• Günter/HolidayCheck
    Dabei seit: 1092268800000
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    Administrator Zielexperte/in für: Fuerteventura
    geschrieben 1279623925000

    Nachdem dieser Thread sehr stark in die Richtung "Tipps für ein weiteres Vorgehen" driftet, erlauben wir uns folgenden Hinweis:

    Wer ernsthaft über rechtliche Schritte nachdenkt sollte sich einen anwaltlichen Beistand suchen.

    Hier werden persönliche Analysen und Vorgehensweisen skizziert, die natürlich keinen juristischen Rat ersetzen.

    Jeder sollte sich ganz genau überlegen, wo die persönlichen Konsequenzen für sich selbst liegen können.

    Ein Forum ersetzt keine qualifizierte Beratung durch einen Rechtsanwalt.

    Darauf machen wir sehr deutlich aufmerksam!

  • shoto-kan
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    geschrieben 1279624560000

    @Meilenfuchs sagte:

    Hier noch mal als kleiner Denkanstoß:

     

    shoto reitet hier immer noch auf der Form der Kündigung rum. Es bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag wurde in dem Moment unwirksam, wo höhere Gewalt eintrat.

     

    ...

     

    FTI wäre sogar im Recht gewesen, wenn diese euch einfach an eurem Urlaubsort hätte sitzen lassen. Es hätte genügt, euch am Abreisetag zum Airport zu karren ....

    wie bitte? wie advocator schon geschrieben hat, bedarf es nach BGB 651j einer kündigung und ist eine KANN entscheidung auf beiden seiten.

     

    ferner hat der RV die verplichtung, den reisenden auch nach kündigung nach hause zu bringen! nur muss der reisende die mehrkosten zur hälfte tragen.

  • muurku
    Dabei seit: 1276819200000
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    geschrieben 1279628815000

    @carsten79 sagte:

    Etwas weit aus dem Fenster gelehnt, oder? :shock1:

    Kaum einer von denen, die hier eine andere Meinung vertreten als die, die gerne gehört wird, hat behauptet, die Betroffenen nicht verstehen zu können.

    Und deine zweite Behauptung basiert jeglicher Grundlage, ganz einfach. Die "Partei" die teilweise der "Gegenseite" den Mund verbieten möchte, ist doch die betroffene Seite; und nicht anders herum. Aber hier sind  schon ganz andere Tatsachen verdreht worden.

    Hab das gefühl du hast GARNICHT'S verstanden. :shock:

    Außerdem habe ich hir niemanden gesehen der dem Anderen den Mund verbieten,

    sondern viele Leute sind Anderer Meinung und ich merke das nur die EINE seite von anderen irgentwie ÜBERHAUPT nicht akzeptiert wird.ZB.Mütter,die wenig Geld haben dürfen nicht vereisen(Dümmer geht's nicht)man braucht nicht 200000€ auf dem Konto um zu vereisen.

    Ich finde Leute die dafür lange sparen haben genauso ein Recht wie die anderen!!!

    Und ich glaube wen die Leute die sagen;Bezahlt doch,ihr habt auch eine Leistung bekommen,die ersten sind die NICHT bezahlen würden und sich ungerecht behandelt fühlen.

    Und wen du nicht bemerkt hast,Es geht NICHT um die erbrachte Leitung,sonder um die Unverschämtheit die Leute zuerst ruig zu stellen(Sie müßen nicht Bezahlen)und dan hintenrum mit der Rechnung zu kommen.

    This is what you want,this is what you get.
  • huntho
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    geschrieben 1279628913000

    Moin@all

    Die Sache ist doch glasklar.

    Wenn der RV eine Pauschalreise nicht gekündigt hat, gehen alles Kosten zu lasten des RV. Warscheinlich aber nicht die Kosten für zusätzliche Übernachtungen, dafür kann ja der RV nichts.

    Alles andere ist ein Fall für die Gerichte.

    Viel Glück

    „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“
  • huntho
    Dabei seit: 1184025600000
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    geschrieben 1279629108000

    Nicht so elegant ist nur die vorgehensweise von FTI.

    Tui hat seine Kunden um eine freiwillige Beteiligung an dem Mehrkosten gebeten.

    Geht doch also auch anders  ;)

    „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“
  • muurku
    Dabei seit: 1276819200000
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    geschrieben 1279629773000

    @curiosus sagte:

    ...ich empfehle Dir einmal das Thread-Thema nochmals genau zu lesen, bevor Du derlei sinnfreie Bemerkungen hier postest... ;)

    Ich weiß nicht irgentwie sind die Leute hir zimmlich aufgeheizt.

    Weißt du nicht was ein Smilay bedeutet.....Witz.

    Auserdem habe ich schon mal geschrieben;Das ich übers Wochenende die gansen 46!!

    gelesen,weil mich das Thema interessiert.Aber ich glaube das hat keinen Sinn,weil hir ganz viele andere Meinungen Nicht zulassen.

    Was schade ist,jeder hat eine andere was ich auch nicht schlimm finde wen einige nicht so ignorant waren.Geüber den Leuten die das wirklich erlebt haben.

    Sowas ist bestimmt nicht Lustig und dan nacher auch noch Ärger zu haben,da kan das viele Leute zimmlich Sauer sind.

    MEINE PERSÖLICHE MEINUNG,ich hoffe mir dreht nicht schon wieder jemand das Wort im Mund um.

    This is what you want,this is what you get.
  • bernhard707
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    geschrieben 1279630341000

    @Gofy1 sagte:

    Bei der Zahlungsklage kann ...

    ... übrigens auch der Gerichtsstand zur interessanten Frage werden.

    Es wäre also dringend anzuraten, die Bemerkung von Günter/HolidayCheck sehr aufmerksam zu lesen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1279632852000

    @huntho sagte:

    Moin@all

    Die Sache ist doch glasklar.

    Wenn der RV eine Pauschalreise nicht gekündigt hat, gehen alles Kosten zu lasten des RV. Warscheinlich aber nicht die Kosten für zusätzliche Übernachtungen, dafür kann ja der RV nichts.

    Alles andere ist ein Fall für die Gerichte.

    Viel Glück

    och menno, huntho.

    nun sind wir schon viel weiter, und du fängst wieder bei 0,5 an. ;)

     

    wenn der rv gekündigt hat, tragen die mehrkosten für die rückflüge beide parteien hälftig.

    die anderen mehrkosten (hotel) trägt der reisende.

     

    jedoch wird hier ja heiß diskutiert, ob gekündigt wurde, oder nicht.

    die kündigung muß nicht schriftlich formuliert sein, sondern kann auch in konkludentem handeln vollzogen werden.

     

    die frage ist, ob fti eine kündigung beweisen kann, oder nicht.

     

    die einen sagen so, die anderen so.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • bernhard707
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    geschrieben 1279634504000

    Ebenso die Richter von Amtsgerichten in ihren Einzelentscheidungen.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • huntho
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    geschrieben 1279636019000

    Bei allem was ich hier gelesen habe, kat FTI keine konkludente Handlung vollzogen.

    Denn die aussage von vielen hier im Forum lautete der Rede nach.

    " Es enstehen für sie keine weiteren Kosten"

    Also das ist für mich keine "stillschweigende Willenserklährung".

    Dumm ist nur, dass die Aussage zu Kostenübernahme seitens FTI  offentsichtlich niemand schriftlich hat.

    Was nun :frowning:

    „Das Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.“ ***** „Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.“
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