Fernweh8182:
Danke erstmal für eure Antworten....
@Fernweh8182 Ihr habt die besseren Karten!
Haben das auch gerade gut 5 Wochen lang durchgemacht - nun ist die Anzahlung 20% und korrekt abgebucht (man wollte bei uns gleich anfangs 80%) und das alles nur, weil wir eben gleich angegeben haben, das rechtswidrige und als unwirksam erklärte Klauseln in den AGBs nichts wert sind... Mal bitte nach dem Urteil X ZR 13/14 googlen.
Da kommt dann das hier heraus: www.vz-nrw.de/mediabig/234025A.pdf
Da hat ausgerechnet Urlaubstours erst beim Landgericht Frankfurt, dann beim Oberlandesgericht Frankfurt und dann auch noch vor dem Bundesgerichtshof verloren, weil sie genau das gerne amtlich hätten, das sie das machen dürfen...
Klipp und klar steht dort " UNWIRKSAM" - Und genau das schreibt und schickt Ihr an die üblichen emailadressen von Urlaubstours, also"Reisen@..", "Service@.."
Wichtig ist auch, das Ihr den Satz "ES BESTEHT KEINE ZAHLUNGS-BEREITSCHFT für die Anzahlung in Höhe von ...%, solange keine detaillierte, überprüfbare Aufstellung / kein Nachweisüber die ihnen sofort entstehenden Kosten vorliegt, die diese Höherechtfertigen!" immer wieder unterbringt.
Denn dieser wichtige!! Satz sorgt dafür, dass Ihr von vorneherein klar stellt, das Ihr nicht mehr als vom höchsten Gericht Deutschalnds festgelegt als Anzahlung berappen werdet - Und weil Ihr das so klar schreibt, bedeutet das für den "Gläubiger", das die auf Ihren Inkassokosten sitzenbleiben, wenn die mit sowas drohen.
Bei mir ist deshalb diese Tage nun endlich die Anzahlung von 20% abgebucht worden (auch bei mir hat man erst 2x versucht, mehr abzubuchen, musste Ich jedesmal zurückbuchen) und nun läuft das wohl in geordneten Bahnen.
Keine Angst, die (Unister Travel) haben die letzten Monate vor Gericht so oft verloren (bitte googlen, da hält man sich den Bauch vor Lachen). Trotzdem das Ich jedesmal gefordert habe, das sie das doch ihrer Rechtsabteilung übergeben sollen, haben die nun wochenlang gekniffen und nun endlich die Anzahlung inkorrekt max. Höhe kassiert.
Nur Mut, einfach stur auf das Urteil verweisen und verlangen, so wie im Urteil ausgeführt, das man genau für diese eine Reise! den Nachweis erbringen muss, das mehr angezahlt werden soll, weil mehr Vorleistung erbracht wird - Nur dann haben sie auch einen Rechtsanspruch auf eine erhöhte Anzahlung!
Aber da die schon vor Gericht nichts Neues damals vorbringen konnten, weil sie eben nichts hatten, haben die auch bei mir - und sicher auch bei euch nichts vorzubringen...
Und natürlich kommen die dann mit so einschüchternden Sprüchen wie "Während der Buchung werden Ihnen die AGB angezeigt die Sie auch bestätigen haben. In den AGB ist die Anzahlungshöhe klar ersichtlich. Eine Reduzierung der Anzahlung ist nicht möglich." Aber diese Klauseln sind eben unwirksam, weil eben der BGH festgestellt hat: "..Die beanstandeten Klauseln sind unwirksam, da sie den Reisenden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen ( 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). .."
(Aber das Thema AGBs und welche von denen grad gültig ist, ist sowieso ne eigene Sache)
Selbst eine "1. Mahnung" haben die probiert, die sind da ziemlich verzweifelt, wenn man immer darauf besteht, das man nicht zahlen wird und gerne einen Rechtsstreit hätte, wo der eigene Rechtsanwalt /oder man selbst (1.Instanz) dann denen nochmal das BGH Urteil erklären lässt auf deren Kosten...
Also - zieht das durch, Ihr seid im Recht!
Ach ja – Bitte noch bei der Verbrauchzentrale NRW das auch noch melden, die habe auch Ich immer auf dem Laufenden gehalten, denn die waren es, die schon gegen diese Klauseln ins Feld gezogen sind…