Gibt es da noch irgendwelche Fristen, innerhalb welchen Zeitraums TUI spätestens bezüglich des Flugausfalls oder der Reisemängel hierzu Stellung beziehen muss???

    Ich gehe mal davon aus, das sich noch andere Personen bezüglich dieses Dramas bei TUI melden bzw. schon einen Anwalt eingeschaltet haben.

    Freundliche Grüße

    loka

  • Bienekind
    Dabei seit: 1091059200000
    Beiträge: 3749
    geschrieben 1530464820014

    In aller Kürze: Flugausfall : Airline ist der zuständige Ansprechpartner, für die Reisemängel: der Veranstalter. Tui als Veranstalter hat also nix mit den Entschädigungsforderungen zu tun.

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530466039610 , zuletzt editiert von vonschmeling

    Das ist schon richtig, Bienekind, aber gewöhnlich übermittelt der Veranstalter die entsprechenden Forderung dann an den Leistungsträger Flug.

    @loka

    Die Fristen auf deiner Seite:

    Die Frist zur Mängelrüge hast du eingehalten, für die Beschwerde gegen das LVU gem. VO(EG)261/04 hast du eh 3 Jahre Zeit.

    Die Fristen auf der Gegenseite:

    Die Zeit bis zur Rückmeldung wirkt sich rechtlich (im Hinblick auf Fristen) für dich in keiner Weise aus, du kannst demnach jetzt getrost abwarten.

    Für eine Erwiderung hat das LVU seinerseits nur 2 Monate Zeit (Einrede gem. VO(EG)261/04 - außergewöhnliche Umstände) , sind die ergebnislos verstrichen kannst du die SÖP anrufen und dort deine Beschwerde erhärten lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • loka
    Dabei seit: 1220745600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1530481753366

    @vonschmeling,

    gebucht habe ich online über Holidaycheck, der Reiseveranstalter ist 1-2-fly, die Airline war tuifly, somit ist meiner Meinung nach TUI in Hannover der richtige Ansprechpartner, an den ich meine Forderungen/Ansprüche per Einschreiben/Rückschein gerichtet habe, korrigiere mich bitte, sollte ich hier falsch liegen.

    Freundliche Grüße

    loka

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1530514599186

    Jedenfalls nicht ganz verkehrt ...

    1-2-fly und X3 wären korrekt gewesen, aber zweifellos werden die Beschwerden irgendwann dort ankommen wo sie zu bearbeiten sind.

    Deine Beschwerden hinsichtlich der Mängel im Hotel werden allerdings nur Erfolg haben, wenn du sie auch schon vor Ort bei der Reiseleitung vorgebracht und um Abhilfe ersucht hast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • loka
    Dabei seit: 1220745600000
    Beiträge: 14
    geschrieben 1530640244101

    @vonschmeling,

    die Reiseleiter in den Hotels haben meiner Erfahrung nach leider nicht die Macht, die Beschwerden der Reisenden abzustellen, sie versuchen es zwar wohlwollend, aber effektiv kommt meistens nicht viel dabei heraus.

    Effektiver ist es meiner Meinung nach, sich nach Rückkehr aus dem Urlaub direkt an den Reiseveranstalter mit Beschwerden und aussagefähigen Fotos zu wenden.

    In unserem Urlaub jetzt in Griechenland flogen Vögel im Speisesaal herum, der Hotelmanager saß an einem Tisch im Speisesaal und frühstückte und hat nichts dagegen unternommen, ich glaube nicht, dass griechische Hygienevorschriften solche Dinge zulassen, also was soll ein Reiseleiter hier machen, wenn der Hotelmanager nicht in der Lage ist, hier für Abhilfe zu sorgen.

    Ein Vogel kotete mir auf meinen Frühstücksteller, als ich mit diesem zum Tisch gehen wollte, ich zeigte und gab den Teller dem Oberkellner, dieser meinte nur, es tut mir leid, das war's und ich musste mir einen neuen Teller holen.

    Solche Missstände (z.B. verkotete Liegen am Ruhepool) sind sehr wohl bekannt, dies sieht auch der Hotelmanager beim herumlaufen in der Anlage, Abhilfe würde keine geschaffen, richtig ekelhaft.

    Freundliche Grüße

    loka

Antworten
Thema gesperrt
Interner Fehler.

Ups! Scheint als wäre etwas schief gelaufen!