• Salazar
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    geschrieben 1278937127000

    So ganz versiert ist er dann doch nicht, er steckt mitten im Jus-Studium.. ;)

    Besagtes Urteil besagt, dass Anbieter von Pauschalreisen einen Teil der Stornokosten auf Reisende umlegen können - wie es gerade der Fall ist.

    Im Übrigen hab ich nirgendwo geschrieben, dass ich gerne in saure Äpfel beiße. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen, nur fühle ich mich im Moment so als würde David gegen Goliath kämpfen, zumal von FTI ja auch kein offizielles Statement kommt und die Sache mit der Kündigung auf dem Aushängezettel ist auch höchst suspekt.

  • Viersterne Bettler
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    geschrieben 1278940672000

    Hallo Zusammen,

    das hört sich ja alles ganz gut an. Wir haben nämlich auch einen Brief von FTI mit ähnlichen Forderungen erhalten (05.07.2010).

    Ich kann bestätigen, dass auch in Fuerteventura im Hotel RIU Calma keine Kündigungen ausgesprochen wurden und es auch keinen entsprechenden Aushang gab. Auch hier hat sich FTI sehr zuvorkommend verhalten und sich mit dem kulanten Verhalten gebrüstet, was alle anderen Reisenden mit neidischen Blicken verfolgt haben. Wir haben nach der Rückkehr dann auch ordentlich Werbung für FTI gemacht.

    Danke für den Link zum Bundesjustizministerium. Ich glaube, der sagt alles Wesentliche. Wir werden aus diesem Grund auch die Forderung zurückweisen.

    Nichtsdestotrotz wäre es im Verlauf der „Auseinandersetzung“ mit FTI hilfreich, wenn es noch andere Reisende aus dem Hotel RIU Calma in Fuerteventura als weitere Zeugen gäbe.

    Bis dahin frohes Widersprechen.

    Die Viersterne Bettler

  • poly3
    Dabei seit: 1203811200000
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    geschrieben 1278954434000

    Hallo,

    das Hotel heißt RIO Calma. Ein RIU Calma gibts nicht.

  • Andrea!75
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    geschrieben 1278966725000

    Hallo zusammen,

     

    auch wir haben vor einer Woche Post von FTI mit einer Zahlungsaufforderung (Zusatzkosten Rückflug und zusätzliche Übernachtungskosten) bekommen. Wir waren in Mallorca und wurden (nach dem eigentlichen Ende unseres Urlaubes) ab dem 17.04.2010 von der örtlichen Reisevertretung von FTI in Palma/El Arenal im Hotel "Luna Park" untergebracht. Dort wurde uns - wie hier schon von mehreren Reisenden berichtet wurde - ebenfalls von der FTI-Reiseleitung immer wieder versichert, dass FTI für alle Kosten aufkäme und wir uns keine Sorgen machen sollten. Lediglich hinsichtlich der Übernachtungskosten behielt sich FTI die In-Rechnung-Stellung ab der 2. Nacht vor. Diese zusätzlichen Übernachtungskosten sind wir auch bereit zu zahlen, allerdings nicht den Rückflug, da keine Kündigung vor Ort ausgesprochen wurde. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen anderer Reisender in diesem Forum erwarte ich, dass FTI auf unseren Einspruch zur Rechnung, die Kündigung vor Ort behauptet. Ich suche daher weitere Reisende, die im fraglichen Zeitraum im Hotel Lunapark in El Arenal untergebracht waren.

  • Gofy1
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    geschrieben 1279035740000

    Hier noch ein anderer Aspekt, der sich aus derPressemitteilung des BMJ vom 21.04.2010 ergibt,

    abgesehen davon, ob FTI gekündigt hat oder nicht.

    "Häufig ist allerdings die Fluggesellschaft verpflichtet den Rückflug kostenneutral umzubuchen, so dass für den Rücktransport keine Mehrkosten entstehen.

    Organisiert der Veranstalter den Rücktransport mit anderen Verkehrsmitteln, so sind die Mehrkosten bei Kündigung zu teilen. Solche Mehrkosten entstehen allerdings nicht, wenn der Reisende die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung auf den nächstmöglichen Rückflug nutzt"

  • rbtx
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    geschrieben 1279050853000

    Wir haben das gleiche Problem mit FTI - allerdings geht es bei uns lediglich um die Rückreisekosten, da wir nur eine Nacht länger im Hotel bleiben mußten.

    FTI beruft sich auf den §651j Abs. 2 BGB, der jedoch keine Anwendung findet, wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung wurde seitens FTI nicht ausgesprochen - weder mündlich noch schriftlich (auch nicht durch 'Aushänge').

    Wir haben uns von der Verbraucherzentrale beraten lassen und man teilt dort die Auffassung, daß wir nicht in der Zahlungspflicht sind und FTI uns im Zweifelsfall die Kündigung nachweisen muß.

    Wir haben FTI bereits mitgeteilt, daß wir entsprechend nicht zahlen werden.

    Leider behauptet das Unternehmen nun, daß es durchaus gekündigt hätte - das ist allerdings schlichtweg gelogen! Wir werden selbstverständlich trotzdem nicht zahlen und sehen FTI nun in der Pflicht uns nachzuweisen, daß tatsächlich gekündigt wurde. Obwohl es bei uns nur um einen vergleichsweise geringen Betrag geht, finde ich das Verhalten von FTI widerlich und werde deshalb aus Prinzip nicht zahlen und es ggf. nach weiterer rechtlicher Beratung auf eine Klage ankommen lassen.

    Wir sind auch daran interessiert mit anderen Reisegästen, denen es ähnlich ergangen ist, in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen.

  • freerik
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    Beiträge: 19
    geschrieben 1279052963000

    Interessant finde ich auch den letzten Teil des Absatz:Kündigt der Reiseveranstalter trotz des annullierten Rückflugs nicht, bleibt er in der Pflicht zur vollständigen Erfüllung des Vertrages. Er muss den Reisenden sobald als möglich zurückbefördern. Fallen dadurch Mehrkosten an, etwa für weitere Übernachtungen oder einen teureren Rücktransport als den vereinbarten Flug, sind diese vom Reiseveranstalter zu tragen. Einen Rücktransport, der unverhältnismäßig teurer ist als der annullierte Flug, kann der Reisende jedoch nicht verlangen. Verschiebt sich der Rücktransport erheblich, liegt ein Reisemangel vor, der den Reisenden berechtigen kann, eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises zu verlangen.

    Ganz Verwegene könnten den Spieß also umdrehen und sogar Geld von FTI verlangen. Immerhin hatte mir der Reiseleiter noch Sonntag gesagt, dass es vorerst bei meinem geplanten Rückflug am Montag bleiben würde. Letztlich wurde Mittwoch daraus. Das sind zwei Tage, die ich nicht arbeiten konnte. Wenn ich denen den Verdienstausfall berechnete wäre das ein günstiger Urlaub gewesen! (Ich weiß, dass das nicht in obigem Text steht.)

  • blondtiger
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    geschrieben 1279060153000

    ich habe mal im internet nach dem tschernobyl-urteil gesucht.

    ich bin der meinung, dass das hier keine anwendung findet, da ja eben nicht !!! gekündigt wurde. in dem besagten urteil wurde ja die reise nicht angetreten und der reisevertrag durch die reisenden gekündigt. 

    bei den hier beschriebenen fällen ist es ja eben so, dass die reise ja stattgefunden hat und der reisevertrag nicht gekündigt wurde.

  • petra hano
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    geschrieben 1279096314000

    Ich lese schon länger Eure Beiträge mit großem Interesse, da ich auch ein Opfer !! bin. Habe Widerspruch gegen die Nachberechnung eingelegt und nun auch das Schreiben von FTI mit der Ablehnung des Wiederspruches gehabt. Wie soll man sich denn nun weiter verhalten ? Nochmals auf dieses Schreiben Bezug nehmen und mitteilen, dass man keine Kündigung erhalten hat ? Ist jemand schon an diesen Punkt angelangt ? Auf der Rechnung von FTI steht in der Tat kein Zahlungsziel und in dem Antwortschreiben wird nun um einen zeitnahen Ausgleich der Rechnung gebeten. Was heißt das genau ?

     

  • rbtx
    Dabei seit: 1278979200000
    Beiträge: 2
    geschrieben 1279099248000

    @petra hano

    Ich werde denen nun mitteilen, daß - wie von mir bereits im vorigen Schreiben vorgetragen und entgegen deren neuerlicher Aussage - eine Kündigung weder mündlich noch schriftlich erfolgte.

    Damit sehe ich FTI in der Pflicht uns das Gegenteil nachzuweisen.

    Sollten die den Fall nicht auf sich beruhen lassen, hole ich mir erneut rechtliche Beratung ein und lasse mich mich gegebenenfalls von einem Anwalt verteidigen.

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