• Lexilexi
    Dabei seit: 1091059200000
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    geschrieben 1286654789000

    @Gofy1 sagte:

    Der von mir geschildete Fall betraf eine Kündigung von Premiere. Premiere hat die Kündigung bestätigt und später behauptet, es wäre keine Kündigung eingegangen. Der Amtsrichter hat die Beweismittel, die Bestätigung, nicht angenommen, und geurteilt, daß keine Kündigung eingegangen ist.

    Ich wollte mit dieser Beschreibung nur ausdrücken, was einem passieren kann.  

    @gofy1

    nichts ist undenkbar.

    daher auch  der "rauhe wind" , der von ein paar usern von uns immer entgegen wehte.

    das alles war bisher von uns ja nicht bös gemeint.

    aber manchmal kann es wirklich anders kommen, als man denkt.

    egal, wie viele beweise man für sein recht hat.

    Das "F" in Montag steht für Freude.
  • Gofy1
    Dabei seit: 1195084800000
    Beiträge: 277
    geschrieben 1286733360000

    Trotzdem habe ich bis jetzt geglaubt, daß wir in einem Rechtsstaat leben. Das man für sein Recht kämpfen muß, ist mir schon klar. Das man aber im Ernstfall darauf angewiesen ist, was man für einen "dienstbeflissenen" Richter erwischt, ist schon ernüchternd. Aber warten wir es ab.

  • gabriela_maier
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    gesperrt
    geschrieben 1286734879000

    @anne49:

    wie in allen Berufen gibt es auch bei den Richtern natürlich Unterschiede im Handeln. Ich glaube nicht in der Berufsauffassung ( ähnlich wie bei Ärzten ), denn wegen ihrer besonderen Verantwortung unterliegen sie einer besonders kritischen Beurteilung, die ja sehr öffentlich vorgenommen wird. Möglicherweise junge Richter, die sich fallbezogen nur sehr intensiv mit der Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen orientieren, oder ältere Richter, die sich eher auf ihren Erfahrungsschatz mehr oder minder verlassen. Und ein Richter am Amtsgericht hat auch nicht jeden Tag 20 oder mehr Fälle abzuhandeln, da hat er genügend Zeit für Recherchen dazwischen. Er bündelt nur an einem Verhandlungstag die Termine.

    @Gofy1

    wir leben ganz sicher in einem sehr guten Rechtsstaat. Manchmal wünsche ich mir zwar speziell für die Reisebranche "amerikanische" Strafmöglichkeiten, sprich z.B. neben Schadensersatzleistungen zusätzliche Strafzahlungen in empfindlicher Höhe, wenn wiederholt der gleiche Tatbestand erfüllt war, aber unterm Strich können wird gut mit unserem System leben. Noch einen Satz zu deinem Beispiel Premiere: so wie du es beschrieben hast ist es unmöglich. Kein Richter darf ein Beweismittel ablehnen. Das ist nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde, wenn ein Unberechtigter den Beweis angeboten hat o.ä.

    Was hier in der Themenprolematik FTI anbelangt hatte ich immer geglaubt, sie würden ein Muster-/Testverfahren durchziehen. Glaube ich aber nicht mehr, denn wo immer es stattgefunden hätte würde überregional aus dem besonderen Interesse darüber berichtet worden sein.

    Gruss Gabriela

  • tina1312
    Dabei seit: 1206144000000
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    geschrieben 1286737226000

    Was mich hier wundert, ist, dass alle möglichen Wenns und Abers durchdiskutiert werden incl. aller möglichen z.T. unsachgemäßen Beiträge über den dt. Rechtsstaat, wo noch gar nichts von FTI aus passiert ist.

  • Sokrates
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    Administrator Zielexperte/in für: Istanbul
    geschrieben 1286738650000

    @gabriela_maier sagte:

    Kein Richter darf ein Beweismittel ablehnen. Das ist nur möglich, wenn eine Frist versäumt wurde, wenn ein Unberechtigter den Beweis angeboten hat o.ä.

    Sorry, aber mir ist Ähnliches passiert!

    Ich hatte als Beweis, dass der RV einen defekten Bus eingesetzt hatte, einen Brief des RV an den Busunternehmer eingereicht, in dem dieser dem Unternehmer den Rechnungsbetrag für die von mir bemängelte Reise um knapp 1500,-- DM wegen eines defekten Busses gekürzt hat.

    Dem Richer am AG hat dies nicht als Beweis gereicht, dass der Bus defekt war!

    LG

    Sokrates

    P.S.: Das AG und der Firmensitz des RV befanden sich in der selben Kleinstadt mit ca. 20.000 Einwohnern. Man kann davon ausgehen, dass sich der Eigentümer des RV und der Richter persönlich kannten - beweisen konnte ich das leider nicht.

    Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!
  • bernhard707
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    geschrieben 1286739313000

    Sokrates

    Vielleicht gibt es in diesem Ort noch einen vereidigten Kfz.-Sachverständigen "im gleichen Kegelclub", den der Richter auch gerne involviert hätte ;)

    Life is too short to limit your vision ... indeed
  • Kourion
    Dabei seit: 1216684800000
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    geschrieben 1286739919000

    @bernhard707 sagte:

    Auch Richter an einem AG wird man nicht so nebenbei.

    Nein, man benötigt zumindest eine 2-stellige Examensnote.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)
  • gabriela_maier
    Dabei seit: 1224374400000
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    gesperrt
    geschrieben 1286740263000

    @Sokrates:

    das ist eine schwierige Geschichte. Ich gehe davon aus, das die streitige Sache unter €600.-- sich bewegt hat und daher die Entscheidung des Richters rechtskräftig war. Berufung nicht möglich.Seine subjektive Bewertung des Beweises ist daher nicht mehr anzufechten. Und er wird sicher auch eine Begründung geliefert haben. Das darf er, und mit solchen Entscheidungen muss im Einzelfall wg. der Rechtssicherheit nach einem Urteil gelebt werden.

    Aber gegen die Bewertung des Beweismittels des Richters ( die Nichtanerkennung ) an sich kann grundsätzlich Beschwerde eingelegt werden. Nutzt zwar dem Betroffenen nix, da auch einem Richter ein Fehlverhalten zugebilligt wird, aber es schadet seiner Karriere. Zuständig wäre die nächsthöhere Instanz im Justizwesen.

    Ich kenne was ähnliches aus dem Beamtenstatus ( basierend auf Behördenentscheidungen ): grundsätzlich kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen, aber gegen eine Einzelentscheidung eines Beamten ist eine Fachaufsichtsbeschwerde möglich.

    Grundsätzlich stimme ich deinem PS zu: man kennt sich, man sieht sich, man schätzt sich. Dafür gibt es in Köln ( jetzt aber reiner Zufall und bezieht sich nicht auf den dort ansässigen RV ) den Begriff des "Kölschen Klüngels"

    Gruss Gabriela

  • beckoe
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    geschrieben 1286903636000

    Suche dringend leute die um den 15. april 2010 im hotel gardenia oder einem anderen in alanya im urlaub waren und über fti gebucht haben und vor ort von fti betreut wurden. zwecks gegenseitiger zeugenaussage....gruß beckoe

  • Lugansk
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    geschrieben 1286906161000

    @anne49 sagte:

    Nein, man benötigt zumindest eine 2-stellige Examensnote.

    Hallo!

     

    Wer ein gutes Gedächnis hat und gut auswendig lernen kann schafft das.

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