• Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1285612505000

    @bernhard

     

    Er / sie hat's zum zweiten Mal gemacht. Das erste Mal unter Reiserecht. Dort wurde es gelöscht. 

    Möchte wohl unbedingt 'ne Menge Mails erhalten.  :D

     

     

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • Sven-Saumweber
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    Beiträge: 1
    geschrieben 1285757454000

    Hallo zusammen,

    auch bei uns war es so. Nun haben wir die Erinnerung erhalten. Der Reiseleiter vor Ort hat uns auch immer wieder zugesichert, dass alle übernommen werden. Also, ich sehe schon, wir sind nicht allein. Mal sehen, ob FTI es zu einer Sammelklage kommen lässt...

    Grüsse

    Sven

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
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    geschrieben 1285767918000

    Es gibt keine Sammelklagen. Jeder wird einzeln bei seinem zuständigen Amtsgericht angeklagt. Wurde aber in diesem Forum schon besprochen.

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1286636512000

    Immer noch nichts, von dem man berichten könnte. Seit Juli Funkstille. Habe heute einen Bericht im ct Magazin gesehen, wie es in den Amtsgerichten zugeht (hier gegen Premiere), da wird einem richtig mulmig. Es kommt anscheinend auf den Richter an, ob er Lust hat oder nicht. Er entscheidet nach Aktenlage (ob er die Akten gelesen hat) weiß man nicht. Danach ist Schluß, denn Einspruch gibt es nicht. Juristerei ist wie auf offener See, man weiß nie, wie es ausgeht. 

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1286642207000

    Gofy: Bevor irgendeine Entscheidung von einem Richter getroffen werden kann, muß trotz allem zunächst eine Klage zugestellt werden. Mit der gehst du dann zum RA, der meldet sich und trägt vor. Dann wird eine Entscheidung über ein evtl. schriftliches Verfahren ergehen. Niemand wird einen Beklagten verurteilen, bevor er eine Chance auf Äußerung hatte.

  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1286646664000

    Einer Entscheidung, das nach Aktenlage entschieden werden kann müssen beide Streitparteien zustimmen. Ansonsten sammelt der Einzelrichter die schriftlichen Vorträge und setzt einen mündlichen Verhandlungstermin an. Der sieht in aller Regel wie folgt aus:

    es sind ungefähr 20 Vorgänge oder sogar mehr, die der Richter im Abstand von 15 Minuten abhandelt. Kann man am Aktenstapel erkennen, den der arme Kerl oder die arme Frau zu Verhandlungsbeginn reinschleppt. Dann ruft er die Parteien auf und stellt Fragen, die sich ihm aus der Aktenlage ergeben haben. Je nach der Qualität der Antworten kann man erkennen, wie er tendiert. Sein Bestreben ist es meistens, beide Parteien zu einem Kompromiss zu bewegen. Gelingt das nicht, fragt er noch einmal nach den Anträgen ( die im vorprozessualem Schriftwechsel ja gestellt wurden ) und erklärt dann einen Verkündungstermin. Das ist dann meistens 4-6 Wochen später. Da geht aber kaum jemand hin, das Urteil wird postalisch zugestellt.

    Im Gerichtssaal ist ein ständiges Kommen und Gehen der anderen am Tage anstehenden Parteien. Also mit grossartigen Erörterungen darf man nicht rechnen. Der Richter hat innerlich bereits seine Entscheidung gefällt, wenn nichts Neues mehr auf seine Fragen hin vorgetragen wird. Das geht wie am Fliessband.

    Aber man kann trotzdem zu 100% davon ausgehen, das der Richter in seinem Arbeitszimmer sich gründlich mit der Sache beschäftigt hat.

    Gruss Gabriela

  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1286647886000

    Der von mir geschildete Fall betraf eine Kündigung von Premiere. Premiere hat die Kündigung bestätigt und später behauptet, es wäre keine Kündigung eingegangen. Der Amtsrichter hat die Beweismittel, die Bestätigung, nicht angenommen, und geurteilt, daß keine Kündigung eingegangen ist.

    Ich wollte mit dieser Beschreibung nur ausdrücken, was einem passieren kann.  

  • bernhard707
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    geschrieben 1286648108000

    Gofy

    Selbstverständlich werden vor Entscheidung die Akten und Vorträge der Parteien vom Richter gelesen. Ob danach Schluss ist kann ebenso abhängig vom Richter sein, mit Glück, oder auch nicht, kann eine Grundsatzentscheidung durch höhere Gerichte zugelassen werden.

    g_m

    Eine überraschende, weil auch sehr seltene Übereinstimmung. Zudem nichts anderes, als ich im Verlauf dieses Threads schon mehrfach geäussert habe. Besonders in Bezug auf die so fleissig gesammelten "Zeugenlisten".

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1286648280000

    @gabriela_maier

     

    Zu deinem letzten Satz:  Dafür würdest du deine Hand ins Feuer legen ?   :shock1:

    Aua...

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • bernhard707
    Dabei seit: 1195948800000
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    geschrieben 1286649036000

    Auch Richter an einem AG wird man nicht so nebenbei. Eine Sorgfaltspflicht ist selbstverständlich, "Schnelllesen" und entscheiden durchaus antrainiert.

    Life is too short to limit your vision ... indeed
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