• Advocator
    Dabei seit: 1279411200000
    Beiträge: 12
    geschrieben 1279578155000

    Lieber shoto-kan,

     

    Du hast die Sache noch einmal schön auf den Punkt gebracht, genau wie Gabriela!

     

    An dieser Stelle auch ein ganz offizielles Dankeschön, dass Du Dir die Mühe mit der Zeugenliste machst.

     

    Vielleicht ist zunächst in der Sache alles wichtige gesagt und wir setzen unseren Gedankenaustausch fort, wenn die ersten Mahnbescheide oder Klagen ankommen. Ich bin wirklich gespannt, was die FTI-Anwälte so vom Stapel lassen. Vielleicht machen das die Spitzenkräfte aus deren Rechtsabteilung sogar selbst; dann wird es richtig vergnüglich!

     

    Bis dahin: javash, javash (falls richtig geschrieben: immer mit der Ruhe)

  • demi
    Dabei seit: 1130889600000
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    geschrieben 1279578374000

    und auf keinen Fall die Rechnung in den Schrank legen, sondern bei berechtigten Zweifeln auf alle Fälle Widerspruch einlegen. 

    Ansonsten droht den Betroffenen ein Schufa-Eintrag als Folge einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Demnach ist die Übermittlung personenenbezogener Daten an Auskunfteien zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat ! (Quelle welt online 19.07.10 --->klick )

    Grüße

    demi

    Gegenseitiges Schulterklopfen erhöht die Gefahr von bleibenden Haltungsschäden.
  • UteKerpen
    Dabei seit: 1174953600000
    Beiträge: 3
    geschrieben 1279580629000

    @rpt007 sagte:

    Hallo,

    ich war zur Flugstopp-Zeit Zeit in Lara/Türkei, im Delphin Diva und mein Reiseveranstalter war ebenfalls FTI.

    Wie es andere hier schon beschrieben haben - FTI hat sich vor Ort gegenüber ihren Kunden damit gebrüstet, die Verträge nicht zu kündigen und die Kosten auch von Tag zu Tag, bis die Flieger wieder rausgehen, zu übernehmen.

    Gofy1 und ziehoff haben in einem anderen thread  über ihre vergleichbare Situation in Lara geschrieben, was exakt der Situation mit FTI im Delphin Diva entsprach. Vermutlich handelt es sich beim Reiseleiter auch um ein und dieselbe Person, die zwischen den Hotels in Lara hin und her pendelte.

    Ich habe durchaus Verständnis für die Situation der Reiseveranstalter in einer solch extremen und nie dagewesenen Lage, aber bitte dann korrekt mit den Informationen umgehen und nicht vor Ort den großen Maxe spielen und nachher die Rechnung präsentieren.

    Es gab im Delphin keine Kündigung der Verträge, weder mündlich noch schriftlich! Es gab nur von Tag zu Tag die Aussage "wir übernehmen die Kosten auch für den nächsten Tag; halten Sie sich aber so zur Verfügung, dass Sie innerhalb von 30min nach Aufruf abreisefertig sind"...

    Der Tag des Rücktransports war auch eine Story für sich - aber: da kann man in dieser Ausnahmesituation keinem einen Vorwurf machen. Der Rücktransport hat mich aber nicht bis zu meinem Abflughafen (Köln) sondern via Mühlhausen nur bis Frankfurt (Hbf) gebracht und das Ticket bis Köln habe ich dann selbst bezahlt (und FTI nicht in Rechnung gestellt).

    Letzteres werde ich aber in dem Fall, wo ich die Mehrkosten tatsächlich (wenn ich keinen Zeugen finden kann) zahlen muss, in Abzug bringen. - Zumindest entspricht das meinem laienhaften Rechtsempfinden.

    Ich hoffe, es gibt hier  jemanden, der im April während des Flugausfalls in Lara im Delphi Diva über FTI gebucht hatte und meine Aussagen bestätigen kann?

    Dann können wir uns gegenseitig als Zeugen benennen.

    Grüße

    Raimund

     

    Hallo Raimund,

    ich war zu der Zeit auch im Delphin Diva und kann Deine Aussage nur bestätigen.

    Viele Grüße

    Ute

  • UteKerpen
    Dabei seit: 1174953600000
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    geschrieben 1279581167000

    @katzbach sagte:

    Hallo,

    ich war mit einer Freundin zur gleichen Zeit (10.04-17.04-Rückflug 20.04 nach Linz) im Delphin-Diva und kann mich hier nur anschliessen, wir würden uns beide auch als Zeugen zur Verfügung stellen. Haben beide auch eine Nachberechnung von je 192,-- EUR erhalten.

    Hallo!

    Wir waren auch im Delphin Diva und sind nach Linz zurück geflogen. Die entsprechende Nacherhebung habne wir auch erhalten und bezeugen selbstverständlich auch, dass es keine Kündigung (in keiner Form-weder schriftlich noch mündlich) gegeben hat.

    Viele Grüße

    Ute

  • AntoniaW
    Dabei seit: 1204329600000
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    geschrieben 1279584800000

    @Advocator

    Müsste nach dieser Beweislast-Argumentation jedem zu kündigenden RV-Gast in jedem RV-Hotel eine schriftliche Kündigung zugestellt werden und von diesem mit Unterschrift quitiert werden? Ist dieses Vorgehen als verhältnismässig einzuschätzen, da Urlauber üblicherweise nicht 24/7 im Zimmer bleiben? Würden Briefe "aufs Zimmer" ausreichen?

    @muurku

    Wieso hat curiosus mit dem Hinweis auf Ägypten das Thema verfehlt? Hier geht es doch um alle Reiseziele FTIs. Zumindest um all jene in denen Vulkansche-Opfer festsassen und für die nun Mehrkosten-Rechnungen verschickt werden

  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1279592932000

    Nur so ein Einwurf, das Handling eines Mahnbescheides hat sich ja mittlerweile rumgesprochen.

    Hat jemand schon mal an die Möglichlichkeit seitens FTI einer Zahlungsklage gedacht? Die Situation wäre dann mal völlig anders, eine wirklich kompetente und fundierte Beratung angesagt, die hier im Forum nicht kommen kann... und darf.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1279616300000

    Hallo Bernhard,

    Du hast recht, eine Zahlungsklage wird dann vorgezogen, wenn mit Widersprüchen zu rechnen ist.

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1279616574000

    Hallo Meilenfuchs,

    ich muß Dir leider widersprechen. Der Gesetzestext gibt Deine Auffassung der automatischen Kündigung, § 651 j Abs.1, nicht her. Hier steht, daß bei höherer Gewalt, der RV oder der Reiseteilnehmer, kündigen können, nicht müssen. Wir sind

    des Lesens mächtig und was eindeutig geschrieben ist, kann nicht anders ausgelegt werden.

  • curiosus
    Dabei seit: 1469923200000
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    gesperrt
    geschrieben 1279617372000

    @muurku sagte:

    Thema Verfehlt.

    Wir reden NICHT über Ägypten!!!!!! :p

    ...ich empfehle Dir einmal das Thread-Thema nochmals genau zu lesen, bevor Du derlei sinnfreie Bemerkungen hier postest... ;)

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1279618995000

    Bei der Zahlungsklage kann der Beklagte innerhalb von 2 Wochen die Klage abweisen. Innerhalb von 4 Wochen muß der Beklagte dem Gericht, die Forderung der Abweisung, begründen. Warum sollten allgemeine Verfahrensfragen hier im Forum nicht aufgegriffen werden. Dies stellt noch keine Rechtsberatung dar.

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