• albo2
    Dabei seit: 1585731825825
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    geschrieben 1585732593870 , zuletzt editiert von albo2

    @vonschmeling sagte:

    Das mit dem "Knopfdruck" hatten wir schon mal ... :smirk:

    Da du keinen Nachweis der Absage der Reise erbringen kannst wirst du mit dem Versuch der Rückholung der Lastschrift scheitern.

    Trotz deiner Erwartung handelt es sich im eine reine Kulanz, Dankbarkeit dafür erwartet wiederum von dir keiner.

    was ist denn los mit Dir? Warum verbreitest du (absichtlich??) diese Unwahrheit? Es ist kein Nachweis erforderlich. Siehe Post oben!

    ähnlich verhält es sich mit chargebacks von Zahlungen die über Kreditkarten veranlasst wurden. Ihr könnte diese sofort (also jetzt!) vollumfänglich zurückfordern, wenn Euer Reiseveranstalter keine Rückzahlung (in Euro!!!) anbietet. Allein das Anbieten eines Gutscheins ist für Euch ein ausreichender Nachweis für einen Chargeback. Lasst Euch nicht verarschen...

  • Der Beitrag wurde vom Administrator Team gelöscht.
  • vonschmeling
    Dabei seit: 1102896000000
    Beiträge: 58805
    geschrieben 1585733922323 , zuletzt editiert von vonschmeling

    @vik62 sagte:

    SEPA Lastschrift ? .... na dann zurückbuchen, online oder über die Hausbank ! Problemlos , 6 Wochen möglich !

    Problemlos, sofern zu begründen.

    Dem Grunde nach hat der Veranstalter nach der Kündigung des adria777 Anspruch auf die vertraglich bestimmte Kompensation - mutmaßlich in Höhe der Anzahlung, der nun widersprochen werden soll.

    Ich mögt es scheinbar, jede noch so unsubstantiierte Sch.eißhausparole aushäusig zu feiern, nur weil sie in die jeweilige Vorstellungswelt von Recht und Unrecht passt?

    Deine Aussage, vik62, ist zumindest unvollständig, bzw. schlicht und ergreifend falsch.

    Im Zweifel müsste sich dein Irrtum mit kleinem Aufwand ergoogeln lassen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
  • albo2
    Dabei seit: 1585731825825
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    geschrieben 1585734838619 , zuletzt editiert von albo2

    @vonschmeling

    sag mal geht es noch? Eine Rückbuchung einer Sepa Lastschrift muss nicht begründet werden. Es ist das Recht jedes Kunden diese ohne Begründung zurückzufordern. Den entsprechenden Gesetzestext habe ich oben eingebracht. Wieso erzählst du immer noch, dass man dies begründen müsste???

  • adria777
    Dabei seit: 1583327112366
    Beiträge: 29
    geschrieben 1585736001390

    Kein Streit hier. Ich wollte nur eure Meinung dazu hören bzw was ihr machen würdet.

    In der Storno Rechnung, die höher war als die geleistete Anzahlung, wurde in selbiger Rechnung der Stornobetrag aus Kulanz mit 0 Eur aufgeführt, sprich der Rechnungsbetrag ist 0 Eur. Demnach verzichtet der RV auf die Kompensation.

    Ergo werde ich den Betrag nach Ostern, sofern bis dahin nicht erstattet, zurück buchen.

  • Sanni740
    Dabei seit: 1122163200000
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    geschrieben 1585740652405 , zuletzt editiert von Sanni740

    Hallo!

    Ich habe eine Frage und weiß gerade nicht, wie ich einen neuen Beitrag erstellen kann. Deshalb einmal hier in der Hoffnung, dass vielleicht jemand eine gute Idee hat.

    Wir sind TC-Geschädigte und haben von TUI das Umbuchungsangebot angenommen, auf ein Hotel umgebucht, einen Gutschein bekommen, der als Anzahlung eingesetzt wurde. Reisepreis 4192,00 Euro abzüglich Gutschein. Restzahlung (bisher noch nichts weiter gezahlt) bis zum 30.05.2020. Also ist von uns auch kein Geld geflossen. Wir würden die Reise gerne stornieren, da wir ein autoimmunerkranktes Kind haben und wir das zurzeit - egal, ob sie stattfindet oder nicht - nicht antreten würden (Stornokosten 1600 Euro). Die gerade diskutierte Lage der Gutscheine käme für uns auch nicht infrage, da wir gar nicht absehen können, wann wir diesen überhaupt einlösen könnten.

    Wir müssen am 30.05.2020 nun die Restsumme überweisen. Mein Chef meint (Anwalt), er würde gar nichts überweisen, was wir nachher ggf. erneut in einer Insolvenzgeschichte einreichen müssten und ein Gutschein ist nur Papier über 4.000 Euro dann. Wir sollten uns erst einmal anmahnen lassen und dann weiterschauen.

    Was würdet ihr tun?

    Ich hoffe, ihr bleibt alle gesund und habt ein paar freundliche Meinungen für mich, die zu unserer Meinungsbildung beitragen könnten :-)!

    Viele Grüße!

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585741860582

    @sanni740 sagte:

    Was würdet ihr tun?

    Also ich z.B. würde, nachdem ich mich mir die Meinung eines Fachmanns eingeholt habe, keine Laien nach ihrer Meinung befragen.

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
  • michi137
    Dabei seit: 1211155200000
    Beiträge: 1876
    geschrieben 1585741896465

    Ich muss da albo2 beistehen.

    Man muss die Rückgabe einer Sepa-Lastschrift nicht begründen.

    Habe ich in den letzten Wochen mehrfach praktiziert.

    Man drückt im Online-Banking einfach auf den Knopf und sofort ist der Betrag wieder gutgeschrieben.

    Ist dann Sache des Empfängers, es gg.falls wieder einzufordern, einfach nochmals Einziehen kann er aber zumindest nicht bei Widerruf der Einzugsermächtigung.

    Erstmal ist das Geld aber wieder auf dem Konto des Schuldners.

  • Sanni740
    Dabei seit: 1122163200000
    Beiträge: 49
    geschrieben 1585742383753

    Er hat aber in dieser Art und Weise und unter diesen Voraussetzungen/in dieser Situation so eine Lage auch noch nicht gehabt.

    Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.

  • jlechtenboehmer
    Dabei seit: 1258588800000
    Beiträge: 4047
    geschrieben 1585743330562

    @sanni740 sagte:

    Es kann ja sein, dass jemand diese Situation auch ohne "Covid" schon einmal hatte.

    Eben , und daher präsentiert sich die Situation völlig anders und alle sind unerfahren.

    Hier zählt nämlich in erster Linie Fingerspitzengefühl dazu . Letztendlich hängt unsere gesamte Wirtschaft davon ab : du setzt eine Forderung durch, der RV wird zahlungsunfähig, seine Mitarbeiter verlieren ihren Arbeitsplatz, die können sich keinen Anwalt mehr leisten, dein Chef muss ebenfalls Mitarbeitern kündigen ...... einfach nur mal so eine eventuelle Kette durchgespielt. Letztendlich kann auch für den einzelnen dabei rumkommen : paar Euro gewonnen, Tausende verloren . Du verstehst was ich meine ?

    Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)
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