• irahaz
    Dabei seit: 1142467200000
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    geschrieben 1170065143000

    Komisch, auf der ersten Seite redet ihr noch von Ver**** und *******, dann redet ihr auf klinikchaot ein, dankbar sein!?. So ein Quatsch.

    Wenn ich richtig lese, haben die Eltern diese Reise für vier Personen gebucht. Ob Geschenk oder nicht, was hat es damit zu tun, dass ITS eine der gebuchten Leistungen nicht erfüllen will.

  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1170065298000

    "klinikchaot" schrieb: Dass ich nicht der Buchende war, hat doch überhaupt nichts mit der Tatsache zu tun, ob der Veranstalter unlauteren Wettbewerb betreibt oder nicht!!!

    Und wenn ich hier den Fall einer Nachbarsfamilie schildern würde, es geht um die Fakten und nicht um die Frage, wer hat was bezahlt und wer trinkt täglich 1 Glas Wein zum Abendessen oder drei!!!

    Auch die Frage Muss man überhaupt Alkohol trinken ist mehr als unsachlich.

    *lol*

    "reg de net auf" ....ich gib Dir ja recht.

    Irgendwie schon ein "komische Situation". Die Eltern schenken einem zu Weihnachten was, von dem sie glauben, dass man sich darüber freut. Man freut sich ja auch. Aber wenn man nur ein klein bißchen "hinterfragt" dann schaut das für andere gleich nach Undankbarkeit aus.

    Was mich in diesem Thread irgendwie nervt, weil viele Postings von Dir leider vollkommen überlesen wurden.

    Deine Posting´s 27.01. 23:32 + 23:35 Uhr, 28.01. 19:42 Uhr.

    und ich werde voll Spannung mit Dir ;) auf den neuen Katalog 2008 warten. Ob man dort wieder mit diesen Konditionen wirbt oder ob man diesen Schreibfehler dann korrigiert hat.

    Und wenn, dann wollen wir (Du und ich) "nix gesagt haben". ok?

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • holzwurm
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    geschrieben 1170065357000

    Dann stell ich ne andere Frage:

    Warum kommt man mit der Problematik erst am 26.01.07 obwohl es schon seit September bekannt ist?

    Da hätte man sofort reagieren müssen.

    Und noch eine Frage sei erlaubt:

    Welcher Buchende schaut sich nach Monaten noch mal die Katalogbeschreibung eines bereits gebuchten Hotels/Schiffs noch mal an ob Leistungsänderungen vorhanden sind bzw. ob das geändert wurde oder nicht. Das sind meist diejenigen, die dann reklamieren wollen und noch Geld zurück haben möchten.

    Ich nehme die Katalogbeschreibung die zum Zeitpunkt der Buchung vorliegt und buche daraufhin. Sollten bei der Buchung bereits Leistungsänderungen auftreten frage ich sofort nach warum und weshalb bzw. bestehe auf Leistung gemäß Katalog. Entweder der Veranstalter akzeptiert das oder man lässt die Buchung bleiben. Monate später darüber aufregen bringt gar nichts mehr.

    Gebucht ist gebucht.

    So einfach ist das.

    Ob es unlauterer Wettbewerb ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Papier. Der Interessent wird ja bei Buchung auf eine Leistungsänderung hingewiesen und hat somit die Möglichkeit entweder zu buchen oder es bleiben zu lassen.

    Was würdest Du machen, wenn Dein ausgewählter Urlaub gestern im Katalog für 500 Euro gesehen hättest und der Reiseveranstalter will heute 50 Euro mehr, weil irgend eine Leistung teurer geworden ist. Ist das dann auch unlauterer Wettbewerb?

    Wenn Dir Deine Eltern die Leistungsänderung monatelang nicht mitteilen kann ich auch nichts dafür. Sie haben es jedenfalls zum Zeitpunkt der Buchung gewusst, daß was geändert wurde.

    Vielmehr müsstest Du jetzt mit Deinen Eltern streiten, weil sie es Dir vorenthalten haben bzw. buche Deinen Urlaub das nächste mal selber und lass Dir dafür das Geld geben. Dann erfährst Du sowas sofort und nicht Monate später.

    Gruß

    holzwurm

  • Sina1
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    gesperrt
    geschrieben 1170065616000

    Das Ändern einer Leistungsbeschreibung während der laufenden Saison ist leider auch bei den Internetauftritten der versch. Reiseveranstalter (und auch Reisebüros, die die Beschreibungen der Veranstalter in ihre Angebote übernehmen) leider nicht ganz so einfach möglich, wie es scheint. Auch das Einpflegen in die verschiedenen Buchungsmaschinen ist mit viel "Fummelei" verbunden. Mal ganz abgesehen vom Kostenfaktor. Sicherlich kein optimaler Zustand - aber um auf "Nummer Sicher" zu gehen, informiert der Veranstalter vor Buchungsabschluss über evtl. geänderte Vertragsbedingungen, so daß der Gast immer noch die Chance hat, die Reise zu den geänderten Konditionen zu buchen oder sich etwas anderes auszusuchen.

    Fakt ist: Deine Mutter als Reiseanmelderin und Vertragspartner wurde bei Buchung auf die Änderung aufmerksam gemacht und hat die Änderung mit ihrer Unterschrift als Vertragsbestandteil akzeptiert. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht in diesem Zusammenhang nach wie vor nicht - auch wenn Du jetzt noch so sehr mit den Füßen aufstampfen magst ;)

  • Brigitte
    Dabei seit: 1062633600000
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    geschrieben 1170065924000

    @'holzwurm' sagte:

    Welcher Buchende schaut sich nach Monaten noch mal die Katalogbeschreibung eines bereits gebuchten Hotels/Schiffs noch mal an ob Leistungsänderungen vorhanden sind bzw. ob das geändert wurde oder nicht.

    och, das mach ich auch immer. Ein paar Tage bevor ich fahre, lese ich alles oftmals NOCHMALS sorgfällig durch. Aber nicht auf der Suche nach irgend welchen MÄngeln, sondern irgendwie VORfreude, Spannung .... endlich gehts los.

    Nicht auf das, was geistreich, sondern auf das, was wahr ist, kommt es an. *Albert Schweitzer*
  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1170066009000

    @'irahaz' sagte:

    Ob Geschenk oder nicht, was hat es damit zu tun, dass ITS eine der gebuchten Leistungen nicht erfüllen will.

    Nein, das siehst Du falsch. Tischwein und -bier sind KEIN Vertragsbestandteil, weil schon vor Vertragsabschluss eine entsprechende Info gegeben wurde.

  • HC-Mitglied174374
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    geschrieben 1170066593000

    @'holzwurm' sagte:

    Dann stell ich ne andere Frage:

    Warum kommt man mit der Problematik erst am 26.01.07 obwohl es schon seit September bekannt ist?

    Gruß

    holzwurm

    Nochmal: Weil wir die Reise erst über ein Vierteljahr später geschenkt bekommen haben!!!!!!

    Die Recherchen und die Hin- und Hermails mit dem RV, die Einschaltung des Verbraucherschutzes, usw. erfolgte alles seitdem, was ist daran merkwürdig??

    Warum meine Eltern sich nicht selbst gekümmert haben, ist auch schon mehrfach erklärt...

  • holzwurm
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    geschrieben 1170066832000

    Hallo Sina1,

    da hast Du recht.

    Was mich am meisten an der Geschichte stört, ist daß man sich erst Monate später darüber aufregt.

    Wenn die Leistungsänderung den Eltern bereits bei der Buchung (September) bekannt war, dann hätten die auch gleich mit dem Kind darüber reden sollen und nicht die Unterlagen einfach auf den Gabentisch legen.

    Zum Zeitpunkt der Buchung hätte man dann noch innerhalb von 3 Tagen (Optionsfrist) noch reagieren und die Reise kostenlos stornieren bzw. sich was anderes suchen können.

    Im Nachinein ist der Veranstalter der Buhmann, obwohl ja ganz offensichtlich bereits im September Komunikationsprobleme zwischen den Reiseteilnehmern vorhanden waren. Wären diese nicht vorhanden gewesen, dann bräuchte man sich Monate später nicht aufregen.

    Wenn man eine Reise verschenkt ist ja allen Teilnehmern bekannt was der Spaß kostet und wohin es geht. Somit liegt die Buchungsbestätigung mehr oder weniger nur noch pro forma auf dem Gabentisch (es sei mal dahin gestellt ob Weihnachten oder Geburtstag).

    Ich denke mal, daß der Leistungserbringer die alkoholischen Getränke aus seinem Leistungskatalog heraus genommen hat, weil mit aller Wahrscheinlichkeit hier ein Kalkulationsfehler vorlag oder die bisherigen Gäste einfach mehr Alkohl "gesoffen" haben als pro Person einkalkuliert war.

    Gruß

    holzwurm

  • HC-Mitglied174374
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    geschrieben 1170066925000

    @holzwurm

    Ob es unlauterer Wettbewerb ist oder nicht steht auf einem ganz anderen Papier. Der Interessent wird ja bei Buchung auf eine Leistungsänderung hingewiesen und hat somit die Möglichkeit entweder zu buchen oder es bleiben zu lassen.

    Aber hallo, wenn das nicht irreführende Werbung ist, ****** ich einen Besen!!!! *mitstiel*

    Gottseidank gibt es in D verbraucherschützende Gesetze, die solches Vorgehen verbieten!

    Die Verbraucheschutzzentrale hat es ja immerhin ebenso bestätigt.....

    Aber wenn Herr Holzwurm meint, dem sei nicht so, könnte ich denen ja nochmal Bescheid sagen. ;)

  • Sina1
    Dabei seit: 1087171200000
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    gesperrt
    geschrieben 1170066981000

    Na dann - guten Appetit. Verschluck Dich nicht an den Borsten ;)

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