Wir haben das gleiche Problem mit FTI - allerdings geht es bei uns lediglich um die Rückreisekosten, da wir nur eine Nacht länger im Hotel bleiben mußten.
FTI beruft sich auf den §651j Abs. 2 BGB, der jedoch keine Anwendung findet, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung wurde seitens FTI nicht ausgesprochen - weder mündlich noch schriftlich (auch nicht durch 'Aushänge').
Wir haben uns von der Verbraucherzentrale beraten lassen und man teilt dort die Auffassung, daß wir nicht in der Zahlungspflicht sind und FTI uns im Zweifelsfall die Kündigung nachweisen muß.
Wir haben FTI bereits mitgeteilt, daß wir entsprechend nicht zahlen werden.
Leider behauptet das Unternehmen nun, daß es durchaus gekündigt hätte - das ist allerdings schlichtweg gelogen! Wir werden selbstverständlich trotzdem nicht zahlen und sehen FTI nun in der Pflicht uns nachzuweisen, daß tatsächlich gekündigt wurde. Obwohl es bei uns nur um einen vergleichsweise geringen Betrag geht, finde ich das Verhalten von FTI widerlich und werde deshalb aus Prinzip nicht zahlen und es ggf. nach weiterer rechtlicher Beratung auf eine Klage ankommen lassen.
Wir sind auch daran interessiert mit anderen Reisegästen, denen es ähnlich ergangen ist, in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen.