• carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1278716318000

    SAT 1 Akte, herzlichen Glückwunsch zusammen :? ...

    Gibt es eine Sendung, die noch reißerischer ihre langweiligen Themen unters Volk bringt?!

    Ah, RTL explosiv, nicht vergessen, auch die zu kontaktieren.

    Bei solchen Sendungen glaube ich aus Prinzip maximal der Hälfte dessen, was diese ach so realistischen Beiträge und selbstlosen Reporter da auf die Mattscheibe zaubern...

    Wenn ihr euch auf dieses Niveau begeben wollt....

  • kfurey25
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    geschrieben 1278717462000

    Solange ich als " Geschädigter " ( wenn ich einer wäre ) mein Recht bekomme, wäre mir jedes, in deinen Augen Niveauloses, Mittel recht.

    Zumal die Diskussion über Niveauvolle- und lose Medien hier nicht angebracht ist.

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278741371000

    in der Rechnung von BigXtra wurde ein Zahlungsziel von 2 Wochen, bei mir 19.07.2010, angegeben

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1278761297000

    Ganz abgesehen davon, ob eine Kündigung des Reisevertrages erfolgt ist oder nicht: Warum soll man nochmal für den Rückflug zahlen, den man doch vorher schon gezahlt hat. Der planmäßige Rückflug ist doch nicht erfolgt, also sind für diesen keine Kosten entstanden. Dass man für den Hotelaufenthalt vor Ort seine Kosten zahlt, finde ich jetzt nicht so das Draman, schließlich hatte ich auch eine Gegenleistung dafür. (Ich hoffe, ich werde jetzt hier nicht verhauen :question: )

  • derlurch
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    geschrieben 1278770258000

    @tina1312, ganz Einfach hätte es eine außerordenliche Kündigung gegeben, werden die Mehrkosten geteilt. Da für den Rückflug Sondermaschinen eingesetzt wurden...., du verstehst? Da FTI aber keine außerordentliche Kündigung in irgendeiner Form ausgesprochen hat dürfen sie ihre Kosten auch nicht umlegen. Nun behauptet FTI aber plötzlich gekündigt zu haben. Genau jetzt fangen die Probleme an. :frowning:

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1278775726000

    Das mit den Sondermaschinen tue ich auch anzweifeln. Was ist ein Flug, mit der gleichen Flugnummer XQ130 , mit der gleichen Abflugzeit (der Flug geht täglich von Antalya nach München), ist ein Lienenflug mit Türkisch Airline zusammen, landet in Salzburg, nur einen Tag später,  anstatt in MUC? Außerdem  war die Maschine höchstens zu 70% belegt. 

    Sollten dadurch, mangelnde Organisation, Mehrkosten enstanden sein? Wer ist dafür haftbar zu machen? Der Aschewolke sei Dank. 

     

  • karola.deisinger
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    geschrieben 1278781908000

    In dem Anschreiben von FTI mit anliegender Zahlkarte wird ganz beiläufig darauf hingewiesen, dass "bereits im Zielgebiet im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt worden ist und wir darauf hingewiesen wurden, dass wir (FTI) die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernommen werden. Des Weiteren hatten wir (FTI) uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten vorbehalten."

    Uns wurde weder schriftlich noch mündlich der Vertrag gekündigt. Es ist überhaupt nicht darüber gesprochen worden. Lediglich könnten - wenn überhaupt - minimale Hotelkosten auf uns zukommen. Da unser Hotel super war und der Preis ok sind wir ja auch bereit, die Hotelkosten zu übernehmen. Doch es kann doch nicht sein, dass die Kosten für die "Ersatzrückbeförderung" bei  510,00 EURO liegen. Und dieser Preis der gleich ist wie bei unser Verwandtschaft und Freunden,die auch zu dieser Zeit in der Türkei waren.

    Auf jeden Fall habe ich mir bei unserer Rechtschutzversicherung Rückendeckung geholt und werden, wenn erforderlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.

     

    Mich würde jedoch interessieren, ob andere Gäste  des Hane Hotels die gleichen Sorgen haben.

     

  • blondtiger
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    geschrieben 1278846710000

    @mercedes16 sagte:

    habe mich auch schon an akte bei sat gemeldet .habe email erhalten  würde an fall dran bleiben .wenn sich mehr gäste meldeen würden  .allso auf gehts  Findet ihr auf sat1 /akte  kontaktformular

    was sollen denn bitte die sat1 akte usw. helfen ? es kann sich da auf jeden fall nur um einen einzelfall handeln, generell könnte man sich dann darauf berufen, aber die situation der vielen leute wird sich m.E. nicht ändern.

    ich selbst habe auch mal nachgefragt bei einem anwalt. fti ist in der beweispflicht, dass eine kündigung des reisevertrags erfolgt ist und nicht der reisende.

    so wie ich es verstanden habe, ist nur eine schriftliche kündigung wirksam, die auch jedem einzelnen reisenden zugestellt bzw. überreicht werden muss.

    das kann fti m.E. nicht beweisen, aber es wird genug "dummme" geben, die eingeschüchtert sind und zahlen. schon allein deswegen rechnet sich das für fti.

    leute, macht euch nicht verrückt, ich denke nicht, dass fti es auf prozesse ankommen lassen wird.

  • Salazar
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    Beiträge: 50
    geschrieben 1278931157000

    So, ich habe mich jetzt noch ein bisschen informiert und mich mit einem Bekannten unterhalten, der in Rechtsangelegenheiten versierter ist, als ich es bin. Ich hab ihm meine Geschichte erzählt und laut ihm soll ich froh sein, dass sich FTI überhaupt um alles gekümmert und organisiert hat, weil sie das normalerweise nicht einmal hätten machen müssen, da der Vulkanausbruch eine Naturkatastrophe und höhere Gewalt ist, wofür jeder selbst verantwortlich ist. Laut ihm gibt es das sogenannte Tschernobyl Urteil aus den 80er Jahren, das Vorgehen ist rechtens. Toll, der saure Apfel muss also gegessen werden!

  • freerik
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    geschrieben 1278936097000

    @Salazar sagte:

    So, ich habe mich jetzt noch ein bisschen informiert und mich mit einem Bekannten unterhalten, der in Rechtsangelegenheiten versierter ist, als ich es bin.

    Was heißt versierter? Ist er Anwalt mit Spezialisierung auf Reiserecht?Ich hab ihm meine Geschichte erzählt und laut ihm soll ich froh sein, dass sich FTI überhaupt um alles gekümmert und organisiert hat, weil sie das normalerweise nicht einmal hätten machen müssen,

    Ja schau an. Wenn sie den Reisevertrag ordentlich gekündigt hätten, hätten FTI sich wirklich um nichts kümmern müssen. Aber das Gegenteil war der Fall: Es wurde (scheinbar in mehreren Fällen) betont das Reise so weiter verläuft wie geplant und Zusatzbelastungen für den Urlauber nicht anfallen. Laut ihm gibt es das sogenannte Tschernobyl Urteil aus den 80er Jahren, das Vorgehen ist rechtens. Toll, der saure Apfel muss also gegessen werden!

    Und was steht in dem besagten Urteil drin? Was hat Tschernobyl mit dem Eyafjalla-Vulkan zu tun?Selbst wenn das Urteil 1 zu 1 auf diese Angelegenheit angewandt werden könnte, so leben wir hier nicht in den USA, wo ein Präzedenzfall praktisch ein neues Gesetz ist. Es gibt hierzulande Gesetze, die jedes mal neu angewandt werden müssen. Und gerade in Bezug auf die Reiseverzögerungen dieses Jahres gibt es klare Rechte, die jeder beim BMJ nachlesen kann.Rechte bei Flugausfällen aufgrund von VulkanascheWer saure Äpfel mag kann ja gerne herzhaft zubeißen. Allen anderen empfehle ich derartiges Hörensagen zu ignorieren und sich an gegenwärtigem Recht zu orientieren und Widerspruch einzulegen, wenn in der Nachforderung in Bezug auf die Kündigung des Reisevertrages falsche Tatsachen genannt werden.

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