• Sanni740
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1585743922861

    Ok. Ihre Meinung habe ich ja jetzt.

    Danke!

  • adria777
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    geschrieben 1585746259174

    Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.

    Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.

    Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.

    Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.

  • HC-Mitglied998552
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    gesperrt
    geschrieben 1585746406993

    Die Idee mit dem Anmahnen deines Chefs halte ich für sinnvoll. Dann halt entscheiden. So haben wir es jetzt auch abgewartet, wurden angemahnt , haben dann den Rest bezahlt . Rechtlich nur so möglich um die kostenlose Stornierung zu erhalten. Diese kam dann zwei Tage später.

  • Sanni740
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1585746575679

    @adria777 sagte:

    Um die Meinung von Ihnen jl gutzuheißen muss man aber auch Teil des RV zu sein oder?! So ein "Gutmenschdenken" ist doch derzeit völlig daneben.

    Viele, ich denke minimum 75% der Reisenden, zumeist Familien, deren hart ersparter Urlaub dran hängt, womöglich auch der erste oder einer der nur alle 3 Jahre drin ist können nicht mal "eben so" auf das Geld verzichten bzw es gänzlich abschreiben.

    Die meisten wollen ja auch gern wieder buchen, von daher wäre es auch sinnvoll, dass die RV hier gesamtheitlich kulanter werden, um die Kunden zu halten.

    Da gehört auch bestimmt eine Gesetzesänderung dazu, bzw muss die Politik die RV auch mehr absichern, aber es ist für mich eigentlich schon eine Farce, dass man egal wo ein 14-tägiges Rückgaberecht hat, bzw vom Vertrag zurück treten kann, bei Reisen aber nicht... Auch eine Sache die nach Corona auf der Agenda stehen sollte.

    So sehe ich das auch.

    Jeder hat ja auch leider so seine "Erfahrungen gemacht".

    Erst Germania-Pleite - bis heute vom Insolvenzverwalter nichts mehr gehört.

    Dann Thomas-Cook hinterher - bisher beide Zahlungen nicht erhalten - weder die eine Zahlung, noch die andere.

    Da fragt man sich schon, ob man nun (vermutlich für wieder nichts!) 4000 Euro Ende Mai überweisen soll und einen Gutschein bekommen. Wir haben "die Nase voll von Papier" - und ja, ich weiß um die armen Menschen, die es auch bei den RV trifft! - Das betrifft aber alle.

    Wir arbeiten hier auch beide und auch auf Kosten der Zeit mit unseren Kindern ganz oft das ganze Jahr sehr hart für unser Geld.

    Wir fragen uns eben, ob es uns nun ein drittes Mal treffen soll... Jeder hat sein Pöttchen.

  • Sanni740
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    geschrieben 1585746639338

    @vik62 sagte:

    Die Idee mit dem Anmahnen deines Chefs halte ich für sinnvoll. Dann halt entscheiden. So haben wir es jetzt auch abgewartet, wurden angemahnt , haben dann den Rest bezahlt . Rechtlich nur so möglich um die kostenlose Stornierung zu erhalten. Diese kam dann zwei Tage später.

    Okay, danke für die nette Rückmeldung :-)!

    Habt ihr schon Geld zurück?

  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
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    geschrieben 1585747035389

    @michi137 sagte:

    Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.

    ... und dann drückt seinerseits der Empfänger einen Knopf (ebenfalls bildhaft gesprochen) und mit dem Widerspruch (berechtigte Forderung - Reise nicht abgesagt) beginnen die Beitreibungskosten zu Lasten des Rückholers, der keine Begründung angeben kann.

    Kann man schon mal machen ... :smirk:

    Vielleicht sollte man noch anmerken, dass ein Titel 30 Jahre vollstreckbar ist?

    Also - irgendwann jedenfalls muss man die Rückholung begründen - wäre ja auch noch schöner!?

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • albo2
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    geschrieben 1585747306925 , zuletzt editiert von albo2

    @sanni740

    die einzig richtige Lösung ist, keine Zahlung mehr zu leisten. Auch nach der Anmahnung sollte keine Zahlung erfolgen. Dein Vertragspartner wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht schlüssig darstellen können, wie der Vertrag erfüllt werden kann. Auch die Implikationen bei einer etwaigen Insolvenz des Zubringers kann der RV derzeit nicht absehen.

    Für dich als Kunde ist es derzeit nicht zumutbar, die Zahlung zu leisten, da bereits jetzt erhebliche Zweifel an der Liquidität des RVs bestehen. Weise den Reiseveranstalter schriftlich darauf hin, dass du dich nicht in der Lage siehst, eine Zahlung unter den jetzigen Voraussetzungen zu leisten. Teile dem RV auch direkt mit, dass du seine Liquidität anzweifelst und daher die Gefahr des Leistungsausfalls für dich zu hoch ist.

  • Sanni740
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    geschrieben 1585747831922 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @albo2

    Ich danke für die Meinung!

    So sehen wir das derzeit auch - mein Chef auch (aber hat sich auch noch nicht eingearbeitet) - daher sein Rat, mal Erfahrungsaustausch und Meinungsaustausch zu betreiben.

    Sollte man die Diskussion jetzt schon anreißen oder erst nach Nichtzahlung/Anmahnung? Wie ist da deine Meinung?

  • vonschmeling
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    geschrieben 1585748357451

    @albo2

    Ein wenig umsichtiger solltest du schon verfahren mit Aussagen wie "erhebliche Zweifel an der Liquidität des Veranstalter".

    Sanni740 argumentiert u.a., eine Reise bzw. ein Gutschein käme wegen des autoimmunkranken Kindes nicht infrage - das ist aber ein vollkommen anderer Sachverhalt und hat nichts mit der Verweigerung der Restzahlung zu tun.

    Ferner führt ihre Argumentation, sie könne einen Gutschein während der Gütligkeitsdauer nicht einlösen, ins Leere, da ihr nach Ablauf die Auszahlung zusteht.

    Rechtlich sanktioniert ist die Alternative Gutschein (bisher) nicht, und sollte es soweit kommen, muss sie insolvenzgeschützt sein.

    Da die Bundesregierung bekanntlich kein Interesse an einer Prozessflut hat, dürfte eine Entscheidung darüber nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    EU ist zur Zeit auch irgendwie "kaputt", nichts desto trotz erscheint mir das Risiko einer prozessualen Einigung mit dem Gutschein ausgebenden Veranstalter ziemlich Risiko behaftet.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • vonschmeling
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    geschrieben 1585748562729 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @Sanni740

    Nach meiner Meinung hattest du zwar nicht gefragt, ich wiederhole trotzdem meinen schon häufiger hier geposteten Rat, sich umgehend mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen. Ausgenommen du hast im Direktvertrieb des Veranstalters gebucht, dann ist dieser auch dein Ansprechpartner.

    Bei Reisen, die noch im Mai stattfinden sollen, ist die Argumentationslinie von albo2 nicht von der Hand zu weisen.

    Ob der Vertragspartner dem dann zustimmt oder die Stornokostenkeule auspackt ist nicht seriös vorherzusagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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