• Advocator
    Dabei seit: 1279411200000
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    geschrieben 1279565073000

    @chikitita: Das Zitat stammt aus dem "Palandt", wenn ich nicht irre. Der Palandt ist ein großer Handkommentar zum BGB. Dort wird dem Rechtssuchenden erklärt, wie gesetzliche Vorschriften (z.B. der § 631j BGB) ausgelegt und von den Gerichten gelesen, also angewendet werden.

    @Lexilexi: Danke, dass Du hier die Frage der Kündigung durch konkludentes Handeln thematisierst! Das gehört nämlich auch zur FTI-Argumentation. Man ist sich dort ganz offensichtlich seiner Sache so ganz und gar nicht sicher. Deshalb hilfsweise "Kündigung durch konkludentes Handeln". Ein großes Reiseunternehmen mit eigener Rechtsabteilung gesteht damit unbewusst ein, nicht in der Lage gewesen zu sein, die Kündigung der Reiseverträge ausdrücklich zu erklären!? Alle anderen konnten das ganz gut...

    Tut mir leid, dass es jetzt vielleicht ein wenig zu "rechtstechnisch" wird!

  • muurku
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    geschrieben 1279565172000

    @curiosus sagte:

    ...und die Meinugsfreiheit endet dort, wo sie die Freiheit des anderen tangiert. Derartige Bemerkungen und Unterstellungen deinerseits werden nämlich nicht durch die vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.

    Im übrigen frage ich mich, was den "Astriminotor" ist? Ich hoffe nichts ansteckendes... ;)

    Vileicht weßt du nicht was SORRY,ICH BIN FINNIN(Finnlan,schon mal was von gehört) heßt.

    Außerdem habe ich mich SOFORT berichtigt.

    Und die MEINUNGVREIHEIT gild für JEDEN sollange ich nicht ein GO?ES PLAKAT AUF HÄNGE UND EXTRA FALSCHE SACHEN BEHAUPTE.

    Sonst wäre dieses Land ARM DRAN.

    MEine REchtschreibung ist nicht gut,wer dich drüber lustig machen will,meinet wegen.

    Außerdem wen HIER keiner von FTI ist brauch sich ja auch KEINER ANGESPROCHEN FÜHLEN. :p

    This is what you want,this is what you get.
  • muurku
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    geschrieben 1279565335000

    @Advocator sagte:

    @chikitita: Das Zitat stammt aus dem "Palandt", wenn ich nicht irre. Der Palandt ist ein großer Handkommentar zum BGB. Dort wird dem Rechtssuchenden erklärt, wie gesetzliche Vorschriften (z.B. der § 631j BGB) ausgelegt und von den Gerichten gelesen, also angewendet werden.

    @Lexilexi: Danke, dass Du hier die Frage der Kündigung durch konkludentes Handeln thematisierst! Das gehört nämlich auch zur FTI-Argumentation. Man ist sich dort ganz offensichtlich seiner Sache so ganz und gar nicht sicher. Deshalb hilfsweise "Kündigung durch konkludentes Handeln". Ein großes Reiseunternehmen mit eigener Rechtsabteilung gesteht damit unbewusst ein, nicht in der Lage gewesen zu sein, die Kündigung der Reiseverträge ausdrücklich zu erklären!? Alle anderen konnten das ganz gut...

    Tut mir leid, dass es jetzt vielleicht ein wenig zu "rechtstechnisch" wird!

    Sorry,Nochmal.

    Was heißt KONKLUDENTES HANDEL :frowning:

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  • Advocator
    Dabei seit: 1279411200000
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    geschrieben 1279565769000

    @muurku: Konkludent, besser gesagt schlüssig handelt, wer durch sein Verhalten den Willen seines Handelns zum Ausdruck bringt. Wenn der Gast also klar und unmissverständlich sagt, er habe die "Nase voll" und möchte sofort zurück nach Hause gebracht werden, sehen die Gerichte darin (unter Umständen) eine fristlose Vertragskündigung, auch wenn der Gast das Wort "Kündigung" gar nicht in den Mund genommen hat.

    Herrje, wenn Juristen etwas unmissverständlich erklären sollen!

  • muurku
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    geschrieben 1279565793000

    @curiosus sagte:

    öly555, ist der Aushang keine Reaktion? :frowning: Im übrigen wurden u.a. in Ägypten entsprechende Informationen zum weiteren Vorgehen schriftlich den Urlaubern zugänglich gemacht. Bevor hier wieder der nächste Einwand kommt: Es mag sein, daß es dieses nicht von jedem Reiseleiter gab, aber es gab sie.

    plinze, ich würde gar nicht in den Westen kommen, wenn ich das nicht schriftlich hätte. :p Im übrigen trinke ich kein "Ötti". :laughing: ;)

    Thema Verfehlt.

    Wir reden NICHT über Ägypten!!!!!! :p

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  • muurku
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    geschrieben 1279566008000

    @Advocator sagte:

    @muurku: Konkludent, besser gesagt schlüssig handelt, wer durch sein Verhalten den Willen seines Handelns zum Ausdruck bringt. Wenn der Gast also klar und unmissverständlich sagt, er habe die "Nase voll" und möchte sofort zurück nach Hause gebracht werden, sehen die Gerichte darin (unter Umständen) eine fristlose Vertragskündigung, auch wenn der Gast das Wort "Kündigung" gar nicht in den Mund genommen hat.

    Herrje, wenn Juristen etwas unmissverständlich erklären sollen!

    Danke... ;)

    Hab ich FAST alles verstanden :p

    Nein Erlich ich hab den Sinn begriffen.

    Danke gut erklärt. :kuesse:

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  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1279566593000

    Nach ein paar Tagen Abwesenheit bin ich doch erstaunt, das dieses Thema noch so heiss ist. Gab hier -durch Nachlesen festgestellt- nur wenig Sachgerechtes, aber viel Aufgeregtheit. Das Vernünftigste, was ich gelesen habe, waren die Beitgräge von Advocator ( woher kommt nur dieser nickname ?? ) und ein Beitrag, in dem ein Anwalt dem user geraten hatte, die Forderung abzulehnen und dann die Beine ganz locker hoch zu nehmen.

    Ich lach mich kaputt bei dem Gedanken, wenn der Anwalt von FTI vor Gericht dem Beklagten erklären soll, das FTI eine "konkludente Kündigungserklärung" ausgesprochen hat. Solche Begriffe in den AGB müssen nicht vom RV verstanden werden, nein, das muss dem Vertragspartner klar sein.

    FTI wird meiner Meinung nach sich aus den vielen Sachständen einen part aussuchen, in dem möglicherweise ein Reiseleiter vor Ort sich abseits vom mainstream relativ neutral oder sogar "kostenhinweisend" geäussert hat. Da wird man einen Prozess führen -wenn`s geht sogar im Heimspiel München- und dann ( bei positivem Ausgang für FTI ) unter Hinweis auf das Urteil weitere Prozesse führen. Ist die Tendenz sofort oder später negativ wird FTI klein beigeben.

    Wenn ich betroffen wäre, würde ich auch alles auf mich zukommen lassen. Ich stimme aber denen zu, die sich über hier formulierte Beiträge wundern. Tja, es steht jeder Seite frei, Unterstützung zu konstruieren.

    Gruss Gabriela

  • carsten79
    Dabei seit: 1159747200000
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    geschrieben 1279573849000

    @muurku sagte:

    Hie,ich bin NICHT betroffen und ich kan die Betroffenen Leute GUT verstehen.

    Astriminotor oder wie auch sonst genannt,ihr meint immer alle die nicht betroffen sind und für die BEZAHLUNG sprechemn dürfen alles schreiben,die anderen nicht.

    Etwas weit aus dem Fenster gelehnt, oder? :shock1:

    Kaum einer von denen, die hier eine andere Meinung vertreten als die, die gerne gehört wird, hat behauptet, die Betroffenen nicht verstehen zu können.

    Und deine zweite Behauptung basiert jeglicher Grundlage, ganz einfach. Die "Partei" die teilweise der "Gegenseite" den Mund verbieten möchte, ist doch die betroffene Seite; und nicht anders herum. Aber hier sind  schon ganz andere Tatsachen verdreht worden.

  • shoto-kan
    Dabei seit: 1236643200000
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    geschrieben 1279575638000

    @Advocator sagte:

    ...

    Tut mir leid, dass es jetzt vielleicht ein wenig zu "rechtstechnisch" wird!

    Nein, das ist genau richtig! Denn so lernen wir unsere Sachlage kennen und zu beurteilen. Mit den sachlichen Infos von Lexilexi und dir, baut sich ja fast hier eine Verhandlungsstrategie auf, der wir alle folgen könnten.

    Ich habe hier mal den Text, den mir BigXtra zu der Kündigung geschrieben hat:

    "Bereits im Zielgebiet hatten wir im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt und Sie darüber informiert, das wir die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernehmen. Des Weiteren hatten wir uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten vorbehalten. Insgesamt ist BigXtra aber auch insoweit zunächst in Vorleistung gegangen gegenüber den Leistungsträgern vor Ort sowie natürlich auch gegenüber den Fluggesellschaften und Transportunternehmern. Dies vor allem um die hiermit verbundene Aufregung für unsere Kunden möglichst gering zu halten und um möglichst günstige Übernachtungstarife auszuhandeln."

    a) Wann und wie wurde gekündigt? Durch den RV-Menschen vor Ort definitiv nicht, auch nicht durch Aushänge oder Handzettel oder sogar durch Briefe.

    b) Unser RV-Mensch hat vor Ort von zuerst zwei Tagen gesprochen, nach zwei Tagen dann die Nachricht, dass alle Tage bezahlt werden.

    c) Welcher "Vorbehalt"? Der RV-Mensch hat uns eindeutig gesagt, dass alle Kosten vom RV übernommen werden PUNKT Das schließt doch den Vorbehalt der Weiterbelastung aus.

    Die Form der Kündigung scheint also egal zu sein. Dann frage ich mich, wie gekündigt worden ist. Gegen diese Aussage werden wohl unsere Aussagen treffen, nämlich dass es keine Kündigung etwaiger Formen gab.

    Und nun?

  • gastwirt
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    gesperrt
    geschrieben 1279577663000

    @gastwirt sagte:

    Die Rechnung vorerst nicht zu bezahlen, bleibt doch jedem unbenommen! Einen Widerspruch einzulegen, müßte man auch schaffen, wenn man im Forum ellenlange Beiträge verfassen kann. Den folgenden Rat gab es viel weiter vorn schon mal:

    Mahnverfahren abwarten, diesem einen fristgerechten Widerspruch entgegensetzen und der Dinge harren, die dann kommen werden.

    Dann halt nochmal! Warum habt ihr Angst, es so zu machen?

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