Liebe Gemeinde,
ich möchte versuchen, das Thema ein weinig zu "versachlichen".
FTI trägt in einem möglichen Prozess die sogenmannte Darlegungs- und Beweislast für die Kündigung an sich, deren Zugang beim Betroffenen und schließlich für die Höhe ihrer angeblichen Forderung. Sie müssen dem Gericht also ganz genau schildern wann und wie gekündigt wurde, dass der Reisende von dieser Kündigung Kenntnis genommen hat. Die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme - beim Aushang am "Schwarzen Brett" - reicht also nicht aus. Der Beweis für die fraglichen Behauptungen kann durch Dokumente oder Zeugen geführt werden. Das sieht in meinen Augen nicht gut aus für die Kameraden aus München!
Die Kosten eines Rechtsstreits richten sich nach dem Streiwert (Höhe der angeblichen Forderung). Bei bis zu € 300,00 sind das € 193,50 und bei bis zu € 600,00 sprechen wir über € 312,36 (Gerichtskosten, eigener Anwalt und Gegenanwalt), die derjeniege zu tragen hat, der den Prozess verliert. Sollte mündlich verhandelt werden - was in solchen Fällen die absolute Ausnahme ist - erhöhen sich die Gesamtkosten auf € 253,50 bzw. auf € 420,36.
Zuständig ist das Amtsgericht, eine Berufung ist bei Streitwerten bis € 600,00 nur möglich, wenn vom Gericht zugelassen; das dürfte in diesen Fällen praktisch nie vorkommen.
Auf meine Anfrage bei FTI, wann, wer, wie gekündigt haben will und zur spezifizierten Höhe der Zusatzkosten habe ich als Antwort ein Schreiben aus der Rechtsabteilung (!) erhalten, in dem mehr oder weiniger nichts sagende, floskelhafte Textbausteinen aneinander gereiht waren. Na, denn!